Seelsorge Musterklauseln

Seelsorge. Polizeiliches Handeln kann in besonderer Weise belastend sein. Deshalb benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben Rat, Unterstützung und Beistand. Die Kirchen bieten dafür ihr verlässliches Netz von Seelsorge in der örtlichen Gemeinde, in Beratungsstellen und in der Kirchlichen Arbeit in der Polizei durch Polizeiseelsorger/-innen an, die mit dem polizeilichen Alltag vertraut sind. Zum seelsorgerischen Dienst der Kirchlichen Arbeit in der Polizei gehören persönliche Begleitung der Polizeibediensteten, gegebenenfalls auch ihrer Familien, Begleitung von Einsätzen, Teilnahme und Mitwirkung an Dienstversammlungen, Gottesdienste, liturgische und rituelle Handlungen, Besinnungstage, Seminare, Familienfreizeiten und weitere Angebote. ▇▇▇▇▇▇▇ und Polizei sind sich ihrer Verantwortung für den ökumenischen Gedenkgottesdienst für die im Dienst getöteten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bewusst und halten gemeinsam an der jährlichen Durchführung fest. Die Polizei gibt den hauptberuflichen Polizeiseelsorger/-innen und anderen Beauftragten für den Kirchlichen Dienst in der Polizei, die eine entsprechende Kompetenz erworben haben, die Möglichkeit, in den aufgestellten Kriseninterventionsteams gemäß der VwV Einsatztraining und Konflikthandhabung mitzuwirken. Dies gilt grundsätzlich auch für Auslandseinsätze. Die seelsorgerische Aufgabenerfüllung erfolgt unter Berücksichtigung der einsatztaktischen Erfordernisse bzw. des notwendigen polizeilichen Handelns. Im Rahmen der Seelsorge sind die Polizeiseelsorger/-innen nicht an staatliche Weisungen gebunden. Polizeiseelsorge basiert wie jede Seelsorge auf Freiwilligkeit und versteht sich als Angebot, das jede/r Polizeibedienstete auf Grund freier Entscheidung annehmen kann.
Seelsorge. Gewinnung, Förderung und Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Seelsorge. Das CADONAU ist konfessionell neutral. Die Bewohnenden können frei wählen, welche Art von religiösem Beistand sie im Be- darfsfall erhalten möchten.
Seelsorge. Wenn Sie ein Gespräch oder einen Besuch der Klinikseelsorge wünschen, sagen Sie es bitte dem Pflegeteam Ihrer Station. Sie können die Seelsorge auch direkt anrufen, Tel. 217. Evangelisch: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ Barnikol-Lübeck, ▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, Tel. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ oder ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. Katholisch: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, vcd@bdh- ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, Tel. 217 oder ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇.
Seelsorge. Ja-Nein-Format. Zusätzlich steht ein Freitextfeld zur Angabe des Angebotes sowie der Konfessionen zur Verfügung.
Seelsorge. Mitwirkung im Gottesdienst und Predigtstellvertretungen in der eigenen Gemeinde. Da nicht alle diese Aufgaben ins Pflichtenheft eines Diakons oder einer Diakonin gehören müssen, empfiehlt es sich, den Aufgabenkreis vor Aufnahme der Tätigkeit verbindlich zu regeln. Die Aufgabenverteilung zwischen Pfarramt und Diakonat regelt gemäss § 43 der Kirchenverfassung die Kirchenvorsteherschaft. Fragen des Dienstverhältnisses regelt die Aufsichtskommission. Gewählte Diakone oder Diakoninnen haben wie Pfarrer und Pfarrerinnen im Sinne von § 20 Abs 2 von Amtes wegen Einsitz und Stimmrecht in der Kirchenvorsteherschaft. Wo eine Kirchgemeinde einem Diakon oder einer Diakonin eine Dienstwohnung zur Verfügung stellt, empfiehlt es sich, die Bedingungen der Wohnungsmiete vertraglich zu regeln. Dienstwohnung
Seelsorge. Die regelmäßig stattfindende Andacht zum Wochenende wird durch den Pastor der St. Johannis Kirche freitags im Wohnzimmer der 4 Etagen durchgeführt. Der Pastor der katholischen Kirche besucht das Haus und Bewohner regelmäßig.
Seelsorge. 1. Die Durchführung der Seelsorge im Bundesgrenzschutz richtet sich nach den §§ 2 und 3 der Vereinbarungen über die evangelische bzw. die katholische Seelsorge im Bundesgrenzschutz. 2. Die für die Erörterung religiöser Lebensfragen vorgesehene Stunde innerhalb der Dienstzeit ist bei den Ausbildungseinheiten vierzehntägig, im übrigen monatlich ein- mal festzulegen. 3. 1Der monatliche Standortgottesdienst während der Dienstzeit ist im Dienstplan zu be- rücksichtigen. 2Für Gottesdienste, die in besonderen Fällen innerhalb der Unterkunft gehalten werden, ist ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen. 4. 1In jedem Standort ist den Grenzschutzseelsorgern innerhalb der Unterkunft für die Dauer ihrer Anwesenheit am Standort je ein geeigneter Raum als Sprechzimmer für persönliche Aussprachen zur Verfügung zu stellen. 2Dieser Raum soll möglichst mit Telefon ausgestattet sein. 5. 1Bei den in § 9 Absatz 2 der Vereinbarungen über die evangelische bzw. die katholische Seelsorge im Bundesgrenzschutz vorgesehenen Rüsttagen, Rüstzeiten, Werkwochen, Exerzitien, Einkehrtagen und sonstigen kirchlichen Tagungen werden die teilnehmen- den Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz nach Möglichkeit mit Dienstfahr- zeugen unentgeltlich befördert. 2Diese kirchlichen Veranstaltungen werden für den Personenkreis für den die berufsethische Erziehung im Sinne des § 7 der Vereinba- rungen über die evangelische und katholische Seelsorge Dienst ist, als dienstliche Veranstaltungen im Sinne des § 135 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesbeamtengesetzes anerkannt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der Teilnehmerkreis muss aus Beamten des BGS bestehen. 2. Die Veranstaltung muss nach Inhalt und Zielsetzung mit dem Dienst im BGS in enger Beziehung stehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie sich mit berufs- ethischen Fragen befasst. 3. Es muss ein Beamter des BGS bestimmt sein, der die dienstliche Aufsicht ausübt. Dieser wird vom Grenzschutzkommando, der Grenzschutzschule oder der Grenz- schutzdirektion aus dem jeweiligen Teilnehmerkreis im Benehmen mit dem ta- gungsleitenden Grenzschutzseelsorger bestimmt. 3Unter den gleichen Voraussetzungen werden die oben genannten kirchlichen Veran- staltungen für teilnehmende Grenzschutzdienstleistende als dienstliche Veranstaltun- gen nach § 59 Absatz 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes in Verbindung mit § 81 Absatz 3 Nr. 5 des Soldatenversorgungsgesetzes anerkannt. 4Wegen der Beschä- digtenversorgung für die Grenzschutzdienstleistenden wi...
Seelsorge. Der Blumenrain arbeitet mit den Landeskirchen zusammen. Die in Therwil, Ettingen und Biel-Benken tätigen Seelsorger betreuen die Bewohnerinnen und Bewohner. Auf Wunsch kann ein Geistlicher nach eigener ▇▇▇▇ gerufen werden.

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  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Bonitätsauskunft SWD ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt SWD Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ oder an die Schufa Holding AG, Massenbergstr. 9 – 13, 44787 Bochum. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann SWD den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)