Common use of Stimmrechtsausübung Clause in Contracts

Stimmrechtsausübung. Dem AIFM können im Zusammenhang mit Geschäften für Rechnung des AIF geldwerte Vorteile (Broker research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen, die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Dem AIFM fliessen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Der AIFM gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte “Vermittlungsfolgeprovisionen“ aus ihrer Verwaltungsvergütung. Beim Kauf von Fondsanteilen wird zudem ein Ausgabeaufschlag von dem AIFM erhoben. Details hierzu sind den Abschnitten „Kosten“ sowie im Anhang A „Der AIF im Überblick – Ausgabeaufschlag“ zu entnehmen. Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt der AIFM unter anderem folgende organisatorische Massnahmen ein, um Interessenkonflikte zu ermitteln, vorzubeugen, zu steuern, zu beobachten und offenzulegen: 1. Bestehen einer Compliance-Abteilung, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hinwirkt und der Interessenkonflikte gemeldet werden müssen 2. Pflichten zur Offenlegung 3. Organisatorische Massnahmen wie; 3.1 die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelne Abteilungen, um den Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen 3.2 Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemässe Einflussnahme zu verhindern 4. Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts, Schulungen und Fortbildungsmassnahmen 5. Einrichtung von geeigneten Vergütungssystemen

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Samples: Treuhandvertrag, Fondsvertrag, Fondsvertrag

Stimmrechtsausübung. Dem AIFM können im Zusammenhang mit Geschäften für Rechnung des AIF geldwerte Vorteile (Broker research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen, die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Dem AIFM fliessen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Der AIFM gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte “Vermittlungsfolgeprovisionen“ aus ihrer Verwaltungsvergütung. Beim Kauf von Fondsanteilen wird zudem ein Ausgabeaufschlag von dem AIFM erhoben. Details hierzu sind den Abschnitten „Kosten“ sowie im Anhang A „Der AIF Teilfonds im Überblick – Ausgabeaufschlag“ zu entnehmen. Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt der AIFM unter anderem folgende organisatorische Massnahmen ein, um Interessenkonflikte zu ermitteln, vorzubeugen, zu steuern, zu beobachten und offenzulegen: 1. Bestehen einer Compliance-Abteilung, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hinwirkt und der Interessenkonflikte gemeldet werden müssen 2. Pflichten zur Offenlegung 3. Organisatorische Massnahmen wie; 3.1 die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelne Abteilungen, um den Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen 3.2 Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemässe Einflussnahme zu verhindern 4. Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts, Schulungen und Fortbildungsmassnahmen 5. Einrichtung von geeigneten Vergütungssystemen

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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag

Stimmrechtsausübung. Dem AIFM Der Verwaltungsgesellschaft können im Zusammenhang mit Geschäften für Rechnung des AIF Fonds geldwerte Vorteile (Broker research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen, die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Dem AIFM Der Verwaltungsgesellschaft fliessen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Der AIFM Die Verwaltungsgesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitutex.X. Xxxxxxxxxxxxxxx, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte so genannte “Vermittlungsfolgeprovisionen“ aus ihrer Verwaltungsvergütung. Beim Kauf von Fondsanteilen wird zudem ein Ausgabeaufschlag von dem AIFM der Verwaltungsgesellschaft erhoben. ; Details hierzu sind den Abschnitten „Kosten“ sowie im Anhang A „Der AIF Fonds im Überblick – Ausgabeaufschlag“ zu entnehmen. Zum Umgang mit Interessenkonflikten Interessenskonflikten setzt der AIFM die Verwaltungsgesellschaft unter anderem folgende organisatorische Massnahmen ein, um Interessenkonflikte Interessenskonflikte zu ermitteln, vorzubeugen, zu steuern, zu beobachten und offenzulegen: 1. Bestehen einer Compliance-Abteilung, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hinwirkt und der Interessenkonflikte Interessenskonflikte gemeldet werden müssen 2. Pflichten zur Offenlegung 3. Organisatorische Massnahmen wie; 3.1 i. die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelne Abteilungen, um den dem Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen 3.2 ii. Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemässe Einflussnahme zu verhindern 4. Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts, Schulungen und Fortbildungsmassnahmen 5. Einrichtung von geeigneten Vergütungssystemen

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Samples: Fondsvertrag

Stimmrechtsausübung. Dem AIFM können im Zusammenhang mit Geschäften für Rechnung des AIF geldwerte Vorteile (Broker research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen, die im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Dem AIFM fliessen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Der AIFM gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte “Vermittlungsfolgeprovisionen“ aus ihrer Verwaltungsvergütung. Beim Kauf von Fondsanteilen wird zudem ein Ausgabeaufschlag von dem AIFM erhoben. Details hierzu sind den Abschnitten „Kosten“ sowie im Anhang A B „Der AIF im Überblick – Ausgabeaufschlag“ zu entnehmen. Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt der AIFM unter anderem folgende organisatorische Massnahmen ein, um Interessenkonflikte zu ermitteln, vorzubeugen, zu steuern, zu beobachten und offenzulegen: 1. Bestehen einer Compliance-Abteilung, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hinwirkt und der Interessenkonflikte gemeldet werden müssen 2. Pflichten zur Offenlegung 3. Organisatorische Massnahmen wie; 3.1 die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelne Abteilungen, um den Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen 3.2 Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemässe Einflussnahme zu verhindern 4. Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts, Schulungen und Fortbildungsmassnahmen 5. Einrichtung von geeigneten Vergütungssystemen

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Samples: Treuhandvertrag