Common use of Sonstige Schadensersatzansprüche Clause in Contracts

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. XI Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgendenfolgenden: Schadensersatzansprüche), ) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit, Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche Sachmangelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß gem. Art. XI VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Liefervereinbarung und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen, wenn der Schaden bei zumutbarer und ordnungsgemäß er Datensicherung nicht eingetreten wäre. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Kunde nach diesem Artdieser Ziff. XI VIII. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß ArtZiff. XI Nr. 2VI. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Besteller nach diesem Art. XI dieser Ziffer 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. XI Nr. 2Ziffer 6.2.2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch den Liefergegenstand an anderen Sachen des Bestellers. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVertagpflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehenZiffer X. Schadensersatz zusteht, verjähren diese Ansprüche mit Ablauf der für die Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Artgem. XI Xxxxxx XXXX. Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Besteller nach diesem Art. Abschnitt XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Artgem. XI Ab- schnitt VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach ach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - und Aufwendungsersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukt- haftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischenvertrags- typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden nach diesem Art. XI Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß nach Art. XI VIII Nr. 22 geltenden Verjährungsfrist. Gleiches gilt für Ansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z. B. Rückrufaktionen). Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - und Aufwendungsersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Produkthaftungsgesetz und auch nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters sowie Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch Haftung für sonstige Schäden, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder wegen der Verletzung eines gesetzlichen Vertreters sowie Erfüllungsgehilfen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Verwenders beruhen Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden nach diesem Art. XI XII Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. XI IX Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche X Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. XI VII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem vertraglichen Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben FahrlässigkeitFahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 2. Eine Änderung Schadensersatzansprüche sind dem Grunde und der Beweislast Höhe nach im Übrigen begrenzt auf den Inhalt der für ise zum Nachteil Zeitpunkt des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbundenSchadenfalles bestehenden Versicherung. 3. Soweit dem Kunden nach diesem Artdieser Nr. XI 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. XI Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Sales Contracts

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher wesendlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wirdvorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den der vorstehenden Regelungen Regelung nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Besteller nach diesem Art. XI IX Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. XI Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen VerjährungsvorschriftenVerjährungsfristen.

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Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, Lebens des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. XI VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 1. Schadens - Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Kunden Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. XI VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: General Terms and Conditions