Common use of Schlüsselverlust Clause in Contracts

Schlüsselverlust. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage und Code-Karten), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten befunden haben, gilt als mit- versichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetz- liche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten – für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen – für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis gemäß Abschnitt I gilt für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres - oder eines ggf. vereinbarten kürzeren Versicherungszeitraumes. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche – aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs) – aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln – aus dem Verlust sonstiger Schlüsseln für bewegliche Sa- chen.

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Samples: www.aifs.de, www.aifs.ch, www.aifs.ch

Schlüsselverlust. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage und Code-Karten), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten befunden haben, gilt als mit- versichertmitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetz- liche Haftpflichtansprüche gesetzliche Haftpflichtansprü- che wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem wel- chem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis gemäß ist auf dem im Abschnitt I I. genannten Betrag begrenzt und gilt für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres - oder eines ggf. vereinbarten kürzeren Versicherungszeitraumes. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 zwölf Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an, einschließlich aller Vertragsverlängerungen. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes Schlüssel- verlustes (z. B. wegen Einbruchs) sowie die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln – aus dem Verlust sonstiger sowie sonstigen Schlüsseln für bewegliche Sa- chenzu beweglichen Sachen.

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Schlüsselverlust. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage Schließan- lage und Code-Karten), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten Ver- sicherten befunden haben, gilt als mit- versichertmitversichert. Der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz beschränkt sich auf gesetz- liche gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis gemäß Abschnitt I gilt für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres - oder eines ggf. vereinbarten kürzeren Versicherungszeitraumes. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an, einschließlich aller Vertragsverlängerungen. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs) sowie die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln – aus dem Verlust sonstiger sowie sonstigen Schlüsseln für bewegliche Sa- chenSachen.

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Samples: www.reiseversicherung-buchen.at