Common use of Schlüsselverlust Clause in Contracts

Schlüsselverlust. Eingeschlossen – in Ergänzung von § 2.2 AHB und abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber oder sonstigen Dritten) überlassen wurden bzw. die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben und soweit kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Vereines oder Betriebes besteht. Hierzu zählen insbesondere: ▪ Private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch General-/ Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) ▪ Hotelschlüssel und -chipkarten, auch Zimmersafeschlüssel ▪ Vereinsschlüssel ▪ Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß III. 8 BBR versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit überlassen wurden ▪ Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers zur Zutritt- oder Zeiterfassung ▪ Fremde Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Angestellter überlassen wurden Mitversichert sind die Kosten für einen neuen Schlüssel/eine neue Chipkarte oder die Sperrung. Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben:

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Schlüsselverlust. Eingeschlossen – in Ergänzung von § 2.2 AHB und abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber oder sonstigen Dritten) überlassen wurden bzw. die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben und soweit kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Vereines oder Betriebes besteht. Hierzu zählen insbesondere: ▪ Private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch General-/ Hauptschlüssel General- /Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) ▪ Hotelschlüssel und -chipkarten, auch Zimmersafeschlüssel ▪ Vereinsschlüssel ▪ Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß III. 8 BBR versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit überlassen wurden ▪ Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers zur Zutritt- oder Zeiterfassung ▪ Fremde Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Angestellter überlassen wurden Mitversichert sind die Kosten für einen neuen Schlüssel/eine neue Chipkarte oder die Sperrung. Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben:

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Schlüsselverlust. Eingeschlossen – in Ergänzung von § 2.2 AHB und abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber oder sonstigen Dritten) überlassen wurden bzw. die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben und soweit kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Vereines oder Betriebes besteht. Hierzu zählen insbesondere: ▪ Private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch General-/ Hauptschlüssel General- /Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) ▪ Hotelschlüssel und -chipkarten–chipkarten, auch Zimmersafeschlüssel ▪ Vereinsschlüssel ▪ Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß III. 8 BBR versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit überlassen wurden ▪ Firmenschlüssel und -chipkarten –chipkarten des Arbeitgebers zur Zutritt- oder Zeiterfassung ▪ Fremde Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Angestellter überlassen wurden Mitversichert sind die Kosten für einen neuen Schlüssel/eine neue Chipkarte oder die Sperrung. Versicherungsschutz umfasst auch Versichert sind ausschließlich die Kosten für das die notwendige Auswechseln Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie ▪ für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und - ▪ für einen Objektschutz – falls erforderlich - einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben:

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