Standüberdachung Musterklauseln

Standüberdachung. Die Hallen der Messe München sind mit einer automatischen Feuerlöschanlage ausgestattet, deren Wirkung durch Standabdeckungen nicht beeinträchtigt werden darf. Standabdeckungen jeder Art sind unabhängig von ihrer Größe bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, schriftlich anzumelden (siehe Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brand- schutz“ in den Technischen Bestellformularen). Alle Standabdeckungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH. Standabdeckungen sind mindestens schwer entflammbar (gem. DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1) auszuführen (der Prüfbescheid ist vorzulegen bzw. am Stand bereitzuhalten) und ab einer zusammen- hängend überdeckten Fläche von mehr als 30 m² mit einer Sprinkleranlage zu versehen. In diesem Fall ist für jede angefangenen 12 m² überdeckter Fläche ein Sprinklerkopf vorzusehen; von der Standabdeckung überspannte Räume / Kabinen sind in den Sprinklerschutz mit einzubeziehen. Auf die Sprinkleranlage für Standabdeckungen von mehr als 30 m² kann unter folgenden Voraus- setzungen und nach Zustimmung der Branddirektion München verzichtet werden: • Metallraster- oder Metallgitterdecken Bei der Abdeckung handelt es sich um eine Raster- oder Metallgitterdecke, um Gitterroste oder Loch- bleche u. Ä. Nach der Planungs- und Einbaurichtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH muss die offene Fläche der gesamten Deckenkonstruktion, einschließlich Lampenfassungen etc., mindestens 70 % betragen. Der Öffnungsgrad der Konstruktion muss nachgewiesen werden. • Textile Deckenbespannungen Die Abdeckung ist von der VdS Schadenverhütung GmbH zum horizontalen Einbau unter Sprinkler- ebenen zugelassen (Weitmaschiges Gitternetz bzw. Stoff mit eingewebtem Schmelzfaden). Die schriftliche Zustimmung der VdS Schadenverhütung GmbH ist der Messe München GmbH, Haupt- abteilung Technischer Ausstellerservice, vorzulegen; die Einbauvorschriften der VdS Schadenverhütung GmbH sind zu beachten. Zu Abdeckungen im Obergeschoss von zweigeschossigen Ständen siehe Punkt 4.9.6. Es dürfen nur VdS-geprüfte sprinklertaugliche Gitternetz-Materialien verwendet werden. Horizontale Abdeckungen in den Eingangsbauwerken breiter als 1 m sind grundsätzlich mit der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, abzustimmen. Weitergehende Informationen über zugelassene Materialien zur Standabdeckung und deren Bezugs- quellen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zum Ei...
Standüberdachung. Um den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen in gesprinkler- ten Hallen (Halle 3, GA & Foyers) Stände nach oben hin grundsätzlich of- fen sein. Decken sind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als 50% der Fläche bezogen auf den einzelnen m2 geschlossen sind. Sprinklertaugliche Decken mit einer Maschenweite von mindestens 2 x 4 mm bzw. 3 x 3 mm sind bis 30 m2 Feldgröße zugelassen.
Standüberdachung. Wird die Wirkung der Deckensprinkler durch Standabdeckungen, horizontal angeordnete Segel, Plafonds, o. ä. beeinträchtigt, müssen unter diesen Einrichtungen zusätzlich Sprinkler ange- bracht werden. Auf zusätzliche Sprinkler kann verzichtet werden, wenn • die Abdeckung max. 1 m breit ist, • die Abdeckung sich bei max. 70 °C über eine Schmelz- sicherung großflächig öffnet, • die Abdeckung schwer entflammbar und vom Verband der Schadenversicherer zum horizontalen Einbau unter Sprinkler- ebenen zugelassen ist • es sich bei der Abdeckung um eine Rasterdecke mit einem Öffnungsmaß von 1 x 1 cm handelt. Unter Berücksichtigung der Beleuchtungskörper und ähnlicher Einbauten muss das Öffnungsmaß dabei mind. 70 % betragen. Die Verwendung von Kunststoffen für abgehängte Decken, Deckenbespannungen oder Deckenbekleidungen, die bei Wärmeeinwirkung brennend abtropfen, ist unzulässig. Entsprechende Nachweise sind der Veranstaltungsleitung rechtzeitig vor Beginn des Aufbaus zu übermitteln.