Subventionen Musterklauseln

Subventionen. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Subventionen und Ausgleichsmassnahmen richten sich nach den Artikeln VI und XVI des GATT 199413 und nach dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichs- massnahmen14.
Subventionen. 1. Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese Vertragspartei um Ad-hoc-Konsultationen über diese Frage ersuchen. Die ersuchte Vertragspartei tritt in solche Konsultationen ein.
Subventionen. 1 Der Bund gewährt dem Unternehmen für die Jahre 2021–2024 die in Artikel 17 Absatz 1 festgelegten Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge, welche dem Planungsstand bei Abschluss der vorliegenden Vereinbarung entsprechen. Der effektive Mittelbedarf wird durch die ISB im WDI unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäss Artikel 16, 18 und 27 laufend aktualisiert. Massgebend bei der Festlegung des finanziellen Rahmens während der Laufzeit dieser Vereinbarung sind stets die gültigen und vom BAV angenommenen Eingaben im WDI.
Subventionen. Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese Vertragspartei um Konsultationen über diese Fragen ersuchen. Ein solches Gesuch wird wohlwollend geprüft.
Subventionen. 1 Der Bund gewährt dem Unternehmen für die Jahre 2017–2020 die in Artikel 15 festgelegten Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge.
Subventionen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Subventionen und Ausgleichsmassnahmen richten sich nach den Artikeln VI und XVI GATT 1994, dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen11 sowie dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft12. 10 SR 0.632.20 Anhang 1A.1.b 11 SR 0.632.20 Anhang 1A.13 12 SR 0.632.20 Anhang 1A.3
Subventionen. 1. Soweit in diesem Artikel nicht anders bestimmt, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten in Bezug auf Subventionen und Ausgleichsmassnah- men nach Artikel XVI des GATT 1994 und nach dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen9.
Subventionen. Nebst der Defizitgarantie der Gemeinde für den Mittagstisch, werden keine weiteren einkommens- abhängigen Subventionen entrichtet. Bei Härtefällen kann auf Antrag bei der Einwohnergemeinde Grellingen allfällig der Elternbeitrag nach individueller Genehmigung reduziert werden.
Subventionen. SL ist nicht verantwortlich für die Beantragung oder Genehmigung nationaler oder lokaler Subventionen oder Förderprogramme im Namen des Kunden. Preise können brutto und netto unter Abzug von solchen Zuschüssen angegeben werden, wobei der Kunde bei Lieferung (wie nachfolgend definiert) der Produkte stets für den Bruttopreis haftet.
Subventionen. Für eine minimale Kostendeckung des Betriebes ist Mobile Basel auf die höchstmöglichen Sub- ventionen durch die Kantone (NFA) angewiesen. Diese sind nur gewährleistet, wenn eine Per- son dem IV-Status entspricht.