Begrenzungen Musterklauseln

Begrenzungen. Die erstattungsfähigen Leistungen sind begrenzt auf den Betrag, der für die Behandlung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
Begrenzungen. Mit Ausnahme des Vorstehenden werden alle Dienste (einschließlich der kostenlos bereitgestellten Dienste) und der Support "WIE BESEHEN" bereitgestellt. In keinem Fall garantiert A10, dass die Dienste fehlerfrei sind oder dass der Abonnent in der Lage sein wird, die Dienste ohne Probleme oder Unterbrechungen zu betreiben. A10 garantiert Folgendes: (a) dass die Dienste den Anforderungen des Abonnenten entsprechen, (b) dass die Dienste in den vom Abonnenten ausgewählten oder konfigurierten Kombinationen ausgeführt werden, (c) dass der Betrieb der Dienste fehlerfrei oder ununterbrochen ist oder (d) dass alle in den Diensten enthaltenen Fehler korrigiert werden. Darüber hinaus garantiert A10 aufgrund der kontinuierlichen Entwicklung neuer Techniken für das Eindringen in und den Angriff auf Netzwerke nicht, dass die Dienste oder Geräte, Systeme oder Netzwerke, auf denen die Dienste verwendet werden, frei von Anfälligkeiten für Eindringlinge oder Angriffe sind. Die Dienste sind nicht konzipiert oder vorgesehen für die Verwendung in: (i) der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Wartung einer nuklearen Anlage; ii) Navigations- oder Betriebsluftfahrzeuge; oder
Begrenzungen. Die Aufsichtsbehörde kann für einzelne Anlagekategorien Begrenzungen vorsehen.
Begrenzungen. Die FINMA kann für einzelne Anlagekategorien Begrenzungen festlegen.
Begrenzungen. Wenn Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht den Ver- sicherungsbedingungen entsprechen, kann die Entschädigung verringert oder vollständig verweigert werden.
Begrenzungen. 3.3.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat ein Mitversicherungsnehmer oder Mitversicher- ter Versicherungsschutz zu den gleichen Bedingungen wie der Versicherungsnehmer, unter dessen Vertrag er mitversichert ist. Der Versicherungsschutz ist jedoch nach Grund und Höhe begrenzt auf den Versicherungsschutz, den der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag dem Eigentümer des Schiffes unter Berücksichtigung der für ihn geltenden Haftungsbeschränkungen zu gewähren hätte, wenn Ansprüche gegen den Eigentümer des Schiffes und nicht gegen den Mitversicherungsnehmer oder Mitversi- cherten geltend gemacht worden wären.
Begrenzungen. (3) Folgende Begrenzungen für die Berufsunfähigkeitsrente (inkl. einer ggf. vereinbarten Bonusrente) sind für die Ausübung der Nachver- sicherungsoption einzuhalten: - Die einzelne Erhöhung muss mindestens 50,00 € Monatsrente und darf max. 500,00 € Monatsrente betragen. - Mehrere Erhöhungen dürfen insgesamt max. 1.000,00 € Mo- natsrente betragen. - Die Gesamthöhe, der bei uns für die versicherte Person abgeschlossenen Jahresrente, darf höchstens 30.000,00 € betragen. - Beträgt die bei uns auf das Leben der versicherten Person abgeschlossene Jahresrente mehr als 12.000,00 € gilt Folgen- des: Die Gesamtleistungen, die die versicherte Person im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit insgesamt (von privaten Ver- sicherungsträgern, gesetzlichen Rentenversicherungsträgern und aus berufsständischen Versorgungswerken) beanspruchen kann, dürfen 80 % des durchschnittlichen Nettoarbeitsein- kommens der letzten 12 Monate nicht übersteigen. Überschreitet ihr Antrag auf Nachversicherung die genannten Be- grenzungen, werden wir die Erhöhung nur im Rahmen der Begren- zungen vornehmen. Bestehen für die versicherte Person mehrere Verträge mit Berufsunfähigkeitsrente, gelten die genannten Begren- zungen für alle betroffenen Verträge zusammen.
Begrenzungen. (3) Für die Verlängerung sind folgende Begrenzungen einzuhalten: - Die Verlängerung erfolgt um den gleichen Zeitraum wie die Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung, mindestens aber um volle Versicherungsjahre. - Nach der Verlängerung dürfen die Versicherungs- und Beitrags- zahlungsdauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht länger als die Versicherungsdauer der Hauptversicherung sein.
Begrenzungen. 7.1 Unsere Leistungen sind je versichertem Tier begrenzt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.