Sicherheit des Kundensystems Musterklauseln

Sicherheit des Kundensystems. Der Kunde hat für einen ausreichenden Schutz der von ihm für die Datenfernübertragung eingesetzten Systeme Sorge zu tragen. Die für das EBICS- Verfahren geltenden Sicherheitsanforderungen sind in Anlage 1c beschrieben.
Sicherheit des Kundensystems. Der Kunde muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Ikano Bank zum Onlineservice, insbe- sondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem) beachten. Hierzu gehören insbesondere die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer handelsüblichen Antivirensoftware, die Installation einer Firewall sowie regelmäßige Sicherheits-Updates für den verwen- deten Browser.
Sicherheit des Kundensystems. Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. Soweit die Bank dem Kunden Daten aus seinem Online-Banking-Auftrag (z. X. Xxxxxx, Kontonummer des Zahlungsempfängers) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) zur Bestätigung anzeigt, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Autorisierung (z.B. Eingabe der mTAN) die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen. Stimmen die angezeigten Daten nicht überein, ist der Vorgang abzubrechen und die Bank unverzüglich zu informieren.
Sicherheit des Kundensystems. Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten.
Sicherheit des Kundensystems. Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum-BOanlkinineg, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten H- uanrdd Software (Kundensystem), beachten.
Sicherheit des Kundensystems. Der Kunde muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der ebase zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten.
Sicherheit des Kundensystems. Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der BKM zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. Soweit die BKM dem Teilnehmer Daten aus seinem Online-Banking-Auftrag (zum Beispiel Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilnehmers zur Bestätigung anzeigt, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen.
Sicherheit des Kundensystems. Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise der Sparkasse zum Online- Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. Soweit die Sparkasse dem Teilnehmer Daten aus seinem Online-Banking- Auftrag (z. X. Xxxxxx, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wertpapier- kennnummer) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilneh- Bedingungen für das Online-Banking 2 mers (z. B. Mobiltelefon, Chipkartenlesegerät mit Display) zur Bestätigung anzeigt, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Überein- stimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen.
Sicherheit des Kundensystems. Der Nutzer muss die Sicherheitshinweise auf der nternetseite der Allianz und der Allianz Unterneh- men, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensys- tem), beachten.
Sicherheit des Kundensystems. Der Kunde muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der ebase zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. Soweit die ebase dem Kunden Daten aus seinem Online-Banking-Auftrag (z. X. Xxxxxx, Kontonummer bzw. IBAN des Zahlungsempfängers, Art und Anzahl der Transaktionen) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Kunden (z. B. Mobiltelefon) zur Bestätigung anzeigt, ist der Kunde verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Trans- aktion vorgesehenen Daten zu prüfen.