Störungen Musterklauseln

Störungen. Der Unternehmer hat in besonderen Fällen An- spruch auf Erstreckung der vertraglichen Fristen, wenn ihn am Verzug kein Verschulden trifft und er die erforderlichen und zumutbaren zusätzlichen Vorkehrungen getroffen hat. Zu diesen besonderen Tatbeständen zählen insbesondere Störun- gen des Arbeitsfriedens, Arbeitskräftemangel infolge allgemei- ner marktwirtschaftlicher Veränderungen sowie Liefer- und Transportstörungen. Der Besteller hat mit dem Unternehmer neue Termine zu vereinbaren.
Störungen. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen oder Schäden am BK-Netz oder den BK- Anschlussdosen unverzüglich dem Störungsdienst von Telekabel Riesa anzuzeigen. Telekabel Riesa unterhält unter der Service-Nummer 0800 1656683 einen Störungs- service.
Störungen. IWB übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistung. Angekündigte Unterbrechungen der Dienstleistung, insbe- sondere infolge von Wartungsarbeiten der IWB und ihren Vertretern, gelten nicht als Störungen.
Störungen. 3.2. Freigelände
Störungen. Bei Störungen der technischen Versorgung (z. B. Elektro, Wasser, Druckluft, Heizung, Lüftung, Kommu- nikation usw.) ist unverzüglich die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH zu informieren. Die Messe München GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass bei Leistungsschwankungen oder höherer Gewalt Störungen auftreten oder auf Anordnung der Behörden bzw. der Strom-, Wasser- oder Energielieferanten die Lieferung unterbrochen wird.
Störungen. Die nachfolgenden Vereinbarungen in diesem Abschnitt 7 gelten, soweit der Kunde keine abweichenden Bedingungen zur Störung individuell mit dem Anbieter vereinbart hat. Ist § 58 Telekommunikationsgesetz (Entstörung) anwendbar, dann gelten die nachfolgenden Vereinbarungen in diesem Abschnitt 7 zudem nur, soweit der Kunde nicht auf die Anwendung des § 58 Telekommunikationsgesetz (Entstö- rung) verzichtet hat.
Störungen. Störungen werden rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche von der Störungsan- nahme entgegengenommen. Sie werden im Trouble-Ticket-Tool erfasst und ihre Besei- tigung durch Vodafone veranlasst und kontrolliert. Bei Netzkomponenten Dritter, die von Vodafone bereitgestellt werden, wird Vodafone die unverzügliche Beseitigung der Störung durch diese veranlassen. Störungen, bei denen Vodafone bzw. ein von Vodafone beauftragtes Service-Unterneh- men aktiv wird, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, wenn die Störung vom Kunden zu vertreten ist (z.B. Fehlbedienung) oder wenn die Störungsbeseitigung für nicht von Vodafone erworbene Leistungen veranlasst wird.
Störungen. Im Falle von Störungen hat sich der Kunde zu vergewissern, dass sie nicht durch seine eigene Hard- oder Software verursacht wurden, bevor er sich an den Störungsdienst des Anbieters wendet. Grundsätzlich trägt der Kunde die Kosten für die Instandsetzung.
Störungen. Für Verluste und Schäden, die durch Störungen in der Zuführung von Strom, Wasser oder im Fernsprechnetz entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
Störungen. Störungen von Breitbandanschlüssen und Netzkomponenten, die im Verantwortungsbereich der LEONET liegen, werden von dieser schnellstmöglich beseitigt.