Handwerkerservice Musterklauseln

Handwerkerservice. Die Notfallzentrale organisiert folgende Handwerker bzw. Pro- fessionisten: - Installateur bei Schäden oder Defekten an Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen - Elektriker bei Schäden oder Defekten an Elektro- u. Heizungs- installationen - Dachdecker, Zimmermann oder Spengler zur Dachreparatur an Ein- oder Zweifamilienhäusern nach Sturmschäden - Elektrotechniker bei Schäden, Defekten oder Ausfall von Kühl-, Gefrier- und Heizungsgeräten - Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung - Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des leitungswasser- führenden Rohrsystems - Tischler oder Schlosser bei Schäden oder Defekten an Ein- gangstüren oder Außenfenstern des versicherten Objektes Der Versicherer trägt die dafür anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 300,-. Betrifft im Eigenheim ein Notfall das Gebäude und die Wohnung gleichermaßen, so steht der Höchstbetrag von € 300,- für einen Notfall nur einmal zur Verfügung.
Handwerkerservice. Unsere Notfallzentrale organisiert für Sie eine(n) Elektriker bei Schäden oder Defekten an Elektro- und Heizungsinstallationen; Dachdecker, Zimmermann oder Spengler zur Dachreparatur an Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern; Elektrotechniker bei Schäden, Defekten oder Ausfall von Kühl-, Gefrier- und Heizungsgeräten; Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung; Rohrreinigungsfirma bei Verstopfung des Rohrsystems; Tischler oder Schlosser bei Schäden oder Defekten an Eingangstüren oder Fenstern der Wohnräumlichkeiten Darüber hinaus leisten wir bei einem Notfall infolge eines oben genannten Schadenereignisses Kosten in Form einer Leistungspauschale bis zu 250 Euro. Wir erbringen diese Leistung auch dann, wenn die von Professionisten erbrachte Leistung nicht oder nur teilweise unter den Versicherungsschutz aus Teil B der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung ERGO fürs Wohnen Plus 2017 fällt. Voraussetzung dafür ist, dass der betreffende Handwerker über die Notfallzentrale organisiert wurde.
Handwerkerservice. Die 24-Stunden Notrufzentrale organisiert bei Eintritt von Notsituationen für die versicherte Wohnung folgende Handwerker und übernimmt die Kosten (Wegkosten und Arbeitszeit) bis zur max. vereinbarten Versicherungssumme pro Versicherungsfall: - Sanitärinstallateur bei Schäden oder Defekten an Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen; - Elektroinstallateur bei Schäden oder Defekten an elektrischen Leitungen; - Trockenlegungsservice; - Schlosser, Tischler und einschlägige Fachbetriebe bei Schäden oder Defekten an Eingangstüren und Fenstern; - Dachdecker, Zimmermann und Spengler bei Dachreparaturen am Eigenheim und an Nebengebäuden; - Glaser bei Bruch der Außenverglasung; - Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des Rohrsystems.
Handwerkerservice. Unabhängig von einem Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen ein Handwerker-Netzwerk zur Verfü- gung. Auf Wunsch werden vom Versicherer Handwerker aus folgenden Ge- werken benannt: Sanitärinstallateure, Dachdecker, Elektroinstallateure, Gas- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schlüsseldienste, Haushüter, Fach- leute für Alarmanlagen, Rohrreinigungsfirmen.
Handwerkerservice. Unsere Notfallzentrale organisiert für Sie eine(n) Installateur bei Schäden oder Defekten an Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen; Elektriker bei Schäden oder Defekten an Elektro- und Heizungsinstallationen; Dachdecker, Zimmermann oder Spengler zur Dachreparatur an Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern; Elektrotechniker bei Schäden, Defekten oder Ausfall von Kühl-, Gefrier- und Heizungsgeräten; Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung; Rohrreinigungsfirma bei Verstopfung des Rohrsystems; Tischler oder Schlosser bei Schäden oder Defekten an Eingangstüren oder Fenstern der Wohnräumlichkeiten. Darüber hinaus leisten wir bei einem Notfall infolge eines oben genannten Schadenereignisses Kosten in Form einer Leistungspauschale bis zu 250 Euro. Wir erbringen diese Leistung auch dann, wenn die von Professionisten erbrachte Leistung nicht oder nur teilweise unter den Versicherungsschutz aus Teil B bis E der Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung ERGO fürs Wohnen Basis 2017 fällt. Voraussetzung dafür ist, dass der betreffende Handwerker über die Notfallzentrale organisiert wurde.
Handwerkerservice. Sie können unter der im Versicherungsschein genann- ten Servicerufnummer bei Schäden an Immobilien und Immobilienbestandteilen, die den Hausrat oder das Gebäude gefährden, rund um die Uhr Hilfe anfordern. Wir beauftragen einen Reparaturdienst (Handwerker aller im Rahmen von Immobilien erheblichen Ge- werke), der innerhalb von spätestens vier Stunden vor Ort ist und eine Notfallreparatur vornehmen kann. Eine Notfallreparatur liegt immer dann vor, wenn eine Un- terlassung einer sofortigen Beseitigung des Schadens einen größeren Schaden zur Folge hätte. Im Zweifel leitet der Handwerker lediglich eine provisorische Re- paratur ein. Etwaige Folgeaufträge sind mit uns zu klä- ren. Für Anfahrt, Begutachtung und Notfallreparatur über- nehmen wir in jedem Fall Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 400 EUR. Sofern ein Dritter die Reparaturkosten zu übernehmen hat (z.B. Gebäu- deeigentümer), übernehmen wir die Kosten nur sub- sidiär und werden beim Dritten in Höhe der angefalle- nen Schadenkosten Regress nehmen..

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  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

  • Feiertage 1 Im Falle eines Einsatzes der Lernenden in Drittunternehmen gestützt auf Ziff. 5.3 Anhang gelten in Bezug auf Feiertage die Bestimmungen des jeweiligen Drittunternehmens. 2 Massgebend ist der jeweilige Arbeitsort gemäss Ziff. 5.4 Anhang 1.

  • Reklamationen 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten. 10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtet.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Geltendes Recht Diese Nutzungsbedingungen und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis unterliegen den Gesetzen von England und Wales. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Verbraucherschutzrechte in der Republik Österreich. Durch die Einreichung einer Klage gegen uns vor Gericht unterwerfen Sie sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales. Wenn Sie beispielsweise einen Anspruch aus diesen Nutzungsbedingungen gegen uns vor Gericht geltend machen können, wäre ein Gericht in England oder Wales geeignet. Sie können den Anspruch stattdessen allerdings auch vor einem Gericht in einem anderen Land wie z.B. der Republik Österreich geltend machen, sofern das Gesetz Ihnen diese Möglichkeit einräumt.

  • Unterlagen Der Katalog, Flyer, Broschüren und die Websiten von Xxxxxx Reisen xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx dienen als bloße Werbemittel. Das sog. „Ideen-Buch“ dient als Anregung für die Gestaltung individuell maßgeschneiderter Tages- und Pauschalreisen und ist ebenfalls ein Werbemittel. Die in diesen Unterlagen präsentierten Reisen (Tagesfahrten, sowie Pauschalreisen) und sonstige Leistungen stellen keine Anbote iSd PRG dar.