Schlüsselverlust. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men von fremden Schlüsseln (auch Generalschlüssel bzw. Codekarten für eine Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versi- cherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haft- pflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechs- lung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Nicht versichert ist/sind: a. die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln so- wie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen; b. Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs).
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Schlüsselverlust. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men Abhandenkommen von fremden frem- den Schlüsseln (auch Generalschlüssel bzw. Codekarten für eine Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versi- cherten Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechs- lung Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Nicht versichert ist/sind:
a. die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln so- wie sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen;
b. Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs).
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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Schlüsselverlust. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch Generalschlüssel bzw. Codekarten für eine Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versi- cherten Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechs- lung Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie so- wie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.z. B. Notschloss) und einen Objektschutz Objekt- schutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Nicht versichert ist/sind:
a. : − die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln so- wie sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen;
b. ; − Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen EinbruchsEin- bruchs).
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Samples: Haftpflichtversicherung