Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem Abschlussvermittler, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der/Die Depot-/Kontoinhaber und der Abschlussvermittler erklären und erkennen an: • Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die Bank besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Depot-/Kontoinhaber aus der von dem Abschlussvermittler für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. • Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Depot-/Konto- inhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzdepot/Referenzkonto) bei dritten Geldinstituten auf den/die Depot-/Kontoinhaber lautet. Dieses Risiko trägt der/tragen die Depot-/Kontoinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Depots/Konten des/der Depot-/Kontoinhaber bei dritten Geldinstituten aus- schließlich auf das jeweils von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) bei der Bank hinterlegte Referenzdepot/Referenzkonto ausführen. • Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Abschlussvermittler die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Abschlussvermitt- ler besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Abschlussvermittlers in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) zu- gerechnet. • Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank ausschließlich die vom Abschlussvermittler getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen er- bringt (bei Aufträgen in Wertpapieren „execution only“, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verlet- zung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Abschlussvermittler im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z.B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. • Der/Die Depot-/Kontoinhaber weiß/wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Abschlussvermittlers werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht überprüft. • Der Abschlussvermittler wurde von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. • Der Abschlussvermittler erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklä- rungen für oder gegen die Bank besitzt. • Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z.B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den Abschlussvermittler setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. • Mir/uns ist bekannt, dass der Widerruf der Vollmacht zu einer Kündigung des Finanzdienstleistervertrages durch den Finanzdienstleister /Abschlussver- mittler führen kann.
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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, Online Kontoeröffnungsantrag, at.scalable.capital
Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde Abschluss des Konto-/Depotvertrages bei der depotführenden Bank gegenüber in Kraft. Die Vollmacht gilt solange bis dem Vermögensverwal- ter und der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der depotführenden Bank ein Widerruf dieser Vollmacht zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem AbschlussvermittlerVermögensverwalter, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem AbschlussvermittlerVermögensverwalter. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler Vermögensverwalter zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler Vermögensverwalter nur noch diejenigen Miterben Xxxxxxxx vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen widerrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler Vermögensverwalter von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe Das- selbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der/Die Depot-/Kontoinhaber und der Abschlussvermittler Vermögensverwalter erklären und erkennen an: • Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler Vermögensverwalter kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die Bank besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Depot-/Kontoinhaber aus der von dem Abschlussvermittler Vermögensverwalter für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. • Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Depot-/Konto- inhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzdepot/Referenzkonto) bei dritten Geldinstituten auf den/die Depot-/Kontoinhaber lautet. Dieses Risiko trägt der/tragen die Depot-/Kontoinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Depots/Konten des/der Depot-/Kontoinhaber bei dritten Geldinstituten aus- schließlich auf das jeweils von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) bei der Bank hinterlegte Referenzdepot/Referenzkonto ausführen. • Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Abschlussvermittler Vermögensverwalter die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Abschlussvermitt- ler Vermögensver- walter besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Abschlussvermittlers Vermögensverwalters in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) zu- gerechnetzugerechnet. • Der Vermögensverwalter wird ausschließlich und eigenverantwortlich die Vermögensverwaltung durchführen und im Rahmen dieser Vollmacht, Transak- tionen über das Finanzinstrumenteguthaben des/der Depot-/Kontoinhaber(s) vornehmen. • Es wird darauf hingewiesen, dass der Vermögensverwalter die Beratung und Risikoaufklärung vornimmt und die Bank ausschließlich die vom Abschlussvermittler Vermö- gensverwalter getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen er- bringt erbringt (bei Aufträgen in Wertpapieren „execution only“, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verlet- zung Verletzung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Abschlussvermittler Vermögens- verwalters im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z.B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. • Der/Die Depot-/Kontoinhaber weiß/wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Abschlussvermittlers Vermögensverwalters werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht Vollmacht, nicht aber die Einhaltung etwaiger Anlagerichtlinien oder -strategien des/der Depot-/Kontoinhaber(s) überprüft. • Der Abschlussvermittler Vermögensverwalter wurde von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. Der/Die Depot-/Kontoinhaber weiß/wissen, dass die Bank keinerlei Haftung dafür übernehmen kann, dass der Vermögensverwalter seinen Pflichten zur sachgemäßen Beratung und Betreuung gegenüber dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) nachkommt. • Der Abschlussvermittler Vermögensverwalter erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklä- rungen Er- klärungen für oder gegen die Bank besitzt. • Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z.B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den Abschlussvermittler Vermögensverwalter setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. • Mir/uns ist bekannt, dass der Widerruf der Vollmacht zu einer Kündigung des Finanzdienstleistervertrages Vermögensverwaltungsvertrages durch den Finanzdienstleister /Abschlussver- mittler Vermögensverwalter führen kann.
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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, Online Kontoeröffnungsantrag
Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt Ein Ausschluss dieser Option ist während der Ver- tragslaufzeit zum Schluss einer Versicherungspe- riode möglich, sofern noch keine Leistungen we- gen vollständiger Arbeitsunfähigkeit beantragt o- der in Anspruch genommen wurden. Ein Rück- kaufswert wird dabei nicht fällig. Wenn Sie Leistungen wegen vollständiger Ar- beitsunfähigkeit beantragen, müssen Sie nicht gleichzeitig Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen. Wenn wir Leistungen wegen vollständiger Arbeits- unfähigkeit erbringen, sind wir berechtigt zu prü- fen, ob nach wie vor eine ununterbrochene voll- ständige Arbeitsunfähigkeit der Versicherten Per- son vorliegt. Wenn für Ihren Vertrag Leistungseinschränkun- gen vereinbart sind, gelten diese auch für Leistun- gen wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Nach Anmeldung von Berufsunfähigkeit oder Ar- beitsunfähigkeit sind die Beiträge weiter zu zah- len. Auf Ihr Verlangen stunden wir die Beiträge nach Ablauf der Karenzzeit bis zur Entscheidung über unsere Leistungspflicht und darüber hinaus, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kom- men, bis zu dessen Abschluss. Eine Stundung erfolgt längstens jedoch für fünf Jahre nach Ablauf der Karenzzeit. Stundungszin- sen berechnen wir dabei nicht. Soweit wir Leistungen für den Zeitraum der Stun- dung anerkennen, brauchen Sie gestundete Bei- träge nicht nachzuentrichten. Soweit wir keine Leistungen anerkennen, sind nach Ablauf der Stundung die gestundeten Bei- träge unverzüglich nachzuzahlen. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten: • Sie können die gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen. • Sie können die gestundeten Beiträge in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten, gerechnet ab Ablauf der Stundung, in Ra- ten zusammen mit Einreichung den laufenden Beiträ- gen nachzahlen. Stundungszinsen be- rechnen wir dabei ebenfalls nicht. Xxxxxx Sie sich die Beiträge nicht stunden und er- kennen wir Leistungen aus dieser Versicherung an, zahlen wir Ihnen die befreiten Beiträge rück- wirkend ab Beginn der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde Leistungspflicht, verzinst mit dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungszins (siehe 12.4), zurück. Während der gesamten Dauer Ihres Vertrags be- raten und unterstützen wir Sie auf Ihren Wunsch hin gerne. Wir geben Auskünfte zu Ihrem Versi- cherungsschutz allgemein und wenn Sie Leistun- gen beanspruchen. Wir erläutern Ihnen zum Bei- spiel, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müs- sen, um Leistungen wegen Berufs- oder Arbeits- unfähigkeit zu erhalten. Wir beraten die Versi- cherte Person, sofern sie dies wünscht, um sich wieder in den Beruf einzugliedern. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Fragen ha- ben: • welche Unterlagen Sie einreichen müs- sen, um die gesundheitliche Beeinträchti- gung nachzuweisen, • wie Sie die bisherige berufliche Tätigkeit beschreiben können, • wie und wann wir die Leistung prüfen, • welche Ansprechpartner geeignet sind, um Maßnahmen für die medizinische und berufliche Rehabilitation zu ergreifen, • welche allgemeinen Grundsätze bei der Bank gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem Abschlussvermittler, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben Umorganisation des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der/Die Depot-/Kontoinhaber und der Abschlussvermittler erklären und erkennen an: • Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die Bank besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Depot-/Kontoinhaber aus der von dem Abschlussvermittler für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. • Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Depot-/Konto- inhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzdepot/Referenzkonto) bei dritten Geldinstituten auf den/die Depot-/Kontoinhaber lautet. Dieses Risiko trägt der/tragen die Depot-/Kontoinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Depots/Konten des/der Depot-/Kontoinhaber bei dritten Geldinstituten aus- schließlich auf das jeweils von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) bei der Bank hinterlegte Referenzdepot/Referenzkonto ausführen. • Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Abschlussvermittler die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Abschlussvermitt- ler besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Abschlussvermittlers in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) zu- gerechnet. • Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank ausschließlich die vom Abschlussvermittler getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen er- bringt (bei Aufträgen in Wertpapieren „execution only“, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verlet- zung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Abschlussvermittler im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z.B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. • Der/Die Depot-/Kontoinhaber weiß/wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Abschlussvermittlers werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht überprüft. • Der Abschlussvermittler wurde von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. • Der Abschlussvermittler erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklä- rungen für oder gegen die Bank besitzt. • Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z.B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den Abschlussvermittler setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. • Mir/uns ist bekannt, dass der Widerruf der Vollmacht zu einer Kündigung des Finanzdienstleistervertrages durch den Finanzdienstleister /Abschlussver- mittler führen kannBetriebs eines Selbstständigen gelten.
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Samples: www.vwfs.de
Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt Ein Ausschluss dieser Option ist während der Ver- tragslaufzeit zum Schluss einer Versicherungspe- riode möglich, sofern noch keine Leistungen we- gen vollständiger Arbeitsunfähigkeit beantragt o- der in Anspruch genommen wurden. Ein Rück- kaufswert wird dabei nicht fällig. Wenn Sie Leistungen wegen vollständiger Ar- beitsunfähigkeit beantragen, müssen Sie nicht gleichzeitig Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen. Wenn wir Leistungen wegen vollständiger Arbeits- unfähigkeit erbringen, sind wir berechtigt zu prü- fen, ob nach wie vor eine ununterbrochene voll- ständige Arbeitsunfähigkeit der Versicherten Per- son vorliegt. Wenn für Ihren Vertrag Leistungseinschränkun- gen vereinbart sind, gelten diese auch für Leistun- gen wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Nach Anmeldung von Berufsunfähigkeit oder Ar- beitsunfähigkeit sind die Beiträge weiter zu zah- len. Auf Ihr Verlangen stunden wir die Beiträge nach Ablauf der Karenzzeit bis zur Entscheidung über unsere Leistungspflicht und darüber hinaus, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kom- men, bis zu dessen Abschluss. Eine Stundung erfolgt längstens jedoch für fünf Jahre nach Ablauf der Karenzzeit. Stundungszin- sen berechnen wir dabei nicht. Soweit wir Leistungen für den Zeitraum der Stun- dung anerkennen, brauchen Sie gestundete Bei- träge nicht nachzuentrichten. Soweit wir keine Leistungen anerkennen, sind nach Ablauf der Stundung die gestundeten Bei- träge unverzüglich nachzuzahlen. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten: • Sie können die gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen. • Sie können die gestundeten Beiträge in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten, gerechnet ab Ablauf der Stundung, in Ra- ten zusammen mit Einreichung den laufenden Beiträ- gen nachzahlen. Stundungszinsen be- rechnen wir dabei ebenfalls nicht. Xxxxxx Sie sich die Beiträge nicht stunden und er- kennen wir Leistungen aus dieser Versicherung an, zahlen wir Ihnen die befreiten Beiträge rück- wirkend ab Beginn der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde Leistungspflicht, verzinst mit dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungszins (siehe 4.4), zurück. Während der gesamten Dauer Ihres Vertrags be- raten und unterstützen wir Sie auf Ihren Wunsch hin gerne. Wir geben Auskünfte zu Ihrem Versi- cherungsschutz allgemein und wenn Sie Leistun- gen beanspruchen. Wir erläutern Ihnen zum Bei- spiel, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müs- sen, um Leistungen wegen Berufs- oder Arbeits- unfähigkeit zu erhalten. Wir beraten die Versi- cherte Person, sofern sie dies wünscht, um sich wieder in den Beruf einzugliedern. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Fragen ha- ben: • welche Unterlagen Sie einreichen müs- sen, um die gesundheitliche Beeinträchti- gung nachzuweisen, • wie Sie die bisherige berufliche Tätigkeit beschreiben können, • wie und wann wir die Leistung prüfen, • welche Ansprechpartner geeignet sind, um Maßnahmen für die medizinische und berufliche Rehabilitation zu ergreifen, • welche allgemeinen Grundsätze bei der Bank gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem Abschlussvermittler, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben Umorganisation des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der/Die Depot-/Kontoinhaber und der Abschlussvermittler erklären und erkennen an: • Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die Bank besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Depot-/Kontoinhaber aus der von dem Abschlussvermittler für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. • Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Depot-/Konto- inhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzdepot/Referenzkonto) bei dritten Geldinstituten auf den/die Depot-/Kontoinhaber lautet. Dieses Risiko trägt der/tragen die Depot-/Kontoinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Depots/Konten des/der Depot-/Kontoinhaber bei dritten Geldinstituten aus- schließlich auf das jeweils von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) bei der Bank hinterlegte Referenzdepot/Referenzkonto ausführen. • Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Abschlussvermittler die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Abschlussvermitt- ler besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Abschlussvermittlers in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) zu- gerechnet. • Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank ausschließlich die vom Abschlussvermittler getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen er- bringt (bei Aufträgen in Wertpapieren „execution only“, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verlet- zung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Abschlussvermittler im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z.B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. • Der/Die Depot-/Kontoinhaber weiß/wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Abschlussvermittlers werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht überprüft. • Der Abschlussvermittler wurde von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. • Der Abschlussvermittler erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklä- rungen für oder gegen die Bank besitzt. • Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z.B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den Abschlussvermittler setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. • Mir/uns ist bekannt, dass der Widerruf der Vollmacht zu einer Kündigung des Finanzdienstleistervertrages durch den Finanzdienstleister /Abschlussver- mittler führen kannBetriebs eines Selbstständigen gelten.
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Samples: www.swisslife.de
Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem Abschlussvermittler, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der/Die Depot-/Kontoinhaber und der Abschlussvermittler erklären und erkennen an: • Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die Bank besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Depot-/Kontoinhaber aus der von dem Abschlussvermittler für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. • Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Depot-/Konto- inhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzdepot/Referenzkonto) bei dritten Geldinstituten auf den/die Depot-/Kontoinhaber lautet. Dieses Risiko trägt der/tragen die Depot-/Kontoinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Depots/Konten des/der Depot-/Kontoinhaber bei dritten Geldinstituten aus- schließlich auf das jeweils von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) bei der Bank hinterlegte Referenzdepot/Referenzkonto ausführen. • Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Abschlussvermittler die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Abschlussvermitt- ler besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Abschlussvermittlers in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) zu- gerechnet. • Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank ausschließlich die vom Abschlussvermittler getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen er- bringt (bei Aufträgen in Wertpapieren „execution only“, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verlet- zung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Abschlussvermittler im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z.B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. • Der/Die Depot-/Kontoinhaber weiß/wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Abschlussvermittlers werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht überprüft. • Der Abschlussvermittler wurde von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. • Der Abschlussvermittler erkennt anwird hiermit bevollmächtigt, über das jeweilige Guthaben und die Finanzinstrumente auf allen meinen/unseren Depots/Konten unter derselben Kundenstammnummer bei der Bank in der Weise zu verfügen, dass er nicht Vertreter Aufträge und Weisungen (Dispositionen) gegenüber der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklä- rungen für oder gegen erteilen kann. Für den Umfang dieser Bevollmächtigung gelten die Bank besitzt. • Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z.B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den Abschlussvermittler setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. • Mir/uns ist bekannt, dass der Widerruf der Vollmacht zu einer Kündigung des Finanzdienstleistervertrages durch den Finanzdienstleister /Abschlussver- mittler führen kannnachfolgenden Bestimmungen.
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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag
Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem Abschlussvermittler, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der/Die Depot-/Kontoinhaber und der Abschlussvermittler erklären und erkennen an: • Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die Bank besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Depot-/Kontoinhaber aus der von dem Abschlussvermittler für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. • Mir/Uns ist bekannt, dass ausschließlich der Abschlussvermittler berechtigt ist, Orderaufträge in meinem/unserem Namen gegenüber der Bank zu ertei- len und von mir/uns erteilte Orderaufträge an die Bank zur Ausführung weiterzuleiten. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 7.7 dieses Kontoeröffnungsan- trages ist eine anderweitige Ordererteilung, insbesondere durch mich/uns oder die übrigen Finanzdienstleister direkt an die Bank, ausgeschlossen. • Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Depot-/Konto- inhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzdepot/Referenzkonto) bei dritten Geldinstituten auf den/die Depot-/Kontoinhaber lautet. Dieses Risiko trägt der/tragen die Depot-/Kontoinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Depots/Konten des/der Depot-/Kontoinhaber bei dritten Geldinstituten aus- schließlich auf das jeweils von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) bei der Bank hinterlegte Referenzdepot/Referenzkonto ausführen. • Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Abschlussvermittler die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Abschlussvermitt- ler besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Abschlussvermittlers in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) zu- gerechnet. • Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank ausschließlich die vom Abschlussvermittler getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen er- bringt (bei Aufträgen in Wertpapieren „execution only“, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verlet- zung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Abschlussvermittler im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z.B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. • Der/Die Depot-/Kontoinhaber weiß/wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Abschlussvermittlers werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht überprüft. • Der Abschlussvermittler wurde von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. • Der Abschlussvermittler erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklä- rungen für oder gegen die Bank besitzt. • Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z.B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den Abschlussvermittler setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. • Mir/uns ist bekannt, dass der Widerruf der Vollmacht zu einer Kündigung des Finanzdienstleistervertrages durch den Finanzdienstleister /Abschlussver- mittler führen kann.
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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag
Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung Ein Ausschluss dieser Option ist während der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei Ver- tragslaufzeit zum Schluss einer Versicherungspe- riode möglich, sofern noch keine Leistungen we- gen vollständiger Arbeitsunfähigkeit beantragt o- der Bank gegenüber in Anspruch genommen wurden. Ein Rück- kaufswert wird dabei nicht fällig. Wenn Sie Leistungen wegen vollständiger Ar- beitsunfähigkeit beantragen, müssen Sie nicht gleichzeitig Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen. Wenn wir Leistungen wegen vollständiger Arbeits- unfähigkeit erbringen, sind wir berechtigt zu prü- fen, ob nach wie vor eine ununterbrochene voll- ständige Arbeitsunfähigkeit der Bank Versicherten Per- son vorliegt. Wenn für Ihren Vertrag Leistungseinschränkun- gen vereinbart sind, gelten diese auch für Leistun- gen wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Nach Anmeldung von Berufsunfähigkeit oder Ar- beitsunfähigkeit sind die Beiträge weiter zu zah- len. Auf Ihr Verlangen stunden wir die Beiträge nach Ablauf der Karenzzeit bis zur Entscheidung über unsere Leistungspflicht und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solangedarüber hinaus, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kom- men, bis zu dessen Abschluss. Eine Stundung erfolgt längstens jedoch für fünf Jahre nach Ablauf der Bank ein Widerruf zugehtKarenzzeit. Die Vollmacht kann Stundungszin- sen berechnen wir dabei nicht. Soweit wir Leistungen für den Zeitraum der Stun- dung anerkennen, brauchen Sie gestundete Bei- träge nicht nachzuentrichten. Soweit wir keine Leistungen anerkennen, sind nach Ablauf der Stundung die gestundeten Bei- träge unverzüglich nachzuzahlen. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten: · Sie können die gestundeten Beiträge in einem Betrag nachzahlen. · Sie können die gestundeten Beiträge in einem Zeitraum von dem/bis zu 24 Monaten, gerechnet ab Ablauf der Stundung, in Ra- ten zusammen mit den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber laufenden Beiträ- gen nachzahlen. Stundungszinsen be- rechnen wir dabei ebenfalls nicht. Xxxxxx Sie sich die Beiträge nicht stunden und er- kennen wir Leistungen aus dieser Versicherung an, zahlen wir Ihnen die befreiten Beiträge rück- wirkend ab Beginn der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem AbschlussvermittlerLeistungspflicht, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht verzinst mit dem Tode des/bei Vertragsabschluss vereinbarten Rechnungszins (siehe 4.4), zurück. Wir beraten und unterstützen Sie während der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in KraftVertragslaufzeit. Widerruft einer Gerne stehen wir Ihnen auch te- lefonisch zur Verfügung, wenn Sie Fragen z. B. zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. In diesem Fall kann Ebenso erhalten Sie Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Nachweisen oder zur Beschreibung der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der/Die Depot-/Kontoinhaber beruflichen Tätigkeit und der Abschlussvermittler erklären und erkennen an: • Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die Bank besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Depot-/Kontoinhaber aus der von dem Abschlussvermittler für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. • Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Depot-/Konto- inhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzdepot/Referenzkonto) bei dritten Geldinstituten auf den/die Depot-/Kontoinhaber lautet. Dieses Risiko trägt der/tragen die Depot-/Kontoinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Depots/Konten des/der Depot-/Kontoinhaber bei dritten Geldinstituten aus- schließlich auf das jeweils von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) bei der Bank hinterlegte Referenzdepot/Referenzkonto ausführen. • Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der Abschlussvermittler die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Abschlussvermitt- ler besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Abschlussvermittlers in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) zu- gerechnet. • Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank ausschließlich die vom Abschlussvermittler getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen er- bringt (bei Aufträgen in Wertpapieren „execution only“, bei Aufträgen in Termingeschäften beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verlet- zung von eventuell bestehenden Informationspflichten des Abschlussvermittler im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z.B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. • Der/Die Depot-/Kontoinhaber weiß/wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des Abschlussvermittlers werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht überprüft. • Der Abschlussvermittler wurde von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. • Der Abschlussvermittler erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklä- rungen für oder gegen die Bank besitzt. • Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z.B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den Abschlussvermittler setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. • Mir/uns ist bekannt, dass der Widerruf der Vollmacht zu einer Kündigung des Finanzdienstleistervertrages durch den Finanzdienstleister /Abschlussver- mittler führen kannentsprechende For- mulare.
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