Schlüsselverlust. A1-6.18.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus dem Abhan- denkommen von privat überlassenen Schlüsseln (auch General- / Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberech- tigungskarten), die sich rechtmäßig im Besitz des Versicherten befunden haben. A1-6.18.2 Versichert sind bei Sondereigentümern darüber hin- aus auch Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die wegen des Verlustes von Schlüsseln der im Gemeinschaftseigentum ste- henden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen den Versicherten erhoben werden. In diesen Fällen erstreckt sich die Ersatzpflicht nicht auf den Mit- eigentumsanteil des Versicherungsnehmers bzw. Mitversicherten am Gemeinschaftseigentum. A1-6.18.3 Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetz- liche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicher- heitsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objekt- schutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit- punkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (AVB PHV), Ausgabe Januar 2022 A1-6.18.4 Die Höchstersatzleistung für Schäden aus dem Abhan- denkommen von privat überlassenen Schlüsseln beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versi- cherungsjahr. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver- sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. A1-6.18.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (1) alle weiteren sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden; (2) Ansprüche aus dem Verlust von Tresor-, Schließ- fach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (z. B. auch Autoschlüssel); (3) Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die einem Versicherten im Rahmen seiner Berufsausübung übergeben worden sind.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Schlüsselverlust. Bei Vereinbarung der Produktlinie Klassik oder Exklusiv gilt zusätzlich:
A1-6.18.1 6.19.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Abhan- denkommen Abhandenkommen von privat überlassenen fremden Schlüsseln (auch General- / Hauptschlüssel Gene- ral-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberech- tigungskartenZugangsberechtigungskarten), die sich rechtmäßig im Besitz des Versicherten Versicher- ten befunden haben. Abweichend von A1-1 gilt dieser Versicherungsschutz auch bei für Schlüssel, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer nichtselbständigen beruflichen oder in diesem Vertrag mitversicherten weiteren Tätigkeit überlassen wurden.
A1-6.18.2 6.19.2 Versichert sind bei Sondereigentümern darüber hin- aus hinaus auch Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die wegen des Verlustes Ver- lustes von Schlüsseln der im Gemeinschaftseigentum ste- henden stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen den Versicherten erhoben werden. In diesen Fällen erstreckt sich die Ersatzpflicht nicht auf den Mit- eigentumsanteil Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers bzw. Mitversicherten am Gemeinschaftseigentum.
A1-6.18.3 6.19.3 Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetz- liche Haftpflichtansprüche gesetzliche Haftpflichtansprü- che wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicher- heitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objekt- schutz Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit- punktZeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt festgestellt wurde. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (AVB PHV), Ausgabe Januar 2022.
A1-6.18.4 6.19.4 Die Versicherungssumme je Versicherungsfallbeträgt - bei Vereinbarung der Produktlinie Klassik 25.000 EUR. - bei Vereinbarung der Produktlinie Exklusiv 50.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für Schäden aus dem Abhan- denkommen von privat überlassenen Schlüsseln alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versi- cherungsjahrdas Doppelte dieser Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Ver- sicherungssumme Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
A1-6.18.5 6.19.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
(1) alle weiteren sich daraus ergebenden Ver- mögensschädenVermögensschäden;
(2) Ansprüche aus dem Verlust von Tresor-, Schließ- fach- Schließfach- und Möbelschlüsseln Möbelschlüs- seln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (z. B. auch Autoschlüssel);
(3) Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die einem Versicherten im Rahmen seiner Berufsausübung übergeben worden sind.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Schlüsselverlust. A1-6.18.1 Versichert Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus dem Abhan- denkommen Abhandenkommen von privat überlassenen Schlüsseln fremden Schlüs- seln oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion zu Gebäuden, Räumen, Wohnungen, Treso- ren, Schließfächern und für fremde Fahrzeuge (auch General- / Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberech- tigungskartenz. B. Miet- und Leasingfahrzeuge), die sich rechtmäßig aus privaten Gründen im Besitz rechtmäßigen Gewahr- sam des Versicherten Versicherungsnehmers befunden haben. Fremde Schlüssel oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion, die sich aus beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahr- sam des Versicherungsnehmers befunden ha- ben, sind bis 100.000,- EURO mitversichert.
A1-6.18.2 Versichert sind bei Sondereigentümern darüber hin- aus auch Haftpflichtansprüche Ersetzt werden die Kosten
a) für den Ersatz der Gemeinschaft Schlüssel oder Code-Kar- ten;
b) für einen notwendigen Austausch der Wohnungseigentümer, die wegen des Verlustes von Schlüsseln der im Gemeinschaftseigentum ste- henden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen den Versicherten erhoben werden. In diesen Fällen erstreckt sich die Ersatzpflicht nicht auf den Mit- eigentumsanteil des Versicherungsnehmers bzw. Mitversicherten am Gemeinschaftseigentum.Schließanlagen;
A1-6.18.3 Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetz- liche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten c) für vorübergehende Notmaßnahmen (Not- schloss);
d) für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicher- heitsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objekt- schutz Bewachung des Gebäudes bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit- punktZeitpunkt, an welchem wel- chem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt festgestellt wurde. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (AVB PHV), Ausgabe Januar 2022
A1-6.18.4 Die Höchstersatzleistung für Schäden aus dem Abhan- denkommen von privat überlassenen Schlüsseln beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versi- cherungsjahr. Es erfolgt eine Anrechnung Bei Verlust eigener Schlüssel zu einer Zent- ralschließanlage wird der auf die Pauschal-Ver- sicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistungeigene Woh- nung entfallende Anteil des Schadens abge- zogen.
A1-6.18.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind6.18.3 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche
(1a) alle weiteren sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden;
(2) Ansprüche aus dem Verlust von Tresor-Schlüsseln, Schließ- fach- und die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden;
b) aus dem Verlust von Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen Sa- chen;
c) aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. auch Autoschlüsselwegen Einbruchs);
(3) Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die einem Versicherten im Rahmen seiner Berufsausübung übergeben worden sind.
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