Common use of Sofortleistung bei Schwerverletzungen Clause in Contracts

Sofortleistung bei Schwerverletzungen. Wir zahlen einmalig die Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von 5 % der vereinbarten Grundsumme bei Invalidität, höchstens 10.000 EUR. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere der folgenden schweren Verletzungen erlitten hat. - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks - Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand - Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung - Schwere Mehrfachverletzungen/Polytrauma: - Fraktur langer Röhrenknochen an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten - gewebezerstörende Schäden an 2 inneren Organen - Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: - Fraktur eines langen Röhrenknochens - Fraktur des Beckens - Fraktur eines oder mehrerer Wirbelknochen - gewebezerstörende Schäden eines inneren Organs - Verbrennungen zweiten oder dritten Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche - Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei Sehbehinderung Sehschärfe je Auge nicht mehr als VISUS 0,05. Sie müssen uns die schwere Verletzung innerhalb von 6 Monaten ab dem Unfalltag mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Stirbt die versicherte Person innerhalb von 2 Monaten ab dem Unfalltag, zahlen wir keine Sofortleistung.

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Sofortleistung bei Schwerverletzungen. Wir zahlen einmalig die Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von 5 % der vereinbarten Grundsumme bei Invalidität, höchstens 10.000 EUR. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere der folgenden schweren Verletzungen erlitten hat. : - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks - Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand - Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung - Schwere Mehrfachverletzungen/Polytrauma: - Fraktur langer Röhrenknochen an 2 zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten - gewebezerstörende Schäden an 2 zwei inneren Organen - Kombination aus mindestens 2 zwei der folgenden Verletzungen: - Fraktur eines langen Röhrenknochens - Fraktur des Beckens - Fraktur eines oder mehrerer Wirbelknochen - gewebezerstörende Schäden eines inneren Organs - Verbrennungen zweiten oder dritten Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche - Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei Sehbehinderung Sehschärfe je Auge nicht mehr als VISUS 0,05. Sie müssen uns die schwere Verletzung innerhalb von 6 Monaten ab dem Unfalltag mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Stirbt die versicherte Person innerhalb von 2 Monaten ab dem Unfalltag, zahlen wir keine Sofortleistung.

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Sofortleistung bei Schwerverletzungen. Wir zahlen einmalig die Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von 5 % der vereinbarten Grundsumme bei Invalidität, höchstens 10.000 25.000 EUR. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere der folgenden schweren Verletzungen erlitten hat. : - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks - Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand - Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung - Schwere Mehrfachverletzungen/Polytrauma: - Fraktur langer Röhrenknochen an 2 zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten - gewebezerstörende Schäden an 2 zwei inneren Organen - Kombination aus mindestens 2 zwei der folgenden Verletzungen: - Fraktur eines langen Röhrenknochens - Fraktur des Beckens - Fraktur eines oder mehrerer Wirbelknochen - gewebezerstörende Schäden eines inneren Organs - Verbrennungen zweiten oder dritten Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche - Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei Sehbehinderung Sehschärfe je Auge nicht mehr als VISUS 0,05. Sie müssen uns die schwere Verletzung innerhalb von 6 Monaten ab dem Unfalltag mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Stirbt die versicherte Person innerhalb von 2 Monaten ab dem Unfalltag, zahlen wir keine Sofortleistung.

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Sofortleistung bei Schwerverletzungen. Wir zahlen einmalig die Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von 5 % der vereinbarten Grundsumme bei Invalidität, höchstens 10.000 15.000 EUR. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere der folgenden schweren Verletzungen erlitten hat. : - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks - Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand - Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung - Schwere Mehrfachverletzungen/Polytrauma: - Fraktur langer Röhrenknochen an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten - gewebezerstörende Schäden an 2 inneren Organen - Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: - Fraktur eines langen Röhrenknochens - Fraktur des Beckens - Fraktur eines oder mehrerer Wirbelknochen - gewebezerstörende Schäden eines inneren Organs - Verbrennungen zweiten oder dritten Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche - Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei Sehbehinderung Sehschärfe je Auge nicht mehr als VISUS 0,05. Sie müssen uns die schwere Verletzung innerhalb von 6 Monaten ab dem Unfalltag mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Stirbt die versicherte Person innerhalb von 2 Monaten ab dem Unfalltag, zahlen wir keine Sofortleistung.

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Sofortleistung bei Schwerverletzungen. Wir zahlen einmalig die Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von 5 % der vereinbarten Grundsumme bei Invalidität, höchstens 10.000 EUR. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere der folgenden schweren Verletzungen erlitten hat. : - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks - Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand - Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung - Schwere Mehrfachverletzungen/Polytrauma: - Fraktur langer Röhrenknochen an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten - gewebezerstörende Schäden an 2 inneren Organen - Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: - Fraktur eines langen Röhrenknochens - Fraktur des Beckens - Fraktur eines oder mehrerer Wirbelknochen - gewebezerstörende Schäden eines inneren Organs - Verbrennungen zweiten oder dritten Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche - Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei Sehbehinderung Sehschärfe je Auge nicht mehr als VISUS 0,05. Sie müssen uns die schwere Verletzung innerhalb von 6 Monaten ab dem Unfalltag mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Stirbt die versicherte Person innerhalb von 2 Monaten ab dem Unfalltag, zahlen wir keine Sofortleistung.

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