Art, Höhe und Dauer der Leistung Musterklauseln

Art, Höhe und Dauer der Leistung. Der Leistungsfall muss vor Ablauf des Versicherungs- jahres eintreten, in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet. Die Leistung wird als monatliche Rente gezahlt. Die Rentenleistung erfolgt längstens bis zum 67. Le- bensjahr. Bei einer Rente aufgrund einzelner definierten schwe- ren Erkrankungen (siehe Ziffer 6.2.) bemisst sich die Dauer der Rentenleistung nach den speziellen Rege- lungen der Ziffer 6.2.1.3. Zum Zeitpunkt des rechtmäßigen Anspruchs auf mo- natliche Rentenleistung endet gleichzeitig die Pflicht zur Beitragszahlung für die Dauer des Leistungsbe- zugs. Der Anspruch auf Rentenleistung ist gegeben, sobald die Voraussetzungen für mindestens eine Leistungsart vorliegen. Für die Höhe der Rentenleistung ist es uner- heblich, welche Leistungsart oder wie viele Leistungs- arten zutreffen. Unabhängig von der monatlichen Rentenleistung ist – sofern der Baustein „Premium“ vereinbart wurde – eine Kapitalleistung unter den Voraussetzungen nach Ziffer 6.3 möglich. Innerhalb von 5 Jahren nach Unfall oder Diagnose ha- ben wir jährlich das Recht, eine Neubemessung der ge- sundheitlichen Beeinträchtigung vornehmen zu lassen (Reaktivierungsfrist). Bei einer Rente aufgrund einzelner definierten schwe- ren Erkrankungen (siehe Ziffer 6.2.) reduziert sich die Reaktivierungsfrist auf die maximale Leistungsdauer, sofern diese kürzer als 5 Jahre ist. Sofern die Neubemessung ergibt, dass die Vorausset- zungen für den eingetretenen Leistungsfall nicht mehr bestehen, wird zu diesem Zeitpunkt die Rentenzahlung eingestellt. Gleichzeitig tritt die Pflicht zur Beitragszah- lung wieder in Kraft. Sofern länger als 5 Jahre ununterbrochen die Voraus- setzungen für den Leistungsfall vorgelegen haben, zahlen wir Ihre Rente ohne weitere Überprüfung bis zum Ende der vereinbarten Rentenbezugsdauer.
Art, Höhe und Dauer der Leistung. Wir zahlen die sofortige Einmalzahlung gemäß Ziffer 2.8.1 oder 2.8.2 in Höhe der in Ihrem Versicherungs- schein vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung erfolgt einmalig. Eine weitere Leistung wegen derselben oder einer anderen versicherten Krankheit gemäß Ziffer 2.8.1 oder 2.8.2 erfolgt nicht. Wurde eine Leistung nach Ziffer 2.8.1 oder 2.8.2 erbracht, entfällt die Leistungsart automatisch. Der Beitrag wird in diesem Fall anteilig abgerechnet. Über den Wegfall der Leistung erhalten Sie einen Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
Art, Höhe und Dauer der Leistung. Die Leistung beträgt 10.000 Euro für jede versicherte Person. Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesell- schaft mehrere Unfallversicherungen, gilt der vorge- nannte Höchstbetrag insgesamt für alle Unfallversi- cherungen. Der Versicherungsschutz aus dieser Leistungsart endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet.
Art, Höhe und Dauer der Leistung. Für die Zeit dieses Zustands werden ab dem 8. Tag wöchentlich 250 Euro gezahlt, längstens bis zu 12 Wochen. Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesell- schaft mehrere Unfallversicherungen, gilt der vorge- nannte Höchstbetrag insgesamt für alle Unfallversi- cherungen.
Art, Höhe und Dauer der Leistung a)Wir erbringen eine Leistung nach diesen Bestim- mungen für alle versicherten Leistungen gemäß Ziffer 2, soweit Versicherungssummen für diese Leistungsarten vereinbart wurden. Die Leistung ist für jede versicherte Person auf die vereinbarte Versicherungssumme, höchstens je- doch 500.000 Euro für den Todesfall und 500.000 Euro für den Invaliditätsfall (Höchstersatz- leistung bei 100 Prozent Invalidität) beschränkt. Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Un- fallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbe- trag insgesamt für alle Unfallversicherungen. Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden diese Bedingungen keine Anwendung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.