Stationäre Heilbehandlung. 2.1 Welche Krankenhäuser oder Krankenanstalten können unter welchen Voraussetzungen gewählt werden? Ist bei stationärer Psychotherapie oder bei stationärer Heilbehandlung in bestimmten Krankenanstalten eine vor- herige Zusage erforderlich? 2.1.1 Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Xxxx unter allen öffentli- chen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnosti- sche und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Bei stationärer Psychotherapie wird nur geleistet, wenn und soweit wir vor der Behandlung eine schriftliche Zusa- ge gegeben haben. 2.1.2 Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriums- behandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Voraussetzungen nach Nr. 2.1.1 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn wir diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt haben. Wir können uns auf die fehlende Leistungszusage nicht berufen, wenn a) es sich um einen Notfall handelt; b) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung eintritt, die eine medizinisch notwen- dige stationäre Krankenhausbehandlung erfordert; c) bei Tbc-Erkrankungen die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien erfolgt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Komfort Tarife Bm4 / 0 3, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Komfort Tarife Bm4 / 0 3, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Komfort Tarife Bm4 / 0 3
Stationäre Heilbehandlung. 2.1 Welche Krankenhäuser oder Krankenanstalten können unter welchen Voraussetzungen gewählt werden? Ist bei stationärer Psychotherapie oder bei stationärer Heilbehandlung in bestimmten Krankenanstalten eine vor- herige vorherige Zusage erforderlich?
2.1.1 Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Xxxx unter allen öffentli- chen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnosti- sche und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Bei stationärer Psychotherapie wird nur geleistet, wenn und soweit wir vor der Behandlung eine schriftliche Zusa- ge gegeben haben.
2.1.2 Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriums- behandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Voraussetzungen nach Nr. 2.1.1 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn wir diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt haben. Wir können uns auf die fehlende Leistungszusage nicht berufen, wenn
a) es sich um einen Notfall handelt;
b) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung eintritt, die eine medizinisch notwen- dige stationäre Krankenhausbehandlung erfordert;
c) bei Tbc-Erkrankungen die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien erfolgt.
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