Schnittstelle Musterklauseln

Schnittstelle. Nach Übernahme und vor Ablieferung des Gutes durch den Spediteur jede Übergabe des Gutes von einer Rechtsperson auf eine andere, jede Umladung von einem Fahrzeug auf ein anderes, jede (Zwischen-)Lagerung.
Schnittstelle. Die Schnittstelle ist gemäß der im OpenAPI-3.0.1-yaml-Format (xxxxx://xxxxxx.xxx/XXX/XxxxXXX-Xxxxxxxxxxxxx/xxxx/xxxxxx/xxxxxxxx/0.0.0.xx) definierten API (Anhang 1) als http-basierte REST-Schnittstelle zu implementieren. Die REST-Schnittstelle ist gemäß der BSI-Richtlinie TR-02102-2 („Verwendung von Trans- port Layer Security (TLS)“, xxxxx://xxx.xxx.xxxx.xx/XxxxxxXxxx/Xxxxxxxxx/XX/XXX/Xxxxxxxxxxxxx/XxxxxxxxxxXxxxxxxxxx n/TR02102/BSI-TR-02102-2.pdf) in der jeweils aktuellsten Fassung nach dem aktuellen Stand der Technik abzusichern. Die Authentisierung der Nutzer der Schnittstelle muss über ein TLS-Clientzertifikat erfolgen, das der Betreiber des Dienstes ausstellt (Abschnitt 3.5 der Richtlinie, „Authentisierung beider Kommunikationspartner“). Die Übermittlung und ggf. der Austausch des Clientzertifikats an den jeweiligen Nutzer muss auf sicherem Wege erfolgen.
Schnittstelle. Stadtwerke Schwedt GmbH stellt als Übergabeanschluss eine der beiden Schnittstellen zur Verfügung. Die konkret bereitzustellende Bandbreite wird dabei zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH und Kunde im Einzelfall abgesprochen. Nach der Erstbereitstellung kann eine Änderung der konkret bereitzustellenden Bandbreite von den Parteien vereinbart werden. Übertragungs- geschwindigkeit Schnittstelle gemäß ITU-Empfehlung Schnittstelle gemäß ITU- Empfehlung ÜP elektrisch /optisch System 1 Gbit/s Optische 1 GE-Schnittstelle SC/APC; Abweichung nach gemeinsamer Absprache durch Kunde möglich Ethernet-Standard IEEE 802.3z
Schnittstelle. Anbieter stellt als Übergabeanschluss eine der beiden Schnittstellen zur Verfügung. Die konkret bereitzustellende Bandbreite wird dabei zwischen Anbieter und Kunde im Einzelfall abgesprochen. Nach der Erstbereitstellung kann eine Änderung der konkret bereitzustellenden Bandbreite von den Parteien vereinbart werden. Übertragungs- Geschwindigkeit Schnittstelle gemäß ITU- Empfehlung Schnittstelle gemäß ITU- Empfehlung UP elektrisch / optisch System 1 Gbit/s Optische 1 GE-Schnittstelle LC/LC; Abweichung nach gemeinsamer Absprache durch Kunden möglich Ethernet-Standard IEEE 802.3z
Schnittstelle. Nach Übernahme und vor Ablieferung des Gutes durch den Spediteur jede Übergabe des Gutes von einer Rechtsperson auf eine andere, jede Umladung von einem Fahrzeug auf ein anderes, jede (Zwischen-)Lagerung. Bisher Ziffer 7.3 ADSp 2016, inhaltlich teilweise überarbeitet: Zeitliche Einschränkung (nicht nur nach Übernahme sondern auch vor Ablieferung), statt Wechsel Haftungsordnung, jetzt jede Umladung und (Zwischen) Lagerung 1.13
Schnittstelle. ANBIETER stellt als Übergabeanschluss eine optische Schnittstelle zur Verfügung. Übertragungs- Geschwindigkeit (maximale Brutto-Übertragungsrate) Schnittstelle gemäß ITU-Empfehlung System 1 Gbit/s Ethernet-Standard IEEE 802.3z Optional kann auch ein Übergabeanschluss mit einer maximalen Bruttoübertragungsrate von 10 Gbit/s vereinbart werden- Übertragungs- Geschwindigkeit (maximale Brutto-Übertragungsrate) Schnittstelle gemäß ITU-Empfehlung System 10 Gbit/s Ethernet-Standard IEEE 802.3ae Die maximale Datenübertragungsrate, die auf Layer -2 übertragen werden kann, liegt wegen des Ethernet-Overhead unterhalb der angegeben Bandbreiten.
Schnittstelle. Dem Kunden steht standardmäßig eine 10/100/1000BASE-T Schnittstelle zur Verfügung. Weitere Schnittstellen können dem Kunden ggf. mit den damit verbundenen Kosten und nach Rücksprache mit TeleData zur Verfügung gestellt werden.
Schnittstelle. Anbieter stellt als Übergabeanschluss eine der beiden Schnittstellen zur Verfügung. Die konkret bereitzustellende Bandbreite wird dabei zwischen Anbieter und Kunde im Einzelfall abgesprochen. Nach der Erstbereitstellung kann eine Änderung der konkret bereitzustellenden Bandbreite von den Parteien vereinbart werden. 1 Gbit/s Optische 1 GE‐Schnittstelle SC/APC; Abweichung nach gemeinsamer Absprache durch Kunde möglich Ethernet‐Standard IEEE 802.3z

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.