Common use of Strafverfolgungsmaßnahmen Clause in Contracts

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen.

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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Versicherungsleistungen Der Goldcard

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang Zu- sammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard, Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- An- walts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell even- tuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen, Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang Zusam- menhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Dolmet- scherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten Mo- naten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- An- walts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert Ge- genwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich unverzüg- lich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens spätes- tens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem die­ sem Zusammenhang anfallende Gerichts-Gerichts­, Anwalts- Anwalts­ und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb inner­ halb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen.

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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard