Sparzielplan Musterklauseln

Sparzielplan. Der Sparzielplan kann nur in Verbindung mit einem Investment Depot (ggf. mit Konto flex) bei der ebase abgeschlossen werden. Es können nur die von der ebase als sparplanfähig ausgewiesenen Fonds („xxx.xxxxx.xxx“) Bestandteil eines Sparzielplans sein. Die Anlage in Exchange Traded Funds (ETF) innerhalb eines Sparzielplans ist nicht möglich. Mit dem Abschluss des Sparzielplans verpflichtet sich der Kunde, wäh- rend der Vertragslaufzeit in regelmäßigem Abstand, entsprechend der im Antrag für den Abschluss eines ebase Sparzielplans für Privat- anleger nach §125 InvG* (nachfolgend „Antrag Sparzielplan“ genannt) bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex getroffe- nen Vereinbarungen, Einzahlungen zum Bezug von Anteilscheinen an einem Investmentfonds vorzunehmen (Sparraten). Der Sparzielplan wird in der Weise durchgeführt, dass, bis auf Wider- ruf, regelmäßige Einzahlungen des Kunden auftragsgemäß, per auto- matisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum der ebase, von der ebase in Anteile des vom Kunden festgelegten Fonds angelegt werden. Die Zahlung der Sparraten ist nur durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren mittels Lastschrift zu den verein- barten Terminen möglich. Hierzu ermächtigt der Kunde die ebase, bis auf schriftlichen Widerruf, die Einzahlbeträge von seiner im „Antrag Sparzielplan“ bzw. im Eröffnungsantrag eines ebase Depots mit Konto flex angegebenen externen Bankverbindung, jeweils zum vereinbarten Termin einzuziehen. Die Sparrate kann nur monatlich zum 1. oder 15. eingezogen werden. Erfolgt der Auftrag zur Einrichtung des Sparziel- plans oder etwaige Änderungsaufträge (z. B. Änderung der Sparrate) weniger als acht Bankarbeitstage der ebase vor dem jeweiligen Ra- tenspartermin, hat die ebase das Recht, diesen erst für den nächstfäl- ligen Ratenspartermin zu berücksichtigen. Die Sparrate wird – abzüglich der gemäß Nr. 3 dieser Sonderregelun- gen für den Sparzielplan zu zahlenden Provisionen – in Anteilen aus der für den Sparzielplan angebotenen Fondspalette angelegt. Es werden sämtliche Einzahlungen stets in den beim Vertragsab- schluss festgelegten Fonds, per automatisiertem Verfahren und ohne eigenen Ermessensspielraum der ebase, angelegt. Die regelmäßige monatliche Einzahlung muss mindestens 50,00 EUR betragen. Bei einer Fondsfusion wird der Sparzielplan auf den neuen Fonds (Ziel- fonds) übertragen. Bei einer Fondsliquidation/-auflösung wird der Sparzielplan gelöscht. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Punk...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.