Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen
Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX FINEXITY Blockchain ergebenden MAS EAC Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung Än- derung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den de- potführenden Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung Abstim- mung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS UPS Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS LBB Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS NRJ Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber Schuldverschreibungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung Einberufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung Anmeldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung Abstimmung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt geregelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS RMC Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den depotführenden Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber Schuldverschreibungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung Einberufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung Anmeldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung Abstimmung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt geregelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS SOR Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den depotführenden Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an §§ 121 121, 123 AktG).
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Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS IKR Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS RSJ Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber Schuldverschreibungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung Einberufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung Anmeldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung Abstimmung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt geregelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS AME Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den depotführenden Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX Blockchain ergebenden MAS PAL Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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Stimmrechtsausübung. Zur Teilnahme an einer Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Schuldverschrei- bungsinhaber berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einbe- rufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Bei einer Abstimmung ohne Versammlung ist keine An- meldung notwendig. In der Einberufung einer Gläubigerversammlung oder Abstim- mung ohne Versammlung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung durch die Emittentin ge- regelt werden, insbesondere das Erbringen eines Identitätsnachweises und/oder eines geeigneten Nachweises der Schuldverschreibungsinhaberschaft mittels des sich aus der FinX FINEXITY Blockchain ergebenden MAS EAP Token-Bestands oder - im Falle einer Änderung Än- derung des Nachweissystems gemäß Ziff. 3.4 – mittels einer Bescheinigung des depotführen- den de- potführenden Instituts und/oder die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung bzw. dem Beginn der Abstimmung Abstim- mung ohne Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG).
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