Schlüsselverlust. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage und Code-Karten), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten befunden haben, gilt als mit- versichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetz- liche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten – für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen – für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis gemäß Abschnitt I gilt für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres - oder eines ggf. vereinbarten kürzeren Versicherungszeitraumes. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche – aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs) – aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln – aus dem Verlust sonstiger Schlüsseln für bewegliche Sa- chen.
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Samples: Insurance Policy, Insurance Policy, Insurance Policy
Schlüsselverlust. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage und Code-Karten), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten befunden haben, gilt als mit- versichertmitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetz- liche Haftpflichtansprüche gesetzliche Haftpflichtansprü- che wegen der Kosten – für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen – sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) – und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem wel- chem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis gemäß ist auf dem im Abschnitt I I. genannten Betrag begrenzt und gilt für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres - oder eines ggf. vereinbarten kürzeren Versicherungszeitraumes. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 zwölf Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an, einschließlich aller Vertragsverlängerungen. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche – aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes Schlüssel- verlustes (z. B. wegen Einbruchs) – sowie die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln – aus dem Verlust sonstiger sowie sonstigen Schlüsseln für bewegliche Sa- chenzu beweglichen Sachen.
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Samples: Produktinformationsblatt
Schlüsselverlust. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage Schließan- lage und Code-Karten), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten Ver- sicherten befunden haben, gilt als mit- versichertmitversichert. Der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz beschränkt sich auf gesetz- liche gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten – für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen – sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) – und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis gemäß Abschnitt I gilt für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres - oder eines ggf. vereinbarten kürzeren Versicherungszeitraumes. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an, einschließlich aller Vertragsverlängerungen. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche – aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs) – sowie die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln – aus dem Verlust sonstiger sowie sonstigen Schlüsseln für bewegliche Sa- chenSachen.
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