Sonstige Regelungen. (1) Der Absender kann Ansprüche gegen die Deutsche Post, ausgenommen Geld- forderungen, weder abtreten noch verpfänden.
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Sonstige Regelungen. (1) Der Absender kann Ansprüche gegen die Deutsche Post, ausgenommen Geld- forderungenGeldforde- rungen, weder abtreten noch verpfänden.
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