Geltendmachung. Schadenersatzansprüche sind von Unternehmern im Sinn des UGB bzw. sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts innerhalb von vier Wochen auf den der Lieferung der Pre-Sale Stamp, der digitalen Crypto stamp oder der Mystery Boxxx folgenden Werktag (ausgenommen Samstag), schriftlich bei der Post geltend zu machen.
Geltendmachung. Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Geltendmachung. Schadenersatzansprüche sind von Unternehmern im Sinn des UGB bzw. sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts innerhalb von vier Wochen auf den der Lieferung folgenden Werktag (ausgenommen Samstag), schriftlich bei der Post geltend zu machen.
Geltendmachung. Irrtum (Art. 23 – 27 OR)
Geltendmachung. Erklärung (vgl. Art. 31 I OR; Art. 21 I OR) • Frist = 1 Jahr (Art. 31 I OR; Art. 21 I OR) − ab Entdeckung von Irrtum oder Täuschung (Art. 31 II OR) bzw. – ab Beseitigung der Drohung (Art. 31 II OR) – ab Vertragsschluss bei Übervorteilung (Art. 21 II OR)
Geltendmachung. (§ 8 II TzBfG)
Geltendmachung. Sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis müssen bei sonstiger Verwirkung binnen drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
Geltendmachung. Die Geltendmachung der einmaligen Anschlussentschädigung erfolgt über den Anschlussver- trag mit dem Grundeigentümer.
Geltendmachung. Die Verrechnung der Entschädigung für die Nutzung des Anschlusses an das Kommunikati- onsnetz erfolgt je nach Vereinbarung quartalsweise entweder an den Grundeigentümer oder direkt an den Nutzer (Mieterverrechnung). Bezieht ein Nutzer über den Anschluss an das Kommunikationsnetz einen Telekommunikationsdienst eines anderen Telekommunikations- dienstanbieters, der mit den TBG einen Vertrag über die Nutzung des Kommunikationsnetzes abgeschlossen hat, werden von den TBG für die entsprechende Wohnung oder für das ent- sprechende Geschäftslokal keine wiederkehrenden Entschädigungen geltend gemacht, sofern von den TBG keine Dienste bezogen werden. Wird der Anschluss an das Kommunikationsnetz nicht genutzt, ist dies den TBG anzuzeigen und der Anschluss wird von den TBG plombiert.
Geltendmachung. Ihren Widerspruch oder Widerruf können Sie jederzeit entweder an den Absender oder die Adresse xxxxxxxxxxx@xxx.xx richten. Ferner können Sie dies auch auf postalischem Wege vornehmen an die Adresse VKU e.V., Invalidenstraße 91, z.H. Datenschutzbeauf- tragte, 00000 Xxxxxx).