Streitfall. 2.13.1 Wenn der Versicherungsnehmer trotz aller Anstrengungen der Gesellschaft, die Probleme zu lösen, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags auftreten können, keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, wird er aufgefordert, seine Beschwerden bei der Generaldirektion der Gesellschaft vorzutragen. Er kann sich außerdem an die Versicherungsbehörde (7, xxxxxxxxx Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxx) oder an die Vermittlungsstelle wenden, die auf Initiative des Verbandes der Versicherungsgesellschaft (xxx.xxx.xx) und des Luxemburgischen Verbraucherverbandes (xxx.xxx.xx) eingerichtet wurde, und dies unbeschadet der Möglichkeit einer gerichtlichen Klage.
2.13.2 Im Streitfall ist die französische Fassung gegenüber der Deutschen ausschlaggebend.
Streitfall. Bei vermeintlichen Rechnungsfehlern hat der Kunde Adobe zur Wahrung seiner Rechte innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu informieren und den Fehler darzulegen.
Streitfall. Einzig das französische Recht ist anwendbar. Etwaige Streitfälle in Bezug auf den Hafen mit SelbstverwStarlatusbnogurgwerden den zuständigneGerichten in Strasbourgangetragen. Im Fall eines Kunden, der als Verbraucher oder Nichtfachmann eintritt, können alternativ die zuständigen Gerichte imrkAimhrtesbseWziohnorts gewählt werden.
Streitfall. 2.14.1. Wenn der Versicherungsnehmer trotz aller Anstrengungen der Gesellschaft, die Probleme zu lösen, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags auftreten können, keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, wird er aufgefordert, seine Beschwerden bei der Generaldirektion der Gesellschaft vorzutragen. Er kann sich außerdem an die Versicherungsbehörde (7, xxxxxxxxx Xxxxxx XX, L-1840, Luxemburg) oder an die Vermittlungsstelle wenden, die auf Initiative des Verbandes der Versicherungsgesellschaft (xxx.xxx.xx) und des luxemburgischen Verbraucherverbandes (xxx.xxx.xx) eingerichtet wurde, und dies unbeschadet der Möglichkeit einer gerichtlichen Klage.
Streitfall. Eine Konfliktsituation oder Auseinandersetzung, die den Versicherungsnehmer veranlasst, ein Recht geltend zu machen oder sich vor einem Gericht zu verteidigen, und die Bedingungen der Versicherungsleistung „Strafverteidigung und Berufung“ erfüllt.
Streitfall. Im Falle der Anfechtung einer der Bestimmungen des Nutzungsvertrags in welcher Form auch immer wird die Anfechtung ungeachtet der Gründe nicht anerkannt und setzt die anderen Bestimmungen nicht außer Kraft.
Streitfall. Bei Streitigkeiten vereinbaren die beiden Parteien ausschliesslich den Xxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx XxxX (Xxxxxx XX, Xxxxxxx). Sollte während eines Streitfalls irgendein Teil des Mietvertrags unter dem geltenden Recht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, gilt er als gestrichen. Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrags bleiben jedoch vollständig in Kraft. Auf diesen Mietvertrag und auf das Vertragsverhältnis insgesamt ist Schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnor- men (insbesondere IPRG). Streit passiert! Jedoch werden wir alles daran setzen, deine Wünsche zu erfüllen und dir in ungünstigen Situationen entgegenzukommen. Trotzdem ist für eine geschäftliche Beziehung wichtig, Grundlagen einzu- halten. In diesem Fall handelt es sich natürlich um die rechtlichen Grundlagen der Schweiz.
Streitfall. 1. Streitigkeiten zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher in Bezug auf: • den Abschluss von Verträgen oder
2. die Umsetzung der Vereinbarungen kann sowohl vom Unternehmer, wie auch vom Verbraucher bei der Schiedskommission, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 XX Xxx Xxxx (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) in Anspruch genommen werden
3. Ein Streit wird von der Schiedskommission diskutiert, wenn der Ver- braucher seine Beschwerde nach Artikel 14 in dem vorgelegten Unter- nehmen voll und klar definierte eingereicht hat.
4. Die Streitigkeit wird innerhalb von drei Monaten nach Entstehung der Schiedskommission gemeldet. Geschäftsbedingungen und zusätzliche Bestimmungen 24-7 Abonnement Pag. 2 Der Streit wird schriftlich unter Angabe des Namen des Verbrauchers und des Unternehmers, mit einer klaren und vollständigen Beschreibung des Rechtsstreits und einer Präsentation der Beweismittel eingereicht.
5. Wenn der Verbraucher einen Rechtsstreit an die Schiedskommission vorlegt, dann ist der Unternehmer durch diese Xxxx gebunden. Wenn der Unternehmer eine Streitigkeit bei der Schiedskommission einreichen möchte, muss er dem Verbraucher eine Frist von fünf Wochen einrei- chen, um dessen Zustimmung zu erhalten. Der Unternehmer muss auch bekannt geben, wenn er solch einen Schritt in Erwägung zieht. Der Unter- xxxxxx muss ebenfalls deutlich mitteilen, dass er nach Verlauf dieser Frist ohne Meldung des Verbrauchers, den Streitfall bei der Kommission melden wird.
6. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nicht-Zahlung des Abonne- ments oder Tod, Verletzung oder Krankheit werden unter Ausschluss der Streitkomission vom Gericht abgewickelt.
7. Die Schiedskommission wird in Übereinstimmung mit den Bestimmun- gen der geltenden Regeln entscheiden. Die Regeln der Schiedskommissi- on werden auf Wunsch zugesandt. Für die Bearbeitung von Streitigkeiten wird eine Gebühr berechnet.
8. Der Ausschuss fällt eine Entscheidung. Die Entscheidung ist für beide Parteien bindend. Ein Wiederruf der Bindung kann nur durch eine Stel- lungnahme innerhalb von zwei Monaten beim Richter erfolgen. Der Richter kann die verbindliche Stellungnahme, wenn das Urteil in Bezug auf den Inhalt und in Bezug auf Gerechtigkeit in Frage zu stellen ist in Bearbeitung nehmen.
Streitfall. Jede Reklamation bezüglich einer nicht den Vertragsbedingungen entsprechenden Leistung muss schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Aufenthaltsende beim Campingdorf oder bei Yelloh! Village gemacht werden. Für alle Streitfälle ist das Gericht von Béziers zuständig.
Streitfall. Im Falle von Streitigkeiten mit dem Unternehmer wird, vorbehaltlich der Anwendung der Vergleichsverfahren und der gütlichen Einigung aus den Art. 239 und 240 des Ges.vertr. Dekrets. Nr. 163/06, insofern diese Verfahren kompatibel sind, im Dienstleistungsvertrag, der hier in Rede steht, die Schiedsgerichtsbarkeit aus Art. 241,242 und 243 des Ges.vertr. Dekrets Nr. 163/06 ausgeschlossen. Daher fallen alle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung des vorliegenden Vertrages ergeben, unter die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtsstandes Bozen.