Segmentberichterstattung Musterklauseln

Segmentberichterstattung. Die nachfolgend beschriebenen Segmente bilden die interne Berichts- und Organisationsstruk- tur des GRAMMER Konzerns ab dem Geschäftsjahr 2021 ab. Die der Ermittlung der internen Steue- rungsgrößen zugrunde liegenden Daten werden aus dem nach IFRS aufgestellten Konzernab- schluss abgeleitet. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand die Neuausrichtung der weltweiten Organisationsstruk- tur der GRAMMER Gruppe angestoßen, um schneller und fiexibler auf sich wandelnde Kunden- bedürfnisse reagieren sowie operative Entscheidungen direkt vor Ort treffen zu können. Das Jahr 2020 war diesbezüglich ein Übergangsjahr für die organisatorische Änderung. Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat die GRAMMER AG eine grundlegende Änderung ihrer Steuerung und Res- sourcenverteilung vorgenommen. So wurden die Regionen EMEA, AMERICAS und APAC zu den führenden internen Berichtsstrukturen und stellen seitdem die berichtspfiichtigen Geschäfts- segmente dar. Die bisherigen berichtenden Segmente Automotive und Commercial Vehicles wur- den zu zwei Divisionen und fokussieren sich auf die Erstellung und Umsetzung der weltweiten Markt-, Kunden- und Produktstrategien. Die globalen Funktionen, d. h. die Konzernbereiche, unter- stützen die drei Regionen und die beiden Divisionen weiterhin durch die Bereitstellung von Sys- temen, Standards und Richtlinien sowie definierten Dienstleistungen, z. B. im Bereich der For- schung und Entwicklung. Die Segmentinformationen werden seit dem 1. Januar 2021 für die Segmente EMEA, AMERICAS und APAC dargestellt. In der Region EMEA (Europe, Middle East, Africa) sind alle europäischen Gesellschaften zusammengefasst sowie die Gesellschaften in der Türkei und Südafrika. Die Region AMERICAS beinhaltet alle Gesellschaften in Nord-, Mittel- und Südamerika und in der Region APAC (Asia Pacific) sind alle chinesischen Gesellschaften und Japan vereint. Die Ver- gleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2020 wurden auf der Basis der neuen Berichts- struktur erstellt. Die Region EMEA stellt das größte der drei berichtspfiichtigen Segmente innerhalb des GRAMMER Konzerns dar. Gemessen am Gesamtumsatz der drei berichtspfiichtigen Segmente (exkl. seg- mentübergreifende Eliminierungen), konnten im Geschäftsjahr 2021 53,5 % (Vj. 54,2 %) des Umsatzes in der Region EMEA, gefolgt von der Region AMERICAS mit 26,1 % (Vj. 26,8 %) und der Region APAC mit 20,5 % (Vj. 19,0 %), erzielt werden. Der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das operative EBIT und die operative EBI...
Segmentberichterstattung. Die Geschäftsaktivitäten der TLG IMMOBILIEN fokussieren sich auf die Vermietung und Bewirt- schaftung der unternehmenseigenen Gewerbeimmobilien. Die Geschäftsaktivitäten beinhalten auch die Nutzung von Marktgegebenheiten durch den An- und Verkauf von Immobilien, was der Optimierung des Immobilienportfolios dient. Diese Aktivitäten werden im Rahmen der internen Berichterstattung dem Segment zur Vermietung und Bewirtschaftung der unternehmenseigenen Gewerbeimmobilien zugerechnet. Nach den Kriterien des IFRS 8 wurde daher ein einziges berichtspflichtiges Segment identifiziert, welches die operativen Aktivitäten des Konzerns umfasst. Dieses Segment wird regelmäßig an die Hauptentscheidungsträger berichtet. Die Hauptentscheidungsträger bestimmen die Allokation von Ressourcen nur für dieses eine Segment und sind für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Der Hauptentscheidungsträger der TLG IMMOBILIEN AG ist der Vorstand. Die Umsatzerlöse werden durch eine große Anzahl von Mietern generiert. Mit einem Kunden wurde hierbei ein Umsatz von mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse erzielt. Auf diesen Kun- den entfallen im Geschäftsjahr 2015 TEUR 18.483 (Vj. TEUR 17.777) der gesamten Umsatzerlöse.
Segmentberichterstattung. Die Gesellschaft segmentiert nach Geschäftsbereichen. Eine Segmentierung nach geografischen Kriterien wird nicht als aussagekräftig betrachtet, da die Dienstleistungen nur aus den Niederlanden und der Schweiz und nur für Konzern- gesellschaften erbracht werden. Das Segment Konzernfinanzierung nimmt finanzielle Mittel auf den Geld- und Kapi- talmärkten auf und stellt diese den Konzerngesellschaften in Form von Darlehen und Krediten zur Verfügung. Das Segment Handel kauft und verkauft Devisen- und Zinsinstrumente, sowie Wertschriften zwecks Erzielung von Finanz- erträgen und Kursgewinnen. Im Segment Dienstleistungen sind die Aktivitäten zur finanziellen Abwicklung der Waren- einkäufe der Konzerngesellschaften sowie die Delkredere- und Inkassodienstleistungen für die Warenlieferanten zusammengefasst. Im Geschäftsbereich Zentrale Dienste sind alle weiteren Funktionen wie z. B. Controlling, IT, ange- siedelt.
Segmentberichterstattung. Im internen Berichtswesen bildet Xxxxxxxxxx seine Unternehmenstätigkeit insbesondere differenziert nach EPC-Projekten ab. Auf Basis dieses Berichtswesens beurteilt die Geschäfts- führung, die als Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) für die Bewertung der Ertragskraft des Unternehmens und die Allokation der Ressourcen verant- wortlich ist, die Geschäftstätigkeit nach verschiedenen Gesichtspunkten. Die Geschäftstätigkeit von Greencells umfasst im Wesentlichen die Planung, Komponenten- beschaffung und den Bau schlüsselfertiger Solarkraftwerke im Business-to-Business-Bereich („B2B“). Diese Geschäftsaktivität wird als ein einziger Geschäftsbereich gesteuert. Es gibt keinen Teil des Unternehmens, der ein Geschäftssegment gemäß IFRS 8 darstellt. Die Geschäftsführung bewertet die Ertragskraft des Unternehmens lediglich auf ganzheitlicher Basis. Folglich verfügt Greencells über ein einziges Geschäftssegment. Als zentrale Steuerungsgrößen werden aus dem externen Berichtswesen abgeleitete Kennzahlen, wie Gross Profit, EBIT und EBITDA verwendet. Folgende Tabelle enthält die Umsatzerlöse und die langfristigen Vermögenswerte nach Regionen. Die nachfolgend dargestellten regionalen Umsatzerlöse werden nach dem Sitz des Kunden ermittelt. in EUR Deutschland Restliches Europa Umsätze 2023 1) 3.203.037 201.051.486 218.297 5.060.566 134.083 209.667.470 Langfristige Vermögenswerte zum 31.12.2023 1.020.949 163.474 1.754 – 5.869 1.192.045 (1) Umsätze nach Absatzmarkt in EUR Deutschland Restliches Europa Umsätze 2022 1) Langfristige Vermögenswerte zum 31.12.2022 (1) Umsätze nach Absatzmarkt Die EPC-Umsätze mit zwei Kunden betragen im Geschäftsjahr 2023 mehr als 57% der Umsätze des Greencells-Konzerns. Die Umsätze mit diesen zwei Kunden belaufen sich auf EUR 83,0 Mio. und EUR 37,1 Mio.. In der Vergleichsperiode 2022 trugen die Umsätze von drei Kunden mit einem Gesamtvolumen von EUR 105 Mio. zu einem Umsatzanteil in Höhe von 66% des Gesamtumsatzes des Greencells-Konzerns bei. Die Greencells GmbH hat in der Mitte der Berichtsperiode 100% der Anteile an der Greencells Regio GmbH mit Sitz in Losheim am See, Deutschland, vollständig veräußert. Im Zuge dessen wurden folgende Vermögenswerte und Schulden der Greencells Regio GmbH identifiziert und veräußert: EUR Immaterielle Vermögenswerte 26.441 Sachanlagen 35.685 Vorräte 2.882.829 Forderungen 313.514 Zahlungsmittel 531.911 Latente Steuern 655 Rückstellungen 199.124 Verbindlichkeiten 4.168.882 Aus der Gegenübers...
Segmentberichterstattung. INFORMATIONEN ZUM LEASINGGESCHÄFT
Segmentberichterstattung. IFRS 8 verlangt von den Unternehmen die Definition von operativen Segmenten und in einem weiteren Schritt die Darstellung der finanziellen Performance dieser Segmente, basierend auf den dem «chief operating decision maker» zugänglichen Informationen. Der Verwaltungsrat der New Value agiert als «chief operating decision maker». Ein operatives Segment ist eine Gruppie- rung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten, welche Produkte oder Dienstleistungen erbringen, die Risiken und Erträge erzeugen, welche sich von anderen operativen Segmenten unterscheiden. Das einzige operative Segment von New Value ist das Investieren in Private Equity. Der Invest- ment Advisor betreut das gesamte Portfolio, und die Asset Allocation basiert auf einer vordefi- nierten Anlagestrategie des «chief operating decision maker». Die Performance des Unterneh- mens wird in einer Gesamtübersicht bestimmt, d. h., die in diesem Bericht publizierten Resultate entsprechen auch denjenigen des einzigen operativen Segments der New Value, des Investierens in Private Equity.
Segmentberichterstattung. TEIL M – INFORMARTIONEN ZUM LEASINGGESCHÄFT
Segmentberichterstattung. Die nachfolgend beschriebenen Segmente bilden die interne Berichts- und Organisationsstruktur des GRAMMER Konzerns im Geschäftsjahr 2020 ab. Die der Ermittlung der internen Steue- rungsgrößen zugrunde liegenden Daten werden aus dem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss abgeleitet. Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftsbereiche gegliedert und ver- fügt über folgende zwei operative berichtspfiichtige Geschäfts- segmente: Das Segment Automotive stellt das größere Segment der beiden berichtspfiichtigen Segmente innerhalb des GRAMMER Konzerns dar. Gemessen am Gesamtumsatz der beiden berichtspfiichtigen Segmente (exkl. segmentübergreifende Eliminierungen) konnten im Geschäftsjahr 2020 69,1 % (Vj. 70,9 %) des Umsatzes im Segment Automotive erzielt wer- den. In diesem Segment ist der GRAMMER Konzern als Zulieferer der Automobilindustrie tätig, entwickelt und produziert Kopf- stützen, Armlehnen, Mittelkonsolen-Systeme, hochwertige Interior-Komponenten und Bediensysteme sowie innovative thermoplastische Lösungen und vertreibt diese an Automobil- hersteller, vor allem im gehobenen und Premiumsegment. Das Segment Commercial Vehicles hat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 30,9 % (Vj. 29,1 %) des Konzernumsatzes der Segmente erzielt. Das Segment Commercial Vehicles entwickelt und produziert Fahrer- und Beifahrersitze für Lkw sowie Fahrer- sitze für Offroad-Nutzfahrzeuge (Traktoren, Baumaschinen und Gabelstapler) sowie Sitze und Sitzsysteme für Bahnen und Busse. In diesem Segment ist der GRAMMER Konzern als Zulieferer der Nutzfahrzeugindustrie tätig und vertreibt Fahrer- und Beifahrersitze an Nutzfahrzeughersteller und im Rahmen des Nachrüstgeschäfts. Zudem werden Fahrer- und Passagier- sitze an Hersteller von Bussen und Schienenfahrzeugen sowie Bahnbetreiber vertrieben. Ab dem 1. Januar 2021 wurde die Organisationsstruktur der GRAMMER Gruppe neu ausgerichtet. Die Verantwortung für das operative Geschäft wird dezentral in den drei großen Regionen EMEA (Europe, Middle East, Africa), Americas und APAC (Asia Pacific) übernommen. Infolge der neuen Ausrichtung wird die Verantwortung für die jeweiligen Gewinn- und Verlustrech- nungen, Bilanzen und Cashfiows auf die Regionen übertragen. Ab dem Geschäftsjahr 2021 erfolgt daher eine entsprechende Änderung der Steuerung und Ressourcenverteilung sowie wird die interne Berichterstattung auf die Regionen neu aus- gerichtet. Die Regionen EMEA, Americas und APAC bilden dann...

Related to Segmentberichterstattung

  • Berichterstattung 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI: a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie A; b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen); c. den Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere: 1. die Datenübermittlung; 2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt); 3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A; 4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900; 5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung; 6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält über: i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten; ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen; iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten). d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG. 2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie. 3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen. 4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Berichte Die Verwaltungsgesellschaft erstellt für jeden OGAW einen geprüften Jahresbericht sowie einen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fürstentum Liechtenstein. Spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen geprüften Jahresbericht entsprechend den Bestimmungen des Fürstentums Liechtenstein. Zwei Monate nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen ungeprüften Halbjahresbericht. Es können zusätzlich geprüfte und ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.

  • Todesfallleistung 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 5.5 wird hingewiesen. 2.5.2 Höhe der Leistung: Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme gezahlt.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Welches Gericht ist zuständig? 16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 16.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Streitbeilegung Gütliche Streitbeilegung