Schwellenwerte Musterklauseln

Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellen- wert nach den Anhängen 1 und 2 erreicht. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an. 2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung. 3 Erreicht der Gesamtwert mehrerer Bauleistungen für die Realisierung eines Bauwerks den Schwellenwert des Staatsvertragsbereichs, so finden die Be- stimmungen dieser Vereinbarung für Beschaffungen im Staatsvertragsbereich Anwendung. Erreichen jedoch die Werte der einzelnen Leistungen nicht zwei Millionen Franken und überschreitet der Wert dieser Leistungen zusammenge- rechnet nicht 20 Prozent des Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaffungen ausserhalb des Staatsver- tragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel). 4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
Schwellenwerte. Die sich aus der Neukalkulation ergebende Erhöhung des Beitragssatzes darf 20 Prozent des bisherigen Beitrags- satzes nicht übersteigen. Darüber hinaus darf der neue Beitragssatz nicht höher sein, als der Beitragssatz für den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
Schwellenwerte. 1 Die Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich sind im Anhang 1 aufgeführt.
Schwellenwerte. Der sich aus der Neuregulierung ergebende Zuschlag ist auf 5 Prozent pro Jahr begrenzt. Erfolgt gleichzeitig eine Beitragserhöhung nach Ziffer A 15 ist die Erhöhung des Beitragssatzes einschließlich des Zu- schlags aufgrund dieser Regelung auf insgesamt 20 Prozent des bisherigen Beitragssatzes beschränkt.
Schwellenwerte. 1 Die Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich sind im Anhang 1 aufge- führt.
Schwellenwerte. 1 Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen Schwellenwert nach An‐ hang 4 / den Anhängen 1 und 2 erreicht. Der Bundesrat passt die Schwellenwerte nach Kon‐ sultation des InöB periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen an. Das InöB passt die Schwellenwerte nach Konsultation des Bundesrates periodisch gemäss den internationa‐ len Verpflichtungen an. 2 Bei einer Anpassung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Schwellenwerte garantiert der Bund den Kantonen die Mitwirkung. 3 Beteiligen sich mehrere diesem Gesetz unterstellte Auftraggeber, für die je verschiedene Schwellenwerte gelten, an einer Beschaffung, so sind für die gesamte Beschaffung die Schwellenwerte desjenigen Auftraggebers massgebend, der den grössten Teil an der Finan‐ zierung trägt. Gesamtwerts des Bauwerks, so finden für diese Leistungen die Bestimmungen für Beschaf‐ fungen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs Anwendung (Bagatellklausel). 5/4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs wird das massgebliche Verfahren für Bauleistungen anhand des Wertes der einzelnen Leistungen bestimmt.
Schwellenwerte. Aufträge, die zu mehr als 50 % von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden
Schwellenwerte. Der Provider kann die Anwendung unter Einhaltung der in Ziffer 4.1 vereinbarten Verfügbarkeit, nur vertragsgemäß erbringen, wenn der Kunde die nachfolgend vereinbarten Schwellenwerte einhält. Abweichende Schwellenwerte können im Kundenangebot vereinbart werden. Schwellenwert Zeitrahmen Limit Maximale Anzahl der API Calls Pro Monat 100.000
Schwellenwerte. Der sich aus der Neuregulierung ergebene Zuschlag ist auf 5 Prozent pro Jahr begrenzt.
Schwellenwerte. Die Xxxx des Verfahrens richtet sich danach, ob ein Auftrag einen der folgenden Schwellenwerte erreicht: Gemischte Aufträge setzen sich aus unterschiedlichen Leistungen (Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauleis- tungen) zusammen und bilden ein Gesamtgeschäft. Die Qualifikation des Gesamtgeschäfts folgt der finanziell überwiegenden Leistung. Leistungen dürfen nicht mit der Absicht oder Wirkung gemischt oder gebündelt wer- den, um die Bestimmungen dieses Gesetzes zu umgehen. Die einzelnen Verfahrenstypen werden im Kapitel 6 genauer erklärt. Auch unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte kann ein Verfahren gewählt werden, das mehr Wettbewerb verspricht. Der Beauftragte sorgt mit geeigneten Massnahmen für eine generelle Verstärkung des Wettbewerbs. Insbesondere bei lokalen Beschaffungen (Einladungsverfahren, freihändiges Verfahren), wird den Beauftragten empfohlen, die oben aufgeführten Schwellenwerte an die Lokalwährung und die lokalen Begebenheiten anzu- passen d.h. die Schwellenwerte senken, um den Wettbewerb zu verstärken und damit dem Risiko von möglichen Interessenskonflikten entgegenzuwirken. Durch den verstärkten Wettbewerb, wird ein wesentlicher Beitrag an die Reduktion von Korruptionsfällen geleistet.