Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist der Versicherer bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert von 3.000,- €. Zusätzlich verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert von 15.000,- € die von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens je- doch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung, dem Versiche- rer zurückzuzahlen.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Policy
Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist der Versicherer bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert von 3.000,- €. EUR 3.000,–. Zusätzlich verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert von 15.000,- € EUR 15.000,– die von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich Be- träge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das GerichtGe- richt, spätestens je- doch jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung, dem Versiche- rer zurückzuzahlenVersicherer zurückzuzahlen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbestätigungen
Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person der Versicherte verhaftet oder mit Haft bedroht, ist der Versicherer bei der Beschaffung eines Anwalts Anwaltes und eines Dolmetschers behilflich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und und/ oder Dolmetscherkosten verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert von 3.000,- €2.500 EUR. Zusätzlich verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert Ge- genwert von 15.000,- € 12.500 EUR die von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution. Die versicherte Person hat Der Versicherte ist verpflichtet, die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens je- doch spä- testens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung, dem Versiche- rer Ver- sicherer zurückzuzahlen.
Appears in 1 contract
Strafverfolgungsmaßnahmen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft Xxxx bedroht, ist der Versicherer Ver- sicherer bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflichbehilf- lich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten Dolmet- scherkosten verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert von 3.000,- €3.000,– Euro. Zusätzlich verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert Gegen- wert von 15.000,- € 15.000,– Euro die von den Behörden eventuell verlangte StrafkautionStrafkau- tion. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Erstattung Er- stattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens je- doch jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung, dem Versiche- rer Versicherer zurückzuzahlen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Business Gold