Common use of Sicherheit der Verarbeitung Clause in Contracts

Sicherheit der Verarbeitung. 4.1. Der Auftragnehmer hat die nachfolgen in Ziffer 4.4 aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum angemesse- nen Schutz der Daten, (kurz: „TOM“) implementiert. Bei den zu getroffenen TOMs handelt es sich um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewähr- leistung eines dem Risiko angemessenen Schutzni- veaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Sys- teme. Dabei hat der Auftragnehmer den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO berücksichtigt.

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Sicherheit der Verarbeitung. 4.1. 4.1 Der Auftragnehmer hat die nachfolgen in Ziffer 4.4 aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum angemesse- nen angemessenen Schutz der Daten, (kurz: „TOM“) implementiert. Bei den zu getroffenen TOMs handelt es sich um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewähr- leistung Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzni- veaus Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Sys- temeSysteme. Dabei hat der Auftragnehmer den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO berücksichtigt.

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