Sonstige Schadensersatzansprüche. a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. b) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 5 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 4 f.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton
Sonstige Schadensersatzansprüche. a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche 11.1 Soweit nicht anderweitig in dieser Vereinbarung geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
b) 11.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend wie folgt gehaftet wird:
(i) nach dem Produkthaftungsgesetz,
(ii) bei Vorsatz,
(iii) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, z. B. nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,
(iv) bei Arglist,
(v) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie,
(vi) wegen der groben Fahrlässigkeit, wegen schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Gesundheit, oder
(vii) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren vorher- sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen ein anderer der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. vorgenannten Fälle vorliegt.
11.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der den vorstehenden Regelung Regelungen nicht verbunden.
c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 5 Schadensersatzansprüche zustehen11.4 Sofern die Haftung von Siemens ausgeschlossen oder beschränkt ist, verjähren diese mit Ablauf der gilt dies auch für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 4 f.ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
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Sonstige Schadensersatzansprüche. a) Schadens- 1. Schadens - und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
b) 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der den vorstehenden Regelung Regelungen nicht verbunden.
c) 3. Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 5 diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 4 f.Art. XI Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Schadensersatzansprüche. a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgendenfolgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere insbeson- dere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
b) Dies Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. z.B. nach Produkthaftungsgesetzdem Produkt- haftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen we- gen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch Schadensersatzan- spruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der den vorstehenden Regelung Rege- lungen nicht verbunden.
c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 5 8 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden gel- tenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 4 f.3 lit. b).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Beton Und Fertigteilindustrie
Sonstige Schadensersatzansprüche. a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgendenfolgenden: SchadensersatzansprücheSchadensersatzan- sprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
b) Dies Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Kör- pers und der Gesundheit und Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch Scha- densersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischenver- tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet ge- haftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der den vorstehenden Regelung Regelungen nicht verbunden.
c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 5 8 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 4 f.3 lit.b).
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