Common use of Sonstige Regelungen Clause in Contracts

Sonstige Regelungen. 14 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertrages. (1) Die Einrichtung haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtung. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Vertrag Über Die Betreuung Und Versorgung, Heimvertrag Über Die Kurzzeitpflege, Heimvertrag Über Die Kurzzeitpflege

Sonstige Regelungen. 14 15 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertrages. (1) Die Einrichtung haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtung. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Heimvertrag, Heimvertrag, Heimvertrag

Sonstige Regelungen. 14 16 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung Das Heim und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung Das Heim hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung das Heim bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertrages. (1) Die Einrichtung Das Heim haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Xxxxx sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung Das Heim haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere inbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Heimvertrag

Sonstige Regelungen. 14 17 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung Das Heim und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung Das Heim hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung das Heim bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann das Heim die personenbezogenen Daten des Bewohners unter Einschluss der Informationen über seine Gesundheit in der EDV-Anlage und der Pflegedokumentation des Xxxxx speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Heimvertrages benötigen. Die personenbezogenen Daten des Bewohners einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden vom Heim an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Bewohner hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Bewohner hat insbesondere das Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. (3) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertrages. (4) Im Übrigen ergeben sich die Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht aus Anlage Nr. 4 dieses Vertrages, die Vertragsbestandteil ist. (1) Die Einrichtung Das Heim haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Xxxxx sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung Das Heim haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen. Weiter wird dem Bewohner für die ihm überlassenen Schlüssel für die Räumlichkeiten der Seniorenresidenz der Abschluss einer Schlüsselversicherung empfohlen.

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Sonstige Regelungen. 14 15 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses VertragesAnlage 4. (1) Die Einrichtung haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtung. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Heimvertrag

Sonstige Regelungen. 14 16 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung Das Heim und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung Das Heim hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung das Heim bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich im Einzelnen aus den Informationen zur Datenverarbeitung gemäß gem. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ ) in Xxxxxx Xxder Anlage Nr. 0 4 dieses Vertrages.. § 17 Haftung (1) Die Einrichtung Das Heim haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Xxxxx sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung Das Heim haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere inbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen. (3) Sollten durch den Bewohner verursachte Schäden nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt bzw. abgelehnt werden, müssen die entstandenen Kosten ebenfalls durch die Angehörigen getragen bzw. übernommen werden, egal aus welchen Gründen, haftet der Bewohner direkt Bei Schuldunfähigkeit des Bewohners haftet der Bewohner dennoch mit seinem Privatvermögen. Die Kosten werden den Bewohnern in Rechnung gestellt.

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Samples: Heimvertrag

Sonstige Regelungen. 14 16 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung Das Heim und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung Das Heim hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung das Heim bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann das Heim die personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften unter Einschluss der DatenschutzInformationen über seine Gesundheit in der EDV-Grundverordnung sowie Anlage und der Pflegedokumentation des BundesdatenschutzgesetzesXxxxx speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Heimvertrages benötigen. Die personenbezogenen Daten des Bewohners einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden vom Heim an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Bewohner hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu der den verlangen. Der Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch hat insbesondere das Heim Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. (3) Im Übrigen ergeben sich im Einzelnen die Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx XxAnlage Nr. 0 5 dieses Vertrages, die Vertragsbestandteil ist. (1) Die Einrichtung Das Heim haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Xxxxx sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung Das Heim haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung Bei Verlust oder Beschädigung von den vom Bewohner eingebrachten Sachen, übernimmt das Heim keine Verantwortung für das Haftung, es sei denn, dem Heim oder den Mitarbeitern ist Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässtnachzuweisen. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere inbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Heimvertrag

Sonstige Regelungen. 14 17 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die stationäre Einrichtung und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die stationäre Einrichtung hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die stationäre Einrichtung bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann die stationäre Einrichtung die personenbezogenen Daten des Bewohners unter Einschluss der Informationen über seine Gesundheit in der EDV-Anlage und der Pflegedokumentation des Xxxxx speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Wohn- und Betreuungsvertrages benötigen. Die personenbezogenen Daten des Bewohners einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden vom Heim an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Bewohner hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Bewohner hat insbesondere das Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. (3) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim die stationäre Einrichtung ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertrages. (1) Die stationäre Einrichtung haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Xxxxx sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die stationäre Einrichtung haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen. Weiter wird dem Bewohner für die ihm überlassenen Schlüssel für die Räumlichkeiten der Seniorenresidenz der Abschluss einer Schlüsselversicherung empfohlen.

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Samples: Wohn Und Betreuungsvertrag

Sonstige Regelungen. 14 15 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung Das Heim und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung Das Heim hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung das Heim bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann das Heim die personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften unter Einschluss der DatenschutzInformationen über seine Gesundheit in der EDV-Grundverordnung sowie Anlage und der Pflegedokumentation des BundesdatenschutzgesetzesHeimes speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen zu der über die Gesundheit werden nur den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelnen aus den „Rahmen des Heimvertrages benötigen. Die personenbezogenen Daten des Bewohners einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden vom Heim an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Bewohner hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Bewohner hat insbesondere das Recht zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ Einsichtnahme in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertragesdie über ihn geführte Pflegedokumentation. (1) Die Einrichtung Das Heim übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Heimgrundstück unbeaufsichtigt verlässt. (2) Das Heim haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Heimes sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung Das Heim haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Heimvertrag

Sonstige Regelungen. 14 16 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung Das Heim und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung Das Heim hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung das Heim bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich im Einzelnen aus den Informationen zur Datenverarbeitung gemäß gem. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ ) in Xxxxxx Xxder Anlage Nr. 0 4 dieses Vertrages.. § 17 Haftung (1) Die Einrichtung Das Heim haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Xxxxx sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung Das Heim haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere inbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen. Sollten durch den Bewohner verursachte Schäden - auch ohne dessen Verschulden – nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, bzw. deren Deckung von der Haftpflichtversicherung abgelehnt werden, egal aus welchen Gründen, so müssen die entstandenen Kosten durch den Bewohner direkt getragen, bzw. übernommen werden. Die Kosten werden dem Bewohner gesondert in Rechnung gestellt.

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Samples: Heimvertrag

Sonstige Regelungen. 14 16 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die stationäre Einrichtung und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die stationäre Einrichtung hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die stationäre Einrichtung bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann die stationäre Einrichtung die personenbezogenen Daten des Bewohners unter Einschluss der Informationen über seine Gesundheit in der EDV-Anlage und der Pflegedokumentation des Xxxxx speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Wohn- und Betreuungsvertrages benötigen. Die personenbezogenen Daten des Bewohners einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden vom Heim an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Bewohner hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu verlangen. Der Bewohner hat insbesondere das Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. (3) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim die stationäre Einrichtung ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertrages. (1) Die stationäre Einrichtung haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Xxxxx sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die stationäre Einrichtung haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der de gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm Ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich Weiter wird dem Bewohner für die ihm überlassenen Schlüssel für die Räumlichkeiten der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem Seniorenresidenz der Abschluss einer Hausratversicherung Schlüsselversicherung empfohlen.

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Samples: Wohn Und Betreuungsvertrag

Sonstige Regelungen. 14 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch das Heim ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertrages. (1) Die Einrichtung haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere insbe- sondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Ein- richtung sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des BewohnersBe- wohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtung. Es wird dem Bewohner empfohlenemp- fohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Heimvertrag

Sonstige Regelungen. 14 Datenschutz / Datenschutz/Schweigepflicht (1) Die Einrichtung SPM und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung SPM hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung SPM bzw. seine die Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann die SPM die personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften unter Einschluss der DatenschutzInformationen über seine Gesundheit in der EDV-Grundverordnung sowie des BundesdatenschutzgesetzesAnlage und der Pflegedokumentation der Einrichtung speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Vertrages benötigen. Die personenbezogenen Daten des Bewohners einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden von der SPM an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Bewohner hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu der den verlangen. Der Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch hat insbesondere das Heim Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. (3) Im Übrigen ergeben sich im Einzelnen die Regelungen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx Xx. 0 dieses Vertragesdem Datenschutzgesetz. (1) Die Einrichtung SPM haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände Einrichtungen des Hauses sowie der Einrichtung sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung SPM haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der EinrichtungSPM. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung Haftpflichtver- sicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Wohn , Pflege Und Betreuungsvertrag

Sonstige Regelungen. 14 17 Datenschutz / Schweigepflicht (1) Die Einrichtung Das Heim und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Bewohners. Die Einrichtung Das Heim hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Bewohner belehrt, von denen die Einrichtung das Heim bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen. (2) Die Verarbeitung der Soweit sie zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, kann das Heim die personenbezogenen Daten des Bewohners richtet sich nach den Vorschriften unter Einschluss der DatenschutzInformationen über seine Gesundheit in der EDV-Grundverordnung sowie Anlage und der Pflegedokumentation des BundesdatenschutzgesetzesXxxxx speichern bzw. automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Heimvertrages benötigen. Die personenbezogenen Daten des Bewohners einschließlich der Informationen über die Gesundheit werden vom Heim an die jeweiligen Kostenträger nur übermittelt, soweit sie zum Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich sind. Der Bewohner hat das Recht, jederzeit Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten bzw. verarbeiteten Daten zu der den verlangen. Der Bewohner betreffenden Datenverarbeitung durch hat insbesondere das Heim Recht zur Einsichtnahme in die über ihn geführte Pflegedokumentation. (3) Im Übrigen ergeben sich im Einzelnen die Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Xxxxxx XxAnlage Nr. 0 dieses Vertrages, die Vertragsbestandteil ist. (1) Die Einrichtung Das Heim haftet gegenüber dem Bewohner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für einwandfreie und verkehrssichere Beschaffenheit aller Einrichtungsgegenstände der Einrichtung Einrichtungen des Xxxxx sowie für einwandfreie Leistungen aus diesem Vertrag. Die Einrichtung Das Heim haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, insbesondere wenn dadurch die Versorgung und Pflege des Bewohners nicht oder nur teilweise gewährleistet werden kann. (2) Die Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder das Wohlergehen des Bewohners, wenn dieser das Grundstück unbeaufsichtigt verlässt. (3) Die Einrichtung haftet für Schäden an eingebrachten Sachen des Bewohners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (4) Ein Anspruch auf die Verwahrung von Geld und Wertsachen durch die Einrichtung besteht nicht. Die Einrichtung ist jedoch bei der Organisation einer Verwahrmöglichkeit behilflich. Eine Haftung der Einrichtung wird ausgeschlossen. (5) Der Bewohner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für alle von ihm schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden in der Einrichtungim Heim. Es wird dem Bewohner empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hinsichtlich der vom Bewohner eingebrachten Gegenstände wird außerdem der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.

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Samples: Heimvertrag