Nicht versicherte Ereignisse Musterklauseln

Nicht versicherte Ereignisse. Neben den in den AVB angeführten allgemeinen Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz
Nicht versicherte Ereignisse. Neben den unten angeführten allgemeinen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz gelten zusätzlich besondere Ausschlüsse in den jeweiligen Sparten.
Nicht versicherte Ereignisse. Neben den in den AVB für alle Sparten angeführten Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz wenn, - Schäden infolge mangelhafter Wartung des Fahrzeuges entstehen und Mängel des Fahrzeugs, die zum Schadenseintritt geführt haben, bereits bei Reiseantritt bestanden haben und/oder erkennbar waren; - die Schadenbehebung durch Selbsterledigung erfolgt. - der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Nicht versicherte Ereignisse. Nicht versichert sind bei einem Ereignis gemäss Artikel B3.3.3a):
Nicht versicherte Ereignisse. Neben den in den AVB für alle Sparten angeführten Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz - wenn ein Ereignis zurückzuführen ist auf witterungsbedingte Ereignisse, - bei Verkehrsüberlastung (z.B. Stau), - wenn ein Ereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. - Wenn ein Ereignis durch die Nichteinhaltung von Anforderungen und Bestimmungen für die Reise oder die Einreise am Reiseziel herbeigeführt wird.
Nicht versicherte Ereignisse. Neben den in den AVB für alle Sparten angeführten Ausschlüssen sind folgende Schäden und Umstände nicht versichert oder beschränken die Leistungspflicht des Versicherers:
Nicht versicherte Ereignisse. 1.2. Nicht ersetzt werden die Mehrkosten späterer Stornierung. • Bei Buchung von Flügen zu Nettopreisen die Ticket-Service Fee: max. € 70,– (bei Preisen über € 700,– max. 10% des Gesamtpreises), sowie die Anbieter-Buchungsgebühr. • Bei sonstigen Buchungen die dem Kunden verrechnete Buchungsgebühr: max. € 25,– /Person bzw. max. € 50,–/ Reise; jeweils, sofern die vereinbarten Fees und Gebühren auf der Buchungsbestätigung aufscheinen und bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Neben den unten angeführten allgemeinen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz gelten zusätzlich besondere Ausschlüsse in den jeweiligen Sparten.
Nicht versicherte Ereignisse. Es gelten die in den AVB für alle Sparten angeführten Ausschlüsse.
Nicht versicherte Ereignisse. Neben den in den AVB für alle Sparten angeführten Ausschlüssen besteht kein Eigenheimabsicherung
Nicht versicherte Ereignisse. Neben den in den AVB für alle Sparten angeführten Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz • wenn ein Ereignis zurückzuführen ist auf witterungsbedingte Ereignisse, • bei Verkehrsüberlastung (z.B. Stau), • wenn ein Ereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Neben den in den AVB für alle Sparten angeführten Ausschlüssen sind folgende Schäden und Umstände nicht versichert oder beschränken die Leistungspflicht des Versicherers: