Common use of Strafverfolgungsmaßnahmen Clause in Contracts

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen. Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, stellt R+V den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her. Sofern erforderlich, ist R+V bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die versicherte Person behilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, stellt R+V der versicherten Person einen Betrag von bis zu 1.500 EUR zur Verfügung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an R+V zurückzuzahlen. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen von Dokumenten, die für die Fortsetzung der Reise notwendig sind, ist R+V bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren. Versicherungsschutz wird nicht gewährt Wird die versicherte Person von einem dieser Ereignisse überrascht, besteht Versicherungsschutz innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Ausbrechen, soweit R+V eine Leistung möglich ist. Die Ansprüche der versicherten Person gegen den Krankenversicherer oder Dritte gehen auf R+V über, soweit diese den Schaden ersetzt hat.

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Samples: www.vb-bocholt.de, www.raiba-ke-oa.de

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- An- walts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell even- tuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen. Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, stellt R+V den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her. Sofern erforderlich, ist R+V bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die versicherte Person behilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, stellt R+V der versicherten Person einen Betrag von bis zu 1.500 EUR zur Verfügung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an R+V zurückzuzahlenzu- rückzuzahlen. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen von Dokumenten, die für die Fortsetzung der Reise notwendig sind, ist R+V bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren. Versicherungsschutz wird nicht gewährt Wird die versicherte Person von einem dieser Ereignisse überraschtüber- rascht, besteht Versicherungsschutz innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Ausbrechen, soweit R+V eine Leistung möglich ist. Die Ansprüche der versicherten Person gegen den Krankenversicherer Krankenver- sicherer oder Dritte gehen auf R+V über, soweit diese den Schaden ersetzt hat.

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Samples: www.sparda-h.de, www.sparda-h.de

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang Zu- sammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen. Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, stellt R+V den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her. Sofern erforderlich, ist R+V bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die versicherte Person behilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, stellt R+V der versicherten Person einen Betrag von bis zu 1.500 EUR zur VerfügungVerfü- gung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an R+V zurückzuzahlen. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen Abhanden- kommen von Dokumenten, die für die Fortsetzung der Reise notwendig sind, ist R+V bei der Ersatzbeschaffung Ersatz- beschaffung behilflich und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren. Versicherungsschutz wird nicht gewährt Wird die versicherte Person von einem dieser Ereignisse Er- eignisse überrascht, besteht Versicherungsschutz innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem AusbrechenAus- brechen, soweit R+V eine Leistung möglich ist. Die Ansprüche der versicherten Person gegen den Krankenversicherer oder Dritte gehen auf R+V über, soweit diese den Schaden ersetzt hat.

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Samples: www.dzbank.de, www.rb-wug.de

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem die­ sem Zusammenhang anfallende Gerichts-Gerichts­, Anwalts- Anwalts­ und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb inner­ halb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen. Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, stellt R+V den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her. Sofern erforderlich, ist R+V bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die versicherte Person behilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, stellt R+V der versicherten Person einen Betrag von bis zu 1.500 EUR zur Verfügung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an R+V zurückzuzahlen. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen von Dokumenten, die für die Fortsetzung der Reise notwendig sind, ist R+V bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren. Versicherungsschutz wird nicht gewährt Wird die versicherte Person von einem dieser Ereignisse überrascht, besteht Versicherungsschutz innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Ausbrechen, soweit R+V eine Leistung möglich ist. Die Ansprüche der versicherten Person gegen den Krankenversicherer oder Dritte gehen auf R+V über, soweit diese den Schaden ersetzt hat.

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Samples: www.sparda-sw.de

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen. Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, stellt R+V den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her. Sofern erforderlich, ist R+V bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die versicherte Person behilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, stellt R+V der versicherten Person einen Betrag von bis zu 1.500 EUR zur Verfügung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an R+V zurückzuzahlen. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen von Dokumenten, die für die Fortsetzung der Reise notwendig sind, ist R+V bei der Ersatzbeschaffung Ersatz- beschaffung behilflich und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren. Versicherungsschutz wird nicht gewährt Wird die versicherte Person von einem dieser Ereignisse überrascht, besteht Versicherungsschutz innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem AusbrechenAus- brechen, soweit R+V eine Leistung möglich ist. Die Ansprüche der versicherten Person gegen den Krankenversicherer oder Dritte gehen auf R+V über, soweit diese den Schaden ersetzt hat.

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Samples: www.sparda-h.de

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang Zusam- menhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Dolmet- scherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten Mo- naten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen. Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, stellt R+V den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her. Sofern erforderlich, ist R+V bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die versicherte Person behilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, stellt R+V der versicherten Person einen Betrag von bis zu 1.500 EUR zur VerfügungVerfü- gung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an R+V zurückzuzahlen. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen Abhanden- kommen von Dokumenten, die für die Fortsetzung der Reise notwendig sind, ist R+V bei der Ersatzbeschaffung Ersatz- beschaffung behilflich und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren. Versicherungsschutz wird nicht gewährt Wird die versicherte Person von einem dieser Ereignisse Er- eignisse überrascht, besteht Versicherungsschutz innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem AusbrechenAus- brechen, soweit R+V eine Leistung möglich ist. Die Ansprüche der versicherten Person gegen den Krankenversicherer oder Dritte gehen auf R+V über, soweit diese den Schaden ersetzt hat.

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Samples: www.raiba-ke-oa.de

Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist R+V bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- An- walts- und Dolmetscherkosten verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert Ge- genwert von 2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt R+V bis zu einem Gegenwert von 12.500 EUR eine von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich unverzüg- lich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens spätes- tens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung an R+V zurückzuzahlen. Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage, stellt R+V den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her. Sofern erforderlich, ist R+V bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die versicherte Person behilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, stellt R+V der versicherten Person einen Betrag von bis zu 1.500 EUR zur Verfügung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an R+V zurückzuzahlen. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen von Dokumenten, die für die Fortsetzung der Reise notwendig sind, ist R+V bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernimmt die hierfür anfallenden Gebühren. Versicherungsschutz wird nicht gewährt Wird die versicherte Person von einem dieser Ereignisse überraschtüber- rascht, besteht Versicherungsschutz innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Ausbrechen, soweit R+V eine Leistung möglich ist. Die Ansprüche der versicherten Person gegen den Krankenversicherer Kranken- versicherer oder Dritte gehen auf R+V über, soweit diese den Schaden ersetzt hat.

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Samples: www.volksbank-dresden-bautzen.de