Sonstige Schadensersatzansprüche. 13.1 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kun- den, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verlet- zung von Pflichten aus dem Vertrag und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten oder um eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung handelt. 13.2 Unsere Schadensersatzverpflichtung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 13.3 Soweit unsere Haftung gemäß 12. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeit- nehmer, Mitarbeiter, und sonstiger Erfüllungsgehilfen, nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter. 13.4 Vertragliche und außervertragliche Ansprüche, insbesondere auf Scha- densersatz verjähren mit Ablauf der für Ansprüche wegen Lieferung ver- tragswidriger Ware geltenden Verjährungsfrist gemäß 8.4.
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Samples: Terms and Conditions of Sale
Sonstige Schadensersatzansprüche. 13.1 14.1 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kun- denKunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verlet- zung Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossenausgeschlos- sen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten Vertragspflichten oder um eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung handelt.
13.2 14.2 Unsere Schadensersatzverpflichtung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Ver- tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 14.3 Soweit unsere Haftung gemäß 12. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeit- nehmerArbeitnehmer, Mitarbeiter, und sonstiger Erfüllungsgehilfen, nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter.
13.4 14.4 Vertragliche und außervertragliche Ansprüche, insbesondere auf Scha- densersatz Schadens- ersatz verjähren mit Ablauf der für Ansprüche wegen Lieferung ver- tragswidriger Ware vertragswid- xxxxx Xxxx geltenden Verjährungsfrist gemäß 8.4.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Sonstige Schadensersatzansprüche. 13.1 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kun- Kun-den, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verlet- zung Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten Vertragspflichten oder um eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflicht- Pflicht-verletzung handelt.
13.2 Unsere Schadensersatzverpflichtung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Soweit unsere Haftung gemäß 12. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeit- Arbeit-nehmer, Mitarbeiter, und sonstiger Erfüllungsgehilfen, nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter.
13.4 Vertragliche und außervertragliche Ansprüche, insbesondere auf Scha- densersatz Schadensersatz verjähren mit Ablauf der für Ansprüche wegen Lieferung ver- tragswidriger vertragswidriger Ware geltenden Verjährungsfrist gemäß 8.4.
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Samples: Terms and Conditions of Sale
Sonstige Schadensersatzansprüche. 13.1 14.1 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kun- denKunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verlet- zung Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag Ver- trag und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung Ver- letzung wesentlicher Ver- tragspflichten Vertragspflichten oder um eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung Pflichtverletzung handelt.
13.2 14.2 Unsere Schadensersatzverpflichtung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 14.3 Soweit unsere Haftung gemäß 12. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeit- nehmerArbeitnehmer, Mitarbeiter, und sonstiger sonsti- ger Erfüllungsgehilfen, nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter.
13.4 14.4 Vertragliche und außervertragliche Ansprüche, insbesondere auf Scha- densersatz verjähren Schadensersatz ver- jähren mit Ablauf der für Ansprüche wegen Lieferung ver- tragswidriger vertragswidriger Ware geltenden Verjährungsfrist gemäß 8.4.
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