Schutzrechtsverletzungen Musterklauseln

Schutzrechtsverletzungen. 10.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmä- ßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software unter der Subscriptionlizenz die Schutz- rechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich proAL- PHA nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entwe- der (1) die betroffene Software in der Weise zu än- dern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (2) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Software ver- tragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies proAL- PHA zu angemessenen Konditionen nicht, so ist der Kunde berechtigt, die betroffene Subscriptionlizenz aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kün- digen; 10.2. Ferner wird proALPHA den Kunden von allen unstrei- tigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Dritten, die darauf gestützt sind, dass die ver- tragsgemäße Nutzung einer von proALPHA im Rah- men der Subscriptionlizenz zur Nutzung überlasse- nen Software durch den Kunden die Schutzrechte des Dritten verletzt, auf Anforderung durch den Kun- den freistellen. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene notwendige Anwalts- und Gerichtskos- ten des Kunden Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet proALPHA im Rahmen der durch den Vertrag vereinbarten Haftung. 10.3. Der Kunde verpflichtet sich, proALPHA unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proALPHA Ansprüche des Dritten aus einer be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen. Stellt der Kunde die Nutzung der von der behaupte- ten Schutzrechtsverletzung betroffenen Software ein, so wird er den Dritten darauf hinweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung bedeu- tet. 10.4. Der Kunde wird etwaige Verteidigungsmaßnahmen gegenüber dem Dritten mit proALPHA im zumutba- ren Umfang vorab abstimmen und proALPHA im Rahmen des rechtlich Möglichen die Verteidigung gegenüber dem Dritten überlassen, einschließlich et- waiger Vergleichsverhandlungen. 10.5. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche des Kunden gegen proALPHA wegen der Schutzrechtsverletzung ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Schutzrechtsverletzung verursachende Software abweichend von den vereinbarten Bedin- gungen nutzt oder genutzt hat.
Schutzrechtsverletzungen. Im Falle von SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN wird der AN im Rahmen der Nacherfüllung alles Zumutbare tun, um vertragsgemäße Zustände herzustellen, insbesondere im Wege eines Rechtserwerbs. Gelingt dies nicht, wird der AN dem AG für ihn gleichwertige VERTRAGSLEISTUNGEN zur Verfügung stellen, die die Rechte Dritter nicht verletzen (Umgehungslösung). Die Umgehungslösung ist nur dann gleichwertig, wenn sie die vertrags- oder bestimmungsge- mäße Nutzbarkeit der VERTRAGSLEISTUNGEN durch den AG nicht oder lediglich unerheblich einschränkt. Der AN hat die Kosten der Umgehungslösung sowie einer ggf. erforderlichen Anpassung der Umgebung der VERTRAGSLEISTUNGEN zu tragen, es sei denn, er hat die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten. Werden dem AN Umstände bekannt, aufgrund derer sich eine SCHUTZRECHTSVERLETZUNG ergeben könnte, so wird er den AG hierüber sowie über den weiteren Xxxxxxxx jeweils unverzüglich und umfassend in TEXTFORM infor- mieren. Dies gilt insbesondere im Falle von bestehenden oder drohenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten, auch wenn der AN daran nicht beteiligt ist. Bei TK-LEISTUNGEN oder FAHRZEUGKOMPONENTEN oder wenn VERTRAGSLEISTUNGEN in Produktionsanlagen ver- trags- oder bestimmungsgemäß verbaut oder integriert werden sollen, wird der AN eine Recherche nach Patenten, Patentanmeldungen und Gebrauchsmustern durchführen, welche der vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nut- zung der VERTRAGSLEISTUNGEN entgegenstehen könnten. Der AN wird die Recherche dokumentieren und dem AG die Dokumentation auf Verlangen in TEXTFORM übermitteln. Der AN stellt den AG der Höhe nach unbegrenzt von allen Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten aufgrund von SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN frei, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten, etwa weil die SCHUTZ- RECHTSVERLETZUNG ausschließlich auf einer nach den vereinbarten Nutzungsbedingungen unzulässigen Nutzung der VERTRAGSLEISTUNGEN durch den AG beruht (z.B. unzulässige Verbindung einer Software mit Drittsoftware). Der AN ist im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den AG wegen SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN verpflichtet, die Rechtsverteidigung für den AG auf eigene Kosten eigenständig zu führen. Der AG wird den AN bei der Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen Dritter, soweit erforderlich, in angemessenem Umfang auf Kosten des AN unterstützen. Der AG ist berechtigt, die Rechtsverteidigung selbst durchzuführen, der AG wird sich jedoch hierbei mit dem AN abstimmen. Auch in diesem Falle is...
Schutzrechtsverletzungen. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden rechtmäßig geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom An- bieter erbrachten Lieferung und/oder Leistung die Schutzrechte des Dritten verletzt, verpflichtet sich der An- bieter nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder (a) die betreffende Lieferung und/oder Leistung in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht mehr verletzt oder (b) für den Kunden das Recht zu erwirken, die betreffende Lieferung und/oder Leistung vertragsgemäß nutzen zu können. Gelingt dies dem Anbieter zu angemessenen Konditionen nicht, so stehen dem Kunden folgende Rechte zu: (a) Betreffen die Ansprüche des Dritten die Vertragssoftware, die der Kunde vom Anbieter durch Softwarekauf erworben hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Softwarekauf der die Schutzrechte des Dritten verletzenden Vertragssoftware zurückzutreten; (b) betreffen die Ansprüche des Dritten Support- und Maintenance-Leistungen oder Subskripti- onslizenzen, die der Kunde vom Anbieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die die Schutzrechte des Dritten verletzenden Support- und Maintenance-Leistungen aus wichtigem Grund außeror- dentlich fristlos zu kündigen; (c) betreffen die Ansprüche des Dritten Consultingleistungen, die der Kunde vom An- bieter erhalten hat, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag über die die Schutzrechte des Dritten verletzen- den Consultingleistungen zurückzutreten; (d) betreffen die Ansprüche des Dritten das Hosting, ist jede Partei be- rechtigt, den Vertrag teilweise in Bezug auf das betroffene Modul der Vertragssoftware aus wichtigem Grund außer- ordentlich fristlos zu kündigen. (2) Ferner wird der Anbieter den Kunden von allen unstreiti- gen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Drit- ten, die darauf gestützt sind, dass die vertragsgemäße Nutzung einer vom Anbieter erbrachten Lieferung und/o- der Leistung durch den Kunden die Schutzrechte des Drit- ten verletzt, auf Anforderung durch den Kunden freistel- len. Dies umfasst ferner auch hierdurch entstandene not- wendige Anwalts- und Gerichtskosten des Kunden. Darüberhinausgehende Schäden des Kunden erstattet der Anbieter im Rahmen der durch die vorliegenden AGB ver- einbarten Haftung. (3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich von einer gegen den Kunden geltend gemachten Schutz- rechtsverletzung zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters Ansprüc...
Schutzrechtsverletzungen. Der Auftragnehmer haftet dafür, dass seine Leistung sowie ihre Nutzung keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unterstützt uns der Auftragnehmer auf eigene Kosten bestmöglich und stellt uns bei begründeten Ansprüchen von diesen und allen dabei entstehenden Kosten frei.
Schutzrechtsverletzungen. Wird die Ware aufgrund von Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers (bspw. seiner Anweisung bzgl. Formen, Maßen, Farben oder sonstigen Spezifikationen) hergestellt, so ist alleine der Besteller dafür verantwortlich, dass insofern keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller wird uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (einschl. Prozesskosten) freistellen und nach unserem Wunsch uns in einem etwaigen Rechtsstreit nach besten Kräften unterstützen.
Schutzrechtsverletzungen. 61. Der Lieferant stellt den Besteller vorbehaltlich der Regelung unter 16.2 vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die ver- tragsgemäß genutzten Arbeitsergebnisse und/oder gelieferten Gegenständen hergeleitet werden. Die Freistellungspflicht umfasst alle Aufwendungen, die dem Besteller aus oder in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. 62. Für Leistungen, die vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, haftet der Lieferant nicht. Der Besteller stellt den Lie- feranten von Ansprüchen Dritter frei, soweit der jeweilige An- spruch darauf beruht, dass der Lieferant auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat, obwohl der Lieferant dem Besteller seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Handlung schriftlich mitgeteilt hat.
Schutzrechtsverletzungen. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer wie folgt: Der Auftragnehmer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzten, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen oder den Auftraggeber von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Xxxxxxx dies dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat er die Produkte gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Produkte zurückzugeben. Voraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers sind, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führt. Dem Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Stellt der Auftraggeber die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schutzrechtsverletzungen. 11.1 Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, so sind wir auf eigene Kosten verpflichtet, dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. 11.2 Ist dies nicht zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen und auch nicht in angemessener Frist möglich, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch wir vom Vertrag zurücktreten. 11.3 Wir stellen den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des betreffenden Schutzrechtsinhabers frei. 11.4 Unsere in den Nummern 11.1 bis 11.3 genannten Verpflichtungen sind für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur dann, wenn -uns der Besteller von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unverzüglich unterrichtet, -uns der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der Ansprüche unterstützt bzw. eine Modifizierung nach Ziffer 11.1 ermöglicht, -uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, -der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und -die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise verwendet hat. Soweit wir gemäß Ziff. 12 weitergehend haften, bleibt diese weitergehende Haftung unberührt.
Schutzrechtsverletzungen. 14.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns und unsere Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Rechtsverletzungen durch den Lieferanten frei zu stellen und sämtliche Kosten zu trage, die uns in diesem Zusammenhang entstehen. 14.2 Der Lieferant ist nicht berechtigt, vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unsererseits den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben bzw. bestehende Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. In jedem Fall sind wir berechtigt, mit befreiender Wirkung an den Lieferanten zu leisten. 14.3 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Massnahmen und sonstig unabwendbare Ereignisse berechtigen uns auch dann vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfes zur Folge haben. Eine erhebliche Verringerung ist bereits bei einer 10%igen Bedarfsverringerung bei uns als Folge vereinbart.
Schutzrechtsverletzungen. (1) Der Verkäufer sichert zu, dass Waren und Dienstleistungen keine Patente oder andere Schutzrechte Dritter verletzen. (2) Der Verkäufer wird auf seine eigenen Kosten den Käufer und alle anderen Mitglieder der Käufergruppe und ihre jeweiligen Vertreter und Kunden, Direktoren, Beamten, Mitarbeiter, Agenten und deren Kunden freistellen und schadlos halten in Bezug auf alle Kosten, Ausgaben und Schäden (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen gegen Patent-, Urheber- oder andere Schutzrechte oder aus Verletzung von Handelsgeheimnissen in Bezug auf Waren, Dienstleistungen oder deren Nutzung ergeben. (3) Der Verkäufer sichert zu, dass falls die Nutzung der Waren oder Dienstleistungen von einem Gericht untersagt werden sollte, weil solche Waren oder Dienstleistungen gegen ein Patent-, Urheber-, oder anderes Schutzrecht eines Dritten verstoßen, (i) umgehend und unentgeltlich für den Käufer das Recht aufrecht zu erhalten, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen weiterhin uneingeschränkt zu nutzen; oder (ii) dem Käufer umgehend und unentgeltlich Ersatz zu leisten, welcher in Bezug auf Funktion und Leistung im Wesentlichen den betroffenen Waren oder Dienstleistungen entspricht. (4) Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht in Bezug auf Schutzrechtsverletzungen für speziell entwickelte Waren oder erbrachte Dienstleistungen, wenn der Verstoß direkt aus dem Verkäufer vom Käufer auferlegten schriftlichen Anordnungen resultiert, es sei denn, das geistige Eigentum Dritter wurde vom Verkäufer wissentlich und ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Käufer in die Waren eingebunden.