Sicherheitsanforderungen. (1) Die Teilnehmer führen zum Schutz ihrer Systeme vor unberechtigtem Zugriff und unbefugter Nutzung angemessene Sicherheitskontrollen durch. Der angemessene Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Systeme obliegt der ausschließlichen Verantwortung der Teilnehmer.
(2) Die Teilnehmer informieren unverzüglich die Bank über alle sicherheitsrelevanten Vorfälle in ihrer technischen Infrastruktur und, sofern dies angemessen erscheint, über sicherheitsrelevante Vorfälle in der technischen Infrastruktur von Drittanbietern. Die Bank kann weitere Informationen über den Vorfall anfordern und erforderlichenfalls verlangen, dass der Teilnehmer angemessene Maßnahmen ergreift, um solche Ereignisse zukünftig zu vermeiden.
(3) Die Bank kann für alle Teilnehmer und/oder Teilnehmer, die von der Bank als systemkritisch angesehen werden, zusätzliche Sicherheitsanforderungen verlangen, insbesondere im Hinblick auf Cybersicherheit oder Betrugsbekämpfung.
(4) Die Teilnehmer gewähren der Bank i) dauerhaften Zugang zu ihrer Bescheinigung über die Einhaltung der Endpunktsicherheitsanforderungen des von ihnen gewählten Netzwerkdienstleisters und ii) übermitteln der Bank jährlich die für die von ihnen unterhaltenen Arten von Konten erforderliche und auf der Website der Bank und der Website der EZB in englischer Sprache veröffentlichte TARGET-Selbstzertifizierungserklärung.
(5) Die Bank beurteilt anhand der Selbstzertifizierungserklärung(en) des Teilnehmers den Grad der Einhaltung jeder der in den TARGET-Selbstzertifizierungsanforderungen festgelegten Anforderungen durch den Teilnehmer. Diese Anforderungen sind in Anlage VII aufgeführt.
(6) Der Grad der Einhaltung der Anforderungen der TARGET-Selbstzertifizierung durch den Teilnehmer wird, geordnet nach zunehmendem Schweregrad der Nichteinhaltung, wie folgt eingestuft: „vollständige Einhaltung“, „geringfügige Nichteinhaltung“, „gravierende Nichteinhaltung“. Die folgenden Kriterien finden Anwendung: Vollständige Einhaltung ist erreicht, wenn ein Teilnehmer 100 % der Anforderungen erfüllt; eine geringfügige Nichteinhaltung liegt vor, wenn ein Teilnehmer weniger als 100 %, aber mindestens 66 % der Anforderungen erfüllt, und eine gravierende Nichteinhaltung liegt vor, wenn ein Teilnehmer weniger als 66 % der Anforderungen erfüllt. Weist ein Teilnehmer nach, dass eine bestimmte Anforderung auf ihn nicht anwendbar ist, so wird für die Zwecke der Einstufung davon ausgegangen, dass er die Anforderungen erfüllt. Ein Teiln...
Sicherheitsanforderungen. 1) Das Computersystem, das ein Teilnehmer für den Zugang zu TARGET2 im Rahmen des internetbasierten Zugangs nutzt, befindet sich in Räumlichkeiten, die im Eigentum des Teilnehmers stehen oder von diesem gemietet werden. Der Zugang zu TARGET2-BBk ist nur von diesen Räumlichkeiten aus gestattet und es wird klargestellt, dass ein Fernzugang nicht gestattet ist.
2) Der Teilnehmer verwendet auf Computersystemen Software, die gemäß aktuellen internationalen IT-Sicherheitsstandards installiert und eingerichtet wird, wobei die genannten Sicherheitsstandards mindestens die in den Abschnitten 12 Absatz 3 und 13 Absatz 4 beschriebenen Anforderungen enthalten müssen. Der Teilnehmer führt angemessene Maßnahmen ein, wozu insbesondere Viren- und Malware-Schutz, Anti-Phishing- Maßnahmen, Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsgrads (sog. „Hardening“) und Verfahren zur Verwaltung von Korrekturauslieferungen („Patch Management Procedures“) gehören. Alle diese Maßnahmen und Verfahren werden regelmäßig vom Teilnehmer aktualisiert.
3) Der Teilnehmer führt eine verschlüsselte Kommunikationsverbindung zu TARGET2-BBk für den Internetzugang ein.
4) Benutzerkonten auf den Computerarbeitsplätzen des Teilnehmers werden keine Systemverwaltungsrechte zugewiesen. Rechte werden gemäß dem „Least Privilege“-Prinzip (Prinzip, nach dem den Nutzern nur die Rechte zugewiesen werden, die sie benötigen) zugewiesen.
5) Der Teilnehmer schützt die für den Internetzugang für TARGET2-BBk verwendeten Computersysteme zu jeder Zeit wie folgt:
a) Sie schützen die Computersysteme und Computerarbeitsplätze vor unberechtigtem physischen Zugriff und Zugriff über das Netzwerk – wobei zu jeder Zeit eine Firewall zur Abschirmung der Computersysteme und Computerarbeitsplätze vor eingehendem Internetdatenverkehr einzusetzen ist – und die Computerarbeitsplätze vor unberechtigtem Zugriff über das interne Netzwerk. Sie setzen eine Firewall ein, die vor eingehendem Datenverkehr schützt, sowie eine Firewall auf den Computerarbeitsplätzen, die sicherstellt, dass ausschließlich zugelassene Programme nach außen kommunizieren.
b) Die Teilnehmern dürfen nur Software auf den Computerarbeitsplätzen installieren, die für den Zugang zu TARGET2 erforderlich und gemäß den internen Sicherheitsvorgaben des Teilnehmers zugelassen ist.
c) Die Teilnehmer stellen zu jeder Zeit sicher, dass alle Softwareanwendungen, die auf den Computerarbeitsplätzen laufen, regelmäßig aktualisiert und mit den neuesten Korrekturauslieferungen ausgestatt...
Sicherheitsanforderungen. 1. Die T2S-Geldkontoinhaber führen zum Schutz ihrer Systeme vor unberechtigtem Zugriff und unbefugter Nutzung an- gemessene Sicherheitskontrollen durch. Der angemessene Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Systeme obliegt der ausschließlichen Verantwortung der T2S-Geldkontoinhaber.
2. Die T2S-Geldkontoinhaber informieren die OeNB über alle sicherheitsrelevanten Vorfälle in ihrer technischen Infrastruktur und, sofern dies angemessen erscheint, über sicherheitsrelevante Vorfälle in der technischen Infrastruktur von Drittanbietern. Die OeNB kann weitere Informationen über den Vorfall anfordern und erforderlichenfalls verlangen, dass der T2S-Geldkontoinhaber angemessene Maßnahmen ergreift, um solche Ereignisse zukünftig zu vermeiden.
3. Die OeNB kann für alle T2S-Geldkontoinhaber und/oder T2S-Geldkontoinhaber, die von der OeNB als system- kritisch angesehen werden, zusätzliche Sicherheitsanforde- rungen verlangen, insbesondere im Hinblick auf Cyber- sicherheit oder Betrugsbekämpfung.
Sicherheitsanforderungen in der kalten Jahreszeit Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegen- heiten gelten folgende Sicherheitsanforderungen: Sie haben in der kalten Jahreszeit die Wohnung (Versicherungsort – siehe A 1 - 8) zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Sicherheitsanforderungen. Stand: 01/ 2020 Der Teilnehmer wird seinerseits einen aktiven Beitrag zur IT-Sicherheit leisten. Dementsprechend muss der Teilnehmer: (1) Firewalls implementieren und pflegen, um eingehende und ausgehende Datenströme zu begrenzen und zu kontrollieren; (2) stetig aktuelle Antiviren- und Anti-Malware-Tools auf den von ihm ge- nutzten Endgeräten vorhalten; (3) ausschließlich unterstützte Versionen von Browsern, Betriebssystemen und anderer notwendiger Software vorhalten, wobei alle Sicherheitsupdates unverzüglich zu installieren sind; (4) starke Kennwörter verwenden, die Weitergabe persönlicher System-Zugangsdaten an Dritte ver- hindern sowie die Wiederverwendung des gleichen Kennworts in mehreren Produkten oder Tools unter- lassen. Dies bedeutet, dass alle User für jedes Produkt und jede Dienstleistung jeweils individuelle Passwör- ter verwenden müssen, einschließlich ihres E-Mail-Accounts; und (5) alle User sensibilisieren, wie Phishing- Versuche, die die Nutzeranmeldungen beeinträchtigen können, zu erkennen und zu verhindern sind. Besondere Nutzungsbedingungen für die in der Amadeus Selling Plat- form Connect enthaltenen Produkte Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Amadeus Produkte sind den jeweils aktuellen Amadeus Produktinformationen im Amadeus Service Hub auf der Amadeus Website xxxx://xxxxxxx.xxx/xx zu entnehmen und zu berücksichtigen. Für die nachfolgenden, in den Amadeus Selling Platform Connect Modulen enthaltenen Amadeus Produkte gelten in Ergänzung bzw. Abänderung zu den Amadeus Selling Platform Connect Teilnahme- und Software- nutzungsbedingungen folgende besondere Nutzungsbedingungen:
Sicherheitsanforderungen. 10.1. Es ist eine Voraussetzung für die Wartung von Ladestationen und anderen Ge- räten, dass die Ladestationen usw. entsprechend der Betriebsanleitung instal- liert wurden. Der Kunde darf keine anderen Geräte als Elektroautos an die La- destation anschließen. Es darf kein Eingriff an der Ladestation erfolgen oder Adapter usw. angeschlossen werden, die nicht für die Ladestation zugelassen sind. Das Anschließen anderer Gerätetypen kann Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Spirii lehnt jegliche Verantwortung für Folgen eines nicht bestim- mungsgemäßen Anschlusses ab.
Sicherheitsanforderungen. 12.1 Der Käufer und seine Kunden sind verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um den unbefugten Zugang zu oder die unbefugte Nutzung von Dienstleistungen oder dem TD SYNNEX Portal zu verhindern. Dies umfasst unter anderem die Verpflichtung (i) den Zugang und die Nutzung nur durch berechtigte Personen zu gestatten;
Sicherheitsanforderungen. Datensicherheit 5.1 ADP ergreift kommerziell angemessene und geeignete technische, physische und organisatorische Maßnahmen, die die Anforderungen gemäß Anwendbarem EWR-Recht oder strengere Anforderungen nach Maßgabe des Servicevertrages erfüllen, um die Kundendaten während der Verarbeitung vor Missbrauch oder versehentlichen, unrechtmäßigen oder nicht genehmigten Vorgängen, wie Vernichtung, Verlust, Änderung, Offenlegung, Erwerb oder Zugang zu schützen. ADP ergreift in jedem Fall die in Annex 2 dieses Codes aufgeführten Maßnahmen, die ADP ändern kann, vorausgesetzt solche Änderungen stellen keine erhebliche Minderung des Sicherheitsniveaus für Kundendaten gemäß Annex 2 dar. Zugriff auf 5.2 Die Belegschaft ist zum Zugriff auf Kundendaten nur in dem Maße Personenbezogene berechtigt, als dies für die anwendbaren Verarbeitungszwecke gemäß
Sicherheitsanforderungen. Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bewerbers, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen der Vergabestelle.
Sicherheitsanforderungen. Der Xxxx ist verpflichtet, alle Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen des Personals unverzüglich zu befolgen. Im Hinblick auf Katastrophen und die Versorgung (durch Rettungsdienste) müssen Wege, Zufahrtswege und Sperrschranken immer frei von Kraftfahrzeugen und anderen Hindernissen bleiben. Es ist nicht gestattet, Reparaturen an Kraftfahrzeugen und/oder das Waschen von Kraftfahrzeugen im Park durchzuführen, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Möglichkeit dazu angeboten. Es ist verboten, beschädigte oder schrottreife Autos, Anhänger oder andere Fahrzeuge und/oder Boote sowie andere Waren oder Stoffe, die auf dem Gelände außer Betrieb genommen wurden, zu parken oder zu lagern. Im Park gelten die üblichen Verkehrsregeln. Abweichend hiervon beträgt die Höchstgeschwindigkeit im Park für alle Xxxxxxxxx 00 xx pro Stunde, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Es sind nur zielgerichtete Fahrten zum bzw. vom Ferienhaus gestattet. Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorrang. [versiegegevens] Es ist verboten, Roller, Mopeds, Elektroroller und/oder andere Elektrofahrzeuge im Park zu benutzen (ausgenommen behindertengerechte Autos und/oder Roller). In besonderen Fällen kann nach Ermessen des Managers des Parks eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden. Diese Freistellung gilt nur, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Offenes Feuer ist im Park strengstens verboten. Das Anzünden von Kerzen ohne anwesende Personen, das Wegwerfen von brennenden Zigarren, Zigaretten und Streichhölzern ist aufgrund von Brandgefahr verboten. Brennbare und/oder explosive Stoffe sind ebenfalls verboten. Die Verwendung eines Grills im Park ist gestattet, sofern er mindestens 3 Meter Abstand zu Bäumen, Sträuchern, Zäunen, Gebäuden und der Unterkunft aufweist. Für den Notfall muss außerdem ein Eimer mit ca. 10 Litern Wasser in unmittelbarer Nähe des Grills zur Verfügung stehen. Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle und Briketts verwendet werden. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, die Verwendung eines Grills unter besonderen Umständen (z.B. extreme Dürre) zu untersagen. Aufgrund der Brandgefahr dürfen Einweggrills erst nach dem Löschen und Abkühlen in den entsprechenden Behältern entsorgt werden. Strom-, Gas- und/oder Wasseranlagen, die Sie selbst mitgebracht haben, müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei der Anmietung eines Stellplatzes ist die Verwendung von Gasflaschen (Propan oder Butan) mit einem Maximum vo...