Stornogebühr. Wenn ein Abonnement oder eine Leistungsbeschreibung eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement oder die Leistungsbeschreibung vor dem Ende des Abonnements oder des Abrechnungszeitraums kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden. Weitere Einzelheiten zur Stornierung finden Sie in den Produktbedingungen.
Stornogebühr. Wenn ein Abonnement eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement vor Ablauf der Abonnement- oder Abrechnungsperiode kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden. Wiederkehrende Zahlungen. Bei Abonnements, die sich automatisch verlängern, ermächtigt der Kunde Microsoft, die Zahlungsmethode des Kunden periodisch für jeden Abonnement- oder Abrechnungszeitraum zu belasten, bis das Abonnement beendet wird. Durch die Autorisierung wiederkehrender Zahlungen ermächtigt der Kunde Microsoft, solche Zahlungen entweder als elektronische Lastschriften oder Überweisungen oder als elektronische, auf das angegebenen Konto gezogene Banktratten (im Falle einer automatisierten Clearing-Stelle oder vergleichbarer Belastungen) oder als Belastungen des angegebenen Kartenkontos (bei Kreditkarten- oder vergleichbaren Zahlungen) (zusammen „Elektronische Zahlungen“) einzuziehen. Wenn eine Zahlung zurückgeht oder eine Kreditkarten- oder vergleichbare Transaktion abgelehnt oder verweigert wird, behalten sich Microsoft oder ihre Dienstanbieter das Recht vor, anfallende Gebühren für Rückzahlung, Ablehnung oder unzureichende Deckung im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang einzuziehen und eine solche Gebühr per Elektronischer Zahlung zu belasten oder dem Kunden den geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. Steuern. Microsoft-Preise enthalten keine Steuern, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bruttopreise angegeben. Wenn Beträge an Microsoft zahlbar sind, muss der Kunde auch alle anfallenden Steuern wie Mehrwertsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen, Verkaufssteuern, Bruttoeinnahme- oder andere Transaktionssteuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschläge oder regulatorische Beitreibungsgebühren oder ähnliche Beträge zahlen, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldet sind und die Microsoft vom Kunden einziehen darf. Der Kunde ist für alle anfallenden Stempelsteuern und für alle anderen Steuern verantwortlich, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, einschließlich aller Steuern, die auf die Verteilung oder die Bereitstellung von Produkten durch den Kunden an seine Verbundenen Unternehmen anfallen. Microsoft haftet für alle Steuern, die auf ihrem Nettogewinn beruhen, für Bruttoeinnahmesteuern, die anstelle von Steuern auf Einkommen oder Gewinne veranlagt werden, sowie Steuern auf ihren Grundbesitz.
Stornogebühr. Wenn ein Abonnement eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement vor Ablauf der Abonnement- oder Abrechnungsperiode kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden.
Stornogebühr. Der Nutzer kann die Bestellung im Nachhinein kostenfrei über die App stornieren, hierbei kann jedoch eine Stornogebühr anfallen, wenn der Nutzer die Fahrt erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit storniert oder wenn der Nutzer nicht am Abfahrtsort erscheint.
Stornogebühr. Die Stornogebühr beträgt über 72 Stunden vor Anmietung 50% und unter 72 Stunden 100% der Tagesmiete pro gebuchten Tag. Das MZTS Agreement umfasst alle Mietverträge im Rahmen des MZTS Service. Der Mieter akzeptiert den Mietvertrag bei jeder Anmietung auch ohne Unterschrift als verbindlich.
Stornogebühr. Wenn Sie die Beiträge stoppen, erheben wir eine Stornogebühr. Die Gründe Strahlentherapie Behandlung von [→] Krebs durch ionisierende Strahlung oder Teilchen- Textform Für die Textform reicht eine lesbare [→] Erklärung. Diese muss auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Fax oder E-Mail) abgegeben werden. Die Textform ist in § 126b BGB geregelt. Den genauen Wortlaut des Geset- zes finden Sie auf folgender Seite im Internet: Überschüsse Sind Erträge, die wir zusätzlich erwirtschaften. Sie kommen zustande, wenn Überschussanteil Ist der Anteil an den erwirtschafteten [→] Überschüssen, den wir Ihrem Ver- Überschusssatz Anhand der Überschusssätze ermitteln wir die Höhe der [→] Überschussan- Unverzüglich Bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ oder
Stornogebühr. Verweigert der Kunde/die Kundin die Ersatzvornahme oder nimmt sbidi das Recht auf Ersatzvornahme nicht in Anspruch , so hat der Kunde/die Kundin eine Stornogebühr zu zahlen und der Vertrag wird automatisch beendet. Davon unberührt bleibt sbidis Recht, dem Kunden/der Kundin die individuelle Anfahrt und die zusätzlichen Regieaufwände im Zusammenhang mit der verweigerten Ersatzvornahme in Rechnung zu stellen. Fehlen dem Kunden/der Kundin die zur Vertragserfüllung benötigten Berechtigungen und Genehmigungen (z.B. Eigentumsrechte bzw. sonstige rechtsgeschäftlich eingeräumte Berechtigungen, wie Zustimmung durch den Grundstückseigentümer etc.) und wird dadurch die Herstellung des Glasfaseranschlusses verhindert, so hat der Kunde/die Kundin eine Stornogebühr zu zahlen und der Vertrag wird automatisch beendet. Davon unberührt bleibt sbidis Recht, dem Kunden/der Kundin im Fall eines individuellen Endmontagetermins ein zusätzliches Entgelt für die individuelle Anfahrt und die zusätzlichen Regieaufwände in Rechnung zu stellen. Die Stornogebühr beträgt die Höhe des vertraglich geschuldeten Entgelts ohne Berücksichtigung allfälliger Rabatte.
Stornogebühr. Wenn es aufgrund einer Einigung der Vertragspartner zu einem Umtausch oder einer Stornierung der bestellten oder gelieferten Waren kommt, ist der Vertragspartner auf alle Fälle verpflichtet, eine Stornogebühr im Ausmaß von 30 % des Listenpreises zu bezahlen.
Stornogebühr. Storniert der Kunden den erteilten Auftrag oder die verbindliche Terminblockierung, so verbleibt die an „Das blühende Atelier – Xxxxx Xxxxxxx“ geleistete Anzahlung als pauschalierter Schadensersatz beim „Das blühende Atelier – Xxxxx Xxxxxxx“ für den in Verbindung mit der Auftragsbearbeitung entstandenen Aufwand. Der Kunde kann einen niedrigeren Schaden nachweisen, „Das blühende Atelier – Xxxxx Xxxxxxx“ ist berechtigt, einen konkret darzulegenden höheren Schaden, z.B. in Form von Aufträgen, die aufgrund der Beauftragung oder verbindlichen Ter minblockierung nicht angenommen wurden und damit in Verbindung stehende Gewinnausfälle, geltend zu machen.
Stornogebühr. Verweigert der Kunde/die Kundin die Ersatzvornahme oder nimmt sbidi das Recht auf Ersatzvor- nahme nicht in Anspruch (siehe Rz 28), so hat der Kunde/die Kundin eine Stornogebühr (siehe Rz 48) zu zahlen und der Vertrag wird automatisch beendet. Davon unberührt bleibt sbidis Recht, dem Kunden/der Kundin die individuelle Anfahrt (siehe Rz 40) und die zusätzlichen Regieauf- wände (siehe Rz 41) im Zusammenhang mit der verweigerten Ersatzvornahme in Rechnung zu stellen.