Schlüsseldienst Musterklauseln

Schlüsseldienst. Können Sie oder eine andere versicherte Person die Eingangstür nicht öffnen, organisieren wir die Türöffnung und übernehmen die hierfür anfallenden Kosten bis maximal 250 Euro. Die Kostenübernahme gilt auch für den Fall, dass Sie den Schlüsseldienst in einem Notfall nicht über unsere Notfallzentrale beauftragen konnten. Nicht ersetzt werden Kosten für ein neues Schloss.
Schlüsseldienst. Gelangen Sie nicht in Ihre versicherte Wohnung oder aus dieser heraus, weil der Schlüssel für Ihre Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil Sie sich versehentlich ein- oder ausgesperrt haben, organisieren wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, insgesamt jedoch maximal 300 Euro je Versicherungsfall.
Schlüsseldienst. Wenn eine versicherte Person die Eingangstür nicht öffnen kann (Aussperrung, Abhandenkommen des Wohnungsschlüs- sels durch Verlust, Diebstahl oder Beraubung), organisiert die muki 24h-Hilfe einen Schlüsseldienst und übernimmt der Ver- sicherer die Kosten der Türöffnung bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 200,-.
Schlüsseldienst a. EA organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn der Versicherungsneh- mer nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder weil der Versicherungsnehmer sich versehentlich ausgesperrt hat.
Schlüsseldienst. Bei Aussperren aus der versicherten Wohnung, Verlust oder Diebstahl der Schlüssel zur versicherten Wohnung organisiert die 24-Stunden Notrufzentrale das Aufsperren bzw. den Ersatz verlorener oder gestohlener Schlüssel und übernimmt dafür die Kosten bis zur max. vereinbarten Versicherungssumme pro Versicherungsfall.
Schlüsseldienst. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nicht in Ihre versicherte Wohnung oder versichertes Einfamilienhaus gelangen können, weil der Schlüssel für Ihre Wohnungs- oder Haustür abhan- dengekommen oder abgebrochen ist, oder Sie sich versehent- lich ausgesperrt haben. Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungs- oder Haustür durch den Schlüssel- dienst, sowie ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, und dies bis zu der vereinbarten maximalen Entschädigung von 500,– €.
Schlüsseldienst. Nicht versichert sind • Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Einbruch-/ Einbruchversuchs, • Vermögensschäden aufgrund der fehlerhaften Herstellung von Schlüsseln.
Schlüsseldienst. Bei der Rückkehr von Ihrer Reise und wenn Ihnen der Zugang zu Ihrer Wohnung nicht möglich ist (Einbruchsversuch, Blockierung von Schließanlagen, Abbrechen von Schlüsseln im Schloss, Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln, Zuschlagen von Türen), organisieren und übernehmen wir für Sie: • Die Anreise- und Arbeitskosten eines Schlüsseldienstes bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Betrag. • Die Kosten für die Arbeitsleistung und Teile dieser Intervention gehen zu Ihren Lasten. • Die Kosten für die Reparatur Ihrer Schlüssel bis zu dem in den Sonderkonditionen angegebenen Betrag. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen vorab den Nachweis zu verlangen, dass Sie der Bewohner des Wohnortes sind.
Schlüsseldienst. Einzelschlüssel (Schließanlagen) 35,00 EUR Gruppenschlüssel (Schließanlagen) 40,00 EUR Anfertigung von Sicherheitsschlüsseln 10,00 EUR Anfertigung von Formschlüsseln 12,00 EUR 15,00 EUR Listenausdruck aller Ausweisinhaber einer Firma

Related to Schlüsseldienst

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.