Sonderkündigungsrecht. Paperconnect ist berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung aus besonderem Grund zu beenden. Als solch wesentlicher Grund wird vereinbart: - Unterschreiten des Einkaufsumsatzes des Kunden im Papiereinkauf unter 300.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) - Wiederholte Verletzung der Mitwirkungspflichten dieses Vertrages trotz Aufforderung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden - Nicht oder nicht rechtzeitige, nicht vollständige Übersendung aller Rechnungskopien für die Startanalyse (§ 1 Absatz 3) - Keine Übersendung von Rechnungskopien über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen schuldhaft Ein besonderer Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde nicht alle oder falsche Rechnungskopien übersendet. Paperconnect ist auch berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes alle Verträge zu kündigen, auch wenn der besondere Grund nur einen der Verträge betrifft.
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