Notfallplan Musterklauseln

Notfallplan. Redundante Systeme und Hochverfügbarkeit Backupkonzept Unterbrechungsfreie Stromversorgung Überwachungssystem Rasche Wiederherstellbarkeit
Notfallplan. Das System ist virtualisiert. Es wird auf ein Ersatzsystem repliziert und täglich gesichert. Darüber hin- aus wird jeweils die Wochenendsicherung zusätzlich aufbewahrt und die Datenbanken zusätzlich auf dem Dateiserver gesichert. Sollten das System und das Ersatzsystem nicht mehr zur Verfügung ste- hen, könnten das Veranstaltungsmanagementsystem ANTRAGO aus den Sicherungen in kurzer Zeit auf einem anderen virtuellen System kurzfristig wiederhergestellt werden. Der Dienst stünde damit bei vorhandenem virtuellen Ersatzsystem auf einem anderen Virtualisierer voraussichtlich eine Stunde nicht zur Verfügung, etwaige Korrespondenz würde um diese Zeit verzögert werden.
Notfallplan. Der LIEFERANT ist verpflichtet, für Notfälle entsprechende Notfallpläne aufzustellen und deren Wirksamkeit durch Audits nachzuweisen. Notfälle sind u.a.: Feuer, Hochwasser, EDV-Ausfall, Ausfall von Strom, Gas, Wasser und Heizung, Anlagen-, Maschinen- und Werkzeugdefekte, Materialversorgungsprobleme, Personalprobleme und Arbeitskämpfe. Auf Verlangen von S+H hat der LIEFERANT den Bestand einer solchen Notfallplanung jederzeit zu dokumentieren. Der LIEFERANT ist verpflichtet, sich gegen Feuer sowie gegen alle Gefahren zu versichern, sofern und soweit es sich bei diesen Gefahren um versicherbare Tatbestände einer EC-Versicherung (Erweiterte Schadensdeckung zur Feuerversicherung) handelt (Sturm, Hagel, Schneedruck, Lawinen, Überschwemmung, Erdrutsch, Streik oder Aussperrung, Einbruch, Diebstahl, böswillige Beschädigung, innere Unruhen, etc.). Der LIEFERANT ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Körperverletzungen und Schäden, die durch den Betrieb von Fertigungsmitteln, einschließlich Werkzeugen, entstehen können, sowie für Schäden, die den Fertigungsmitteln, einschließlich Werkzeugen, zugefügt werden (z.B. bei der Lagerung) abzuschließen und aufrecht zu erhalten.
Notfallplan. Der Notfallplan ist eine durch den Teilnehmer festzulegende Alarmierungsreihenfolge im Falle eines von ihm ausgelösten Notrufs. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm benann- ten Kontaktpersonen informiert und mit ihrer Aufgabe sowie der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten durch uns einverstanden sind. Unsere Leistungen werden in der Weise vorgenommen, wie es vom Teilnehmer entsprechend den Erfordernissen des Einzel- falles auf der Grundlage des Notfallplans in Auftrag gegeben wird. Dies bedeutet für den Fall, dass der Teilnehmer einen Notruf auslöst, wird durch uns eine Hilfeleistung vermittelt, die sich an dem mit dem Teilnehmer vereinbarten Notfallplan und den Erfordernissen des Einzelfalls orientiert. Der Teilnehmer stellt uns bei der Inanspruchnahme der Kon- taktpersonen wegen behaupteter unrechtmäßiger Datenverar- beitung durch uns von sämtlichen Kosten, einschließlich der Kosten unserer Rechtsverteidigung, frei.
Notfallplan. Ein Notfallplan ist für alle Prozesse, die die Qualität und die Lieferfähigkeit direkt oder indirekt beeinflussen können, zwingend erforderlich und muss nach der Nominierung über das Lieferantenportal gesendet werden: eine Erreichbarkeit muss innerhalb von 24 Stunden garantiert werden. Außerdem muss der Lieferant mindestens jährlich seine Notfallkon- taktdaten im Lieferantenportal prüfen und gegebenenfalls aktualisieren.
Notfallplan. Für den Fall, dass sich der ICE BofA German Treasury Bill Index (vormals ICE BofAML German Government Bill Index) wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird, wird die Verwaltungsgesellschaft eine Änderung der Fondsbestimmungen in die Wege leiten, sodass künftig ein geeigneter alternativer Referenzwert für die Ermittlung der Performance Fee herangezogen wird. Bis zum Inkrafttreten der geänderten Fondsbestimmungen erhält die Verwaltungsgesellschaft in diesem Fall keine variable Erfolgsgebühr.
Notfallplan. Grundsätzlich enthält der Notfallplan Maßnahmen und Termine zur Behebung des jeweiligen Problems. Die vom Lieferanten entwickelten Notfallkonzepte müssen vor der ersten Lieferung mit der GTP Gruppe abgestimmt werden. Zielsetzung ist die durchgängig sichere und nachhaltige Gestaltung der Lieferkette sowie der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Notfallplan a) Unfälle bei denen Menschen verletzt werden, erhebliche Sachwerte in Gefahr sind oder die Gefahr von erheblichen Umweltschäden besteht: Xxxxxxxxx 000 XXX TER GmbH 0163/495 7425 Stv. EBL TER GmbH (falls EBL nicht erreichbar) 0172/393 2226 Geschäftsführer TER GmbH 0151/174 25934 Fahrdienstleiter Witten Wi 02302/171 0381 Fahrdienstleiter Essen-Steele Sf 0151/274 02994 b) Betriebsstörungen die nicht unter a) fallen, aber die Befahrbarkeit der Strecke eingeschränkt ist und bei sonstigen gefährlichen Ereignissen. Betriebsleiter TER GmbH 0163/495 7425 Stv. EBL TER GmbH (falls EBL nicht erreichbar) 0172/393 2226 Geschäftsführer TER GmbH 0151/174 25934 Fahrdienstleiter Witten Wif 02302/171 0381 Fahrdienstleiter Essen-Steele Sf 0151/274 02994
Notfallplan. ● Aufbewahrung der Backups ● Prüfung der Notfalleinrichtungen