Sonstiges/Schlussbestimmungen. 19.1. Die (Liefer)-Vereinbarung (Hauptauftrag) und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Für Schulungen finden die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung Anwendung. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen. 19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 19.3. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden. 19.4. Keine sich zwischen Premedia und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB Premedia gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes Premedia gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder Premedia gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. 19.5. Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form im Sinne des Signaturgesetzes (BGBl I 1999/190) ersetzt werden. Der Schriftform wird, sofern und soweit nicht Abweichendes bestimmt ist, aber durch Telefax und E-Mail Genüge getan; die Beweislast für den Zugang des Schriftstückes trifft diesfalls den Absender.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 19.1. Die (Liefer)-Vereinbarung (Hauptauftrag) und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Für Schulungen finden die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung Anwendung. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen.
19.2. 20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz dieses Vertrages unwirk- sam sein oder teilweise unwirksam seinwerden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksamwird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere tretenDie Vertrags- partner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um ei- ne Regelung zu finden, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der den unwirksamen Bestimmung am nächsten kommtBestimmun- gen möglichst nahekommt.
19.3. Die Überschriften der 20.2 Allfällige Uhrzeiten sind, sofern nicht anders angegeben, in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werdenMEZ/MESZ.
19.4. Keine sich zwischen Premedia und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung 20.3 Angeführte Referenzen auf Gesetzestexte oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB Premedia gewährten RechtsPreisindices beziehen sich, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht sofern nicht anders angegeben, auf diese Rechte. Jedes Premedia gewährte Recht und Rechtsmittel österrei- chische Gesetze bzw. jeder Premedia gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und RechtsmittelnPreisindices.
19.520.4 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Soweit Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form Linz/Donau vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Signaturgesetzes (BGBl I 1999/190) ersetzt werdenKonsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
20.5 Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.
20.6 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Former- fordernisses.
20.7 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehen- den Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftli- chen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der Schriftform wirdAuftragnehmer ist jedoch berechtigt, sofern den Vertrag auch ohne Zustimmung des Auftraggebers auf ein mit dem Auf- tragnehmer konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.
20.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
20.9 Alle Vertragspartner verpflichten sich mit der Anerkennung dieser Vertragsbedingungen, alle Rechte und soweit Pflichten auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.
20.10 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht Abweichendes bestimmt isteinvernehmlich geregelt werden können, aber durch Telefax und E-Mail Genüge getan; vereinbaren die Beweislast Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMe- diatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühes- tens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebro- chenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Ge- richtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufe- nen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für den Zugang des Schriftstückes trifft diesfalls den Absendereine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können ver- einbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichts- verfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
A. Definition Bürozeiten, Arbeitszeiten
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 19.19.1 Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Ver- trages einschließlich dieser Klausel bedarf der Textform.
9.2 Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Re- gelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt ihres Inkraft- Frau Herrn Vertragskonto EMS 2 9 Firma EMSgas prämium Die Preise ergeben sich aus beigefügtem Preisblatt. Preisanpassungen erfolgen gem. Ziffer 3 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen. (gültig bis 31.12.2017) (gültig bis 31.12.2018) Der fixe Energiepreis ist nur in Kombination mit EMSgas prämium abzuschließen. Zum Ablauf der Fixpreisperiode kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. An- derenfalls wird der Kunde im Rahmen des Produktes EMSgas prämium weiter versorgt. Die Gewährung der TreuePrämie erfolgt erst mit der Vertragslaufzeit von EMSgas prämium. Auf den Zeitpunkt des Auslaufens der Gültigkeit des fixen Energiepreises erfolgt dann eine Preisänderung auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preis von EMSgas prämium gemäß Ziffer 3 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen. – den festen Preisbestandteilen (Liefer)-Vereinbarung a) Arbeitspreis in ct/kWh und (Hauptauftragb) Grundpreis in EUR/Jahr, – zuzüglich den veränderlichen Preisbestandteilen in der jeweiligen Höhe:
(c) Konzessionsabgabe, (d) Netzentgelte, (e) Energiesteuer, (f) Bilanzierungsumlage und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte (g) Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe, die Energiesteuer und Pflichten der Vertragspartner. Für Schulungen finden die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien Umsatzsteuer werden in der jeweils letztgültigen Fassung Anwendung. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen.
19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist geltenden und die nach Inhalt Netzentgelte sowie die Bilanzierungsumlage werden in der jeweils veröffentlichten Höhe berechnet. Änderungen der veränderlichen Preisbestandteile werden dem Kunden unverzüglich unter Angabe des bisherigen und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.3. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit des neuen Wertes des veränderten Preisbestandteils und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
19.4neuen Gesamtsumme brutto, aufgeteilt in Arbeits- und Grundpreis, mitgeteilt und sind unter der Internetadresse xxx.x-xx.xx einsehbar sowie im Kundenzentrum erhältlich. Keine sich zwischen Premedia und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung Bei Inkrafttreten weiterer oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß Wegfall bestehender Steuern, Abgaben oder staatlich induzierter Umlagen sowie Aufschläge mit Einfluss auf den vorliegenden AGB Premedia gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt Gaspreis kommen diese als Verzicht auf diese Rechte. Jedes Premedia gewährte Recht und Rechtsmittel neue veränderliche Preisbestandteile hinzu bzw. jeder Premedia gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangigentfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.
19.5sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist. Soweit in diesen AGB die Einhaltung Änderungen der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form Höhe der im Sinne des Signaturgesetzes zweiten Anstrich genannten veränderlichen Preisbestandteile (BGBl I 1999/190c) ersetzt werdenbis (g) oder das Hinzu- kommen bzw. Der Schriftform wirdder Wegfall der im vorherigen Absatz genannten Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung. * fester Arbeits- und Grundpreis, sofern ausgenommen Steuern, Abgaben, Konzessionsabgaben, staatlich induzierte Umlagen und soweit nicht Abweichendes bestimmt istAufschläge sowie Netzentgelte und Bilanzierungsumlage Vor- und Zuname / Firmenname Straße, aber durch Telefax und Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil Telefon, Fax, E-Mail Genüge getan; die Beweislast für den Zugang des Schriftstückes trifft diesfalls den Absender.Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil
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Samples: Erdgas Liefervertrag
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 19.114.1 Der Vermieter und das Land werden diese Absichtserklärung, die Tatsache, dass zwischen ihnen Gespräche über den Abschluss eines Mietvertrages ge- führt werden, sowie den Inhalt dieser Gespräche streng vertraulich behandeln, soweit das Land bzw. den Vermieter keine rechtlichen Pflichten zur Informati- onsweitergabe treffen. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit • diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Ver- stoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung in ihrem Besitz waren; • diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind; • diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden; • diese schriftlich durch die andere Partei gegenüber der offenlegenden Par- tei freigegeben werden; • diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind; • deren Offenlegung für die Prüfung/Durchführung des Projektes und/oder des BIMA-Projektes (Liefer)-Vereinbarung einschließlich seiner Finanzierung) erforderlich oder zweckmäßig ist; • diese gegenüber der Bundespolizei und/oder der BIMA offengelegt wer- den.
14.2 Sämtliche vor Abschluss oder im Zuge der Durchführung dieser Absichtserklä- rung erstellten Unterlagen und Arbeitsprodukte (Hauptauftraginsgesamt „Arbeitsprodukte“) und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte und Pflichten sowie zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen verbleiben im Eigen- tum der Vertragspartner. Für Schulungen finden Partei, die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien in Arbeitsprodukte der jeweils letztgültigen Fassung Anwendunganderen Partei zur Verfügung gestellt hat (auch soweit diese von Dritten erstellt wurden). Alle VereinbarungenXxxx vorsorglich wird klargestellt, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit dass auch von der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksamjeweils anderen Partei ggf. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen.
19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz angemerkte und/oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.3. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
19.4. Keine sich zwischen Premedia und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB Premedia gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes Premedia gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder Premedia gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.
19.5. Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form überarbeitete Arbeitsprodukte Arbeitsprodukte im Sinne dieser Vereinbarung sind. Gleiches gilt für ggf. bestehende Rechte an urheberrechtsfähigen Leistun- gen. Insbesondere ist die jeweils andere Partei nicht berechtigt, die Arbeitspro- dukte für sich oder andere außerhalb der Anmietung des Signaturgesetzes Behördenzentrums zu verwenden. Nutzungs-, Verwertungs- und/oder Änderungsrechte an bzw. von Arbeitsprodukten werden der jeweils anderen Partei ausdrücklich nicht einge- räumt.
14.3 Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum 31.03.2023 weder selbst noch über Dritte Gespräche mit anderen Interessenten über eine Veräußerung oder Vermietung des Grundstücks zu führen und an einem solchen Erwerb oder Anmietung inte- ressierten Dritten auch keine Unterlagen oder Informationen über das Grund- stück zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt für die Veräußerung von Unter- nehmensanteilen an der GmbH des Vermieters oder einer von ihm für die Zwe- cke errichteten Objektgesellschaft (BGBl I 1999/190) ersetzt werdenshare deal).
14.4 Das Land verpflichtet sich, bis zum 31.03.2023 weder selbst noch über Dritte Gespräche mit privaten Dritten über einen Kauf oder die Anmietung der für diese Absichtserklärung relevanten Flächen und über den Kauf oder die Anmietung eines Behördenzentrums in Berlin und/oder Brandenburg zu führen.
14.5 Diese Absichtserklärung begründet keine – auch keine mittelbare – Verpflichtung der Parteien, einen Mietvertrag zu schließen und/oder Grundstücke zu erwer- ben; sie stellt auch keinen Vorvertrag zum Abschluss des Mietvertrages dar und gibt lediglich den derzeitigen Verhandlungsstand wieder. Der Schriftform wirdVielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des Mietvertrages das Recht, sofern jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Diese Absichtserklärung hat daher – mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffern 12, 13, und soweit nicht Abweichendes bestimmt ist14, aber durch Telefax und E-Mail Genüge getan; die Beweislast jeweils für den Zugang die Parteien bindend sind – keinen bindenden Charakter. Insbesondere bestehen bei Nichtzustandekommen des Schriftstückes trifft diesfalls den AbsenderMietvertra- ges weder Ansprüche auf Abschluss eines Mietvertrages noch wechselseitige Schadensersatzansprüche der Parteien wegen Verletzung etwaiger vorvertrag- licher Pflichten, wobei Xxxxxx 12 hiervon unberührt bleibt.
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Samples: Letter of Intent
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 19.1. Die (Liefer)-Vereinbarung (Hauptauftrag) und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Für Schulungen finden die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung Anwendung. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen.
19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.3. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
19.4. Keine sich zwischen Premedia TTG und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB Premedia gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes Premedia gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder Premedia gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.und
19.5. Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form im Sinne des Signaturgesetzes (BGBl I 1999/190) ersetzt werden. Der Schriftform wird, sofern und soweit nicht Abweichendes bestimmt ist, aber durch Telefax und E-Mail Genüge getan; die Beweislast für den Zugang des Schriftstückes trifft diesfalls den Absender.
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Sonstiges/Schlussbestimmungen. 19.117.1. Die (Liefer)-Vereinbarung (Hauptauftrag) und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Für Schulungen finden die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen finden die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung Anwendung. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen.
19.217.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.317.3. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
19.417.4. Keine sich zwischen Premedia KöR und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB Premedia KöR gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes Premedia KöR gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder Premedia KöR gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.
19.517.5. Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form im Sinne des Signaturgesetzes (BGBl I 1999/190) ersetzt werden. Der Schriftform wird, sofern und soweit nicht Abweichendes bestimmt ist, aber durch Telefax und E-Mail Genüge getan; die Beweislast für den Zugang des Schriftstückes trifft diesfalls den Absender.
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