Notfallplan Musterklauseln

Notfallplan. Ein Notfallplan ist für alle Prozesse, die die Qualität und die Lieferfähigkeit direkt oder indirekt beeinflussen können, zwingend erforderlich und muss nach der Nominierung über das Lieferantenportal gesendet werden: eine Erreichbarkeit muss innerhalb von 24 Stunden garantiert werden. Außerdem muss der Lieferant mindestens jährlich seine Notfallkon- taktdaten im Lieferantenportal prüfen und gegebenenfalls aktualisieren.
Notfallplan. Das System ist virtualisiert. Es wird auf ein Ersatzsystem repliziert und täglich gesichert. Darüber hin- aus wird jeweils die Wochenendsicherung zusätzlich aufbewahrt und die Datenbanken zusätzlich auf dem Dateiserver gesichert. Sollten das System und das Ersatzsystem nicht mehr zur Verfügung ste- hen, könnten das Veranstaltungsmanagementsystem ANTRAGO aus den Sicherungen in kurzer Zeit auf einem anderen virtuellen System kurzfristig wiederhergestellt werden. Der Dienst stünde damit bei vorhandenem virtuellen Ersatzsystem auf einem anderen Virtualisierer voraussichtlich eine Stunde nicht zur Verfügung, etwaige Korrespondenz würde um diese Zeit verzögert werden.
Notfallplan. Der LIEFERANT ist verpflichtet, für Notfälle entsprechende Notfallpläne aufzustellen und deren Wirksamkeit durch Audits nachzuweisen. Notfälle sind u.a.: Feuer, Hochwasser, EDV-Ausfall, Ausfall von Strom, Gas, Wasser und Heizung, Anlagen-, Maschinen- und Werkzeugdefekte, Materialversorgungsprobleme, Personalprobleme und Arbeitskämpfe. Auf Verlangen von S+H hat der LIEFERANT den Bestand einer solchen Notfallplanung jederzeit zu dokumentieren. Der LIEFERANT ist verpflichtet, sich gegen Feuer sowie gegen alle Gefahren zu versichern, sofern und soweit es sich bei diesen Gefahren um versicherbare Tatbestände einer EC-Versicherung (Erweiterte Schadensdeckung zur Feuerversicherung) handelt (Sturm, Hagel, Schneedruck, Lawinen, Überschwemmung, Erdrutsch, Streik oder Aussperrung, Einbruch, Diebstahl, böswillige Beschädigung, innere Unruhen, etc.). Der LIEFERANT ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Körperverletzungen und Schäden, die durch den Betrieb von Fertigungsmitteln, einschließlich Werkzeugen, entstehen können, sowie für Schäden, die den Fertigungsmitteln, einschließlich Werkzeugen, zugefügt werden (z.B. bei der Lagerung) abzuschließen und aufrecht zu erhalten.
Notfallplan. Der Notfallplan ist eine durch den Teilnehmer festzulegende Alarmierungsreihenfolge im Falle eines von ihm ausgelösten Notrufs. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm benann- ten Kontaktpersonen informiert und mit ihrer Aufgabe sowie der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten durch uns einverstanden sind. Unsere Leistungen werden in der Weise vorgenommen, wie es vom Teilnehmer entsprechend den Erfordernissen des Einzel- falles auf der Grundlage des Notfallplans in Auftrag gegeben wird. Dies bedeutet für den Fall, dass der Teilnehmer einen Notruf auslöst, wird durch uns eine Hilfeleistung vermittelt, die sich an dem mit dem Teilnehmer vereinbarten Notfallplan und den Erfordernissen des Einzelfalls orientiert. Der Teilnehmer stellt uns bei der Inanspruchnahme der Kon- taktpersonen wegen behaupteter unrechtmäßiger Datenverar- beitung durch uns von sämtlichen Kosten, einschließlich der Kosten unserer Rechtsverteidigung, frei.
Notfallplan. Für den Fall, dass sich der ICE BofA German Treasury Bill Index (vormals ICE BofAML German Government Bill Index) wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird, wird die Verwaltungsgesellschaft eine Änderung der Fondsbestimmungen in die Wege leiten, sodass künftig ein geeigneter alternativer Referenzwert für die Ermittlung der Performance Fee herangezogen wird. Bis zum Inkrafttreten der geänderten Fondsbestimmungen erhält die Verwaltungsgesellschaft in diesem Fall keine variable Erfolgsgebühr.
Notfallplan. Grundsätzlich enthält der Notfallplan Maßnahmen und Termine zur Behebung des jeweiligen Problems. Die vom Lieferanten entwickelten Notfallkonzepte müssen vor der ersten Lieferung mit der GTP Gruppe abgestimmt werden. Zielsetzung ist die durchgängig sichere und nachhaltige Gestaltung der Lieferkette sowie der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Notfallplan a) Unfälle bei denen Menschen verletzt werden, erhebliche Sachwerte in Gefahr sind oder die Gefahr von erheblichen Umweltschäden besteht: Xxxxxxxxx 000 XXX TER GmbH 0163/495 7425 Stv. EBL TER GmbH (falls EBL nicht erreichbar) 0172/393 2226 Geschäftsführer TER GmbH 0151/174 25934 Fahrdienstleiter Witten Wi 02302/171 0381 Fahrdienstleiter Essen-Steele Sf 0151/274 02994
Notfallplan. ● Aufbewahrung der Backups ● Prüfung der Notfalleinrichtungen ● Sparsamkeit bei der Datenerhebung

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.