Common use of Sonstige Schadensersatzansprüche Clause in Contracts

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VI. Bei Schadenser- satzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des VorsatzesVorsat- zes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz Vor- satz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Ge- sundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che X Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ZiffArt. VIVII Nr. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVertrags- pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che XII Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmän- gelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ZiffArt. VIIX Nr. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Lieferbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Verbrau- chers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter HandlungHand- lung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher von Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher von Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenztbe- grenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gesund- heit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Verbrauchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbundenverbun- den. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. c) Soweit dem Kunde Verbraucher nach dieser Ziff. VIII. Ziffer Schadensersatzansprü- che zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelan- sprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ZiffZiffer 3 lit. VI. Bei Schadenser- satzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen Verjährungsvorschriftenb).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukt- haftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischenvertrags- typischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der nach Art. VIII Nr. 2 geltenden Verjährungsfrist. Gleiches gilt für Sachmängelans- prüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VIAnsprüche des Bestellers im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z. B. Rückrufaktionen). Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Käufers (im Folgenden: folgenden „Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, Handlung sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrläs- sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVertragspflich- ten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vor- hersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorliegt Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des LebensLe- bens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Käufers ist mit den vorstehenden vor- stehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Käufer nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che Regelung Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmän- gelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VIV. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ZiffArt. VIVIII Nr. 8. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche Soweit nicht anderweitig in diesen Bedingungen geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)s, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten Handlung ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend wie folgt gehaftet wird, z.B. : a) nach dem Produkthaftungsgesetz, b) bei Vorsatz, c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeit, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, d) bei Arglist, e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, oder EDENOR0012-3624-1_DE_EN g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den dem vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorliegt oder wegen ein anderer der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wirdvorgenannten Fälle vorliegt. 3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 34. Ferner haftet Stress & Strength Wir haften nicht für den durch Nutzung die Wiederbeschaffung von Stress & Strength Software generierten DatenoutputDaten, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit es sei denn, dass wir deren Vernichtung grob fahrlässig oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden istvorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 45. Soweit dem Kunde nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che zustehenDem Kunden ist bekannt, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VI. Bei Schadenser- satzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen Verjährungsvorschriftendass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossenausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den Schaden bei zumutbarer und ordnungsgemäßer ordnungsgemäß er Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorliegt Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VI. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossenausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche Der Lieferer haftet, gleichwohl aus welchem Rechtsgrund, nicht für den indirekte Schäden und entgangenen Gewinn. Dies umfasst unter anderem auch entgangenen Umsatz, Schließungskosten, Kosten der Produktion, Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wärean Kunden oder Ansehensverlust. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden in Höhe der Waren und Dienstleistungen begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che XIII Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ZiffArt. VIX Ziffer 6.2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftungs- gesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgendenfolgenden: Schadensersatzansprüche), ) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit und der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmangelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffgem. VIArt. VIII Nr. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäreVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ZiffArt. VIVIII Nr. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wirdund wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesendlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den der vorstehenden Regelungen Regelung nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che IX Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VI. Bei Schadenser- satzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen VerjährungsvorschriftenVerjährungsfristen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ZiffArt. VIVIII Nr. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem vertraglichen Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 2. Eine Änderung Schadensersatzansprüche sind dem Grunde und der Beweislast Höhe nach im Übrigen begrenzt auf den Inhalt der für ise zum Nachteil Zeitpunkt des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbundenSchadenfalles bestehenden Versicherung. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Kunden nach dieser ZiffNr. VIII. Schadensersatzansprü- che 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VI. Bei Schadenser- satzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Sales Contracts

Sonstige Schadensersatzansprüche. 19.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von der Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Ver- trag und aus unerlaubter Handlung, sind in nachgenannten Grenzen ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch Schadensersatz für die Verletzung Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorliegt Fahr- lässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 39.2. Ferner haftet Stress & Strength nicht Soweit die Haftung des Auftragnehmers gemäß Ziffer 9 ausgeschlos- sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutputdie persönliche Haftung ihrer An- gestellten, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden istArbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen. 49.3. Soweit dem Kunde nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che Auftraggeber gemäß Xxxxxx 9 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VInach 12 Monaten. Bei Schadenser- satzansprüchen Vorsatz und bei Schadens- ersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che diesem Abschnitt XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffgem. VIAb- schnitt VIII Nr. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen nach Schadensersatzansprüchen ach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che Ziffer 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. VIZiffer 6.2.2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossenausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche Dies gilt insbesondere für Schäden durch den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäreLiefergegenstand an anderen Sachen des Bestellers. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVertagpflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziff. VIII. Schadensersatzansprü- che zustehenZiffer X. Schadensersatz zusteht, verjähren diese Ansprüche mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche die Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffgem. VIXxxxxx XXXX. Nr. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus der Liefervereinbarung dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge- schlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Scha- den bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr- lässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der GesundheitFahrlässigkeit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Ferner haftet Stress & Strength nicht für den durch Nutzung von Stress & Strength Software generierten Datenoutput, insbesondere hinsichtlich dessen fachlicher Richtigkeit oder falls dieser unter Mitwirkung von Fremdsoftware entstanden ist. 4. Soweit dem Kunde Besteller nach dieser Ziffdiesem Art. VIII. Schadensersatzansprü- che X Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelans- prüche Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ZiffArt. VIVII Nr. 2. Bei Schadenser- satzansprüchen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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