Notfallplan Musterklauseln

Notfallplan. Grundsätzlich enthält der Notfallplan Maßnahmen und Termine zur Behebung des jeweiligen Problems. Die vom Lieferanten entwickelten Notfallkonzepte müssen vor der ersten Lieferung mit der GTP Gruppe abgestimmt werden. Zielsetzung ist die durchgängig sichere und nachhaltige Gestaltung der Lieferkette sowie der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Notfallplan. Der LIEFERANT ist verpflichtet, für Notfälle entsprechende Notfallpläne aufzustellen und deren Wirksamkeit durch Audits nachzuweisen. Notfälle sind u.a.: Feuer, Hochwasser, EDV-Ausfall, Ausfall von Strom, Gas, Wasser und Heizung, Anlagen-, Maschinen- und Werkzeugdefekte, Materialversorgungsprobleme, Personalprobleme und Arbeitskämpfe. Auf Verlangen von S+H hat der LIEFERANT den Bestand einer solchen Notfallplanung jederzeit zu dokumentieren. Der LIEFERANT ist verpflichtet, sich gegen Feuer sowie gegen alle Gefahren zu versichern, sofern und soweit es sich bei diesen Gefahren um versicherbare Tatbestände einer EC-Versicherung (Erweiterte Schadensdeckung zur Feuerversicherung) handelt (Sturm, Hagel, Schneedruck, Lawinen, Überschwemmung, Erdrutsch, Streik oder Aussperrung, Einbruch, Diebstahl, böswillige Beschädigung, innere Unruhen, etc.). Der LIEFERANT ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Körperverletzungen und Schäden, die durch den Betrieb von Fertigungsmitteln, einschließlich Werkzeugen, entstehen können, sowie für Schäden, die den Fertigungsmitteln, einschließlich Werkzeugen, zugefügt werden (z.B. bei der Lagerung) abzuschließen und aufrecht zu erhalten.
Notfallplan. ● Aufbewahrung der Backups ● Prüfung der Notfalleinrichtungen ● Sparsamkeit bei der Datenerhebung
Notfallplan. Das System ist virtualisiert. Es wird auf ein Ersatzsystem repliziert und täglich gesichert. Darüber hin- aus wird jeweils die Wochenendsicherung zusätzlich aufbewahrt und die Datenbanken zusätzlich auf dem Dateiserver gesichert. Sollten das System und das Ersatzsystem nicht mehr zur Verfügung ste- hen, könnten das Veranstaltungsmanagementsystem ANTRAGO aus den Sicherungen in kurzer Zeit auf einem anderen virtuellen System kurzfristig wiederhergestellt werden. Der Dienst stünde damit bei vorhandenem virtuellen Ersatzsystem auf einem anderen Virtualisierer voraussichtlich eine Stunde nicht zur Verfügung, etwaige Korrespondenz würde um diese Zeit verzögert werden.
Notfallplan. Für den Fall, dass sich der ICE BofA German Treasury Bill Index (vormals ICE BofAML German Government Bill Index) wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird, wird die Verwaltungsgesellschaft eine Änderung der Fondsbestimmungen in die Wege leiten, sodass künftig ein geeigneter alternativer Referenzwert für die Ermittlung der Performance Fee herangezogen wird. Bis zum Inkrafttreten der geänderten Fondsbestimmungen erhält die Verwaltungsgesellschaft in diesem Fall keine variable Erfolgsgebühr.
Notfallplan. Der Notfallplan ist eine durch den Teilnehmer festzulegende Alarmierungsreihenfolge im Falle eines von ihm ausgelösten Notrufs. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm benann- ten Kontaktpersonen informiert und mit ihrer Aufgabe sowie der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten durch uns einverstanden sind. Unsere Leistungen werden in der Weise vorgenommen, wie es vom Teilnehmer entsprechend den Erfordernissen des Einzel- falles auf der Grundlage des Notfallplans in Auftrag gegeben wird. Dies bedeutet für den Fall, dass der Teilnehmer einen Notruf auslöst, wird durch uns eine Hilfeleistung vermittelt, die sich an dem mit dem Teilnehmer vereinbarten Notfallplan und den Erfordernissen des Einzelfalls orientiert. Der Teilnehmer stellt uns bei der Inanspruchnahme der Kon- taktpersonen wegen behaupteter unrechtmäßiger Datenverar- beitung durch uns von sämtlichen Kosten, einschließlich der Kosten unserer Rechtsverteidigung, frei.
Notfallplan a) Unfälle bei denen Menschen verletzt werden, erhebliche Sachwerte in Gefahr sind oder die Gefahr von erheblichen Umweltschäden besteht: Xxxxxxxxx 000 XXX TER GmbH 0163/495 7425 Stv. EBL TER GmbH (falls EBL nicht erreichbar) 0172/393 2226 Geschäftsführer TER GmbH 0151/174 25934 Fahrdienstleiter Witten Wi 02302/171 0381 Fahrdienstleiter Essen-Steele Sf 0151/274 02994

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.