Common use of Schulungsunterlagen Clause in Contracts

Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .

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Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

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Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 [ERGÄNZUNG NACH ZUSCHLAG] 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .

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Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: siehe Anlage 1 - Leistungsbeschreibung Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. 1 - Leistungsbeschrei- bung.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt   Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.  , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen Schulungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- EVB-IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende weitergehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird statt des nicht aus- schließlichen ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.   wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .Nr. .

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Samples: www.stiftung-hsh.de

Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- EVB-IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen ausschließ- lichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .

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Schulungsunterlagen. Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: Lfd. Nr. Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) Schulungsunterlage EXP1 Menge 1 2 3 4 5 1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. 1-2 wird statt des nicht aus- schließlichen ausschließli- chen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. 1-2 wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. 1-2 wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. Xxxxxx Xx.0, 00.

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