Common use of Sonstige Schadensersatzansprüche Clause in Contracts

Sonstige Schadensersatzansprüche. 12.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind Schadens- ersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 12.1.2 Der Verkäufer unterbreitet anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet. Der Kunde wird hierdurch insbe- sondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Lieferung in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwen- dungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist. 12.1.3 Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer zwingend haftet, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat- zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.1.4 Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers für die Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verkäufer wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Ersatzteilen, Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Ersatzteilen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 12.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind 1. Schadens- ersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des KundenBestellers (im Folgen- den: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere insbeson- dere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis Schuldverhältnis und aus unerlaubter uner- laubter Handlung, sind ausgeschlossen. 12.1.2 Der Verkäufer unterbreitet anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet2. Der Kunde wird hierdurch insbe- sondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Lieferung in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwen- dungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist. 12.1.3 Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer zwingend haftetgehaftet wird, z. B. nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaf- tungsgesetz, in Fällen des Vorsat- zesVorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.1.4 Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers . Der Schadensersatzanspruch für die Ver- letzung Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren vorherseh- baren Schaden begrenzt, begrenzt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verkäufer wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftetge- haftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zuste- hen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Ver- jährungsfrist gemäß Art. VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 12.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind a) Schadens- ersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des KundenKunden (im Folgen- den: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 12.1.2 Der Verkäufer unterbreitet anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet. Der Kunde wird hierdurch insbe- sondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Lieferung in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwen- dungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist. 12.1.3 Dies b) Dieses gilt nicht, soweit der Verkäufer zwingend haftetgehaftet wird, z. B. nach dem ProdukthaftungsgesetzPro- dukthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat- zesVorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.1.4 Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers . Der Schaden- ersatzanspruch für die Ver- letzung Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verkäufer wegen der Verletzung Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftetgehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen- den Regelungen nicht verbunden. c) Soweit dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren die- se mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. d) Für Vermögensschäden, die sich aus einem nicht eingehaltenen, fest vereinbarten Liefertermin ergeben, haftet HAURATON bis zum Höchst- betrag der dreifachen Frachtkosten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 12.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind 1. Schadens- ersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des KundenBestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem wel- chem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis und Schuldverhältnisund aus unerlaubter HandlungHand- lung, sind ausgeschlossen. 12.1.2 Der Verkäufer unterbreitet anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet2. Der Kunde wird hierdurch insbe- sondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Lieferung in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwen- dungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist. 12.1.3 Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer zwingend haftetgehaftet wird, z. z.B. nach dem ProdukthaftungsgesetzProduktionshaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat- zesVorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher we- sentlicher Vertragspflichten. 12.1.4 Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers . Der Schadensersatzanspruch für die Ver- letzung Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verkäufer wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftetgehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den bevorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. X Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sach- mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art VIII Nr.2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaf- tungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 12.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind 15.1. Schadens- ersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des KundenBestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 12.1.2 Der Verkäufer unterbreitet anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet15.2. Der Kunde wird hierdurch insbe- sondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Lieferung in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwen- dungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist. 12.1.3 Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer zwingend haftetgehaftet wird, z. B. nach dem b. nachdem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat- zesVorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.1.4 Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers . Der Schadenersatzanspruch für die Ver- letzung Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verkäufer wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftetgehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 15.3. Soweit dem Besteller nach diesem Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß. 15.4. Bei Schadenersatzansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 12.1.1 Soweit 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht ausdrücklich anders geregeltvertragsgemäß verwendet werden kann, sind Schadens- ersatzansprüche so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Ziffer 6. und Aufwendungsersatzansprüche Ziffer 8.2 entsprechend. 8.2 Für Schäden, die nicht um Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis und aus unerlaubter HandlungLeben, ausgeschlossen.Körper, Gesundheit, 12.1.2 Der Verkäufer unterbreitet anwendungstechnische d) bei Mängeln die er arglistig verschwiegen oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet. Der Kunde wird hierdurch insbe- sondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Lieferung in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwen- dungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der Verwendungszweck deren Abwesenheit er garantiert hat, e) bei Mängeln des Kunden bekannt ist. 12.1.3 Dies gilt nichtLiefergegenstandes, soweit der Verkäufer zwingend haftet, z. B. nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in Fällen des Vorsat- zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.1.4 Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers für die Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenztSchaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 8.3 Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder verjähren diese mit Ablauf der Verkäufer wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftetfür Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 6.2. Bei Schadensersatzansprüchen nach Ziffer 8.2 gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 12.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind 12.1. Schadens- ersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Bestellers wegen der Verletzung von Pflichten Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Schuldver- hältnis und Schuldverhältnis, aus unerlaubter Handlung, Handlung oder aus anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. 12.1.2 Der Verkäufer unterbreitet anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet12.2. Der Kunde wird hierdurch insbe- sondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Lieferung in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwen- dungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist. 12.1.3 Dies Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer zwingend haftetgehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat- zesVorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.1.4 Schadensersatzverpflichtung des Verkäufers . Der Schadensersatz für die Ver- letzung Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verkäufer für Körperschäden oder wegen der Verletzung Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des LebensBestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 12.3. Soweit nicht gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen vorgeschrieben sind, verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche in den in Ziff. 9.2. genannten Fristen. 12.4. Bei allen Produkten mit Netzwerkanschluss geht die Gefahr des Körpers Untergangs oder der Gesundheit haftetVeränderung der Daten und die Gefahr des fehlerhaften Übermittelns von Daten mit Überschreiten der ersten produktseitigen Netzwerkschnittstelle auf den Besteller über. Bei Software geht die Gefahr des Untergangs oder der Veränderung der Daten und die Gefahr des fehlerhaften Übermittelns von Daten mit Installieren der Software auf den Besteller über. Trotz sorgfältiger Kontrolle der Daten, übernimmt der Lieferant keine Haftung für Daten, die über eine offene Netzwerkschnittstelle in das System des Bestellers oder andere Systeme gelangen. In jedem Fall ist der Besteller verpflichtet, vor Beginn einer Installation eine ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen und aktuelle Virenschutz- Programme zu verwenden.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstige Schadensersatzansprüche. 12.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind 11.1. Schadens- ersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis und aus unerlaubter Handlung, Handlung sind ausgeschlossen. 12.1.2 Der Verkäufer unterbreitet anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet11.2. Der Kunde wird hierdurch insbe- sondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Lieferung in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwen- dungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn dem Verkäufer der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist. 12.1.3 Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer zwingend haftetgehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsat- zes, der groben von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.1.4 Schadensersatzverpflichtung . Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Verkäufers Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde re- gelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatz für die Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren vorher- sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt vorliegen oder der Verkäufer wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftetgehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 11.3. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese im Ablauf der nach Ziffer 9.9 geltenden Verjährungsfrist. Selbiges gilt für Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z.B. Rückrufaktionen). Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Sales Contracts