Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht für die Zeit ab Vertrags- schluss dieses Vertrags bis zum Vertragsablauf bzw. zur Vertragskündigung der wirksam bestehenden Vorversi- cherung für die Privathaftpflicht in Form einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versichert sind Summen und Leistungen, die der be- stehende Vertrag gegenüber dem Leistungsumfang dieses Vertrags nicht abdeckt. Die Leistungsvorteile der NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Komfort gelten als Ergänzung zum bestehenden Privathaft- pflichtversicherungsvertrag für die Dauer vom Ver- tragsabschluss bis zum vereinbarten Vertragsbeginn, maximal jedoch 12 Monate. Der Umfang des Versicherungsschutzes der Privathaft- pflichtversicherung ist den Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Komfort mit den vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssum- men, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen geregelt. Zwischen dem anderweitig bestehenden Vertrag und diesem Vertrag besteht keine Mehrfachversicherung. Darüber hinaus gilt Folgendes: a) Der Versicherungsschutz aus dem bestehenden Ver- sicherungsvertrag der anderen Gesellschaft hat Vor- rang gegenüber diesem Vertrag. b) Um eine Leistung aus der Summen- und Konditions- differenzdeckung zu erhalten, ist der Versicherungs- nehmer verpflichtet, die Leistungsablehnung aus dem noch bestehenden Vertrag der anderen Gesell- schaft nachzuweisen. c) Eine nach Abschluss dieser Haftpflichtversicherung vorgenommene Änderung des bestehenden Versi- cherungsvertrags (z. B. Herabsetzung der Deckungs- summe, außerordentliche Kündigung) bewirkt keine Erweiterung der Differenzdeckung. d) Leistet der bestehende Vertrag nicht, weil Beitrags- verzug bestand, eine Selbstbeteiligung vereinbart war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, greift die Differenzdeckung dieses Vertrags nicht. e) Xxxxxx der anderweitig bestehende Vertrag ausläuft, besteht Versicherungsschutz im Rahmen dieses Ver- trags ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt ist der im Antrag vereinbarte Bei- trag zu zahlen. f) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diesen zunächst dem Versi- cherer des bestehenden Versicherungsvertrages an- zuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu ma- chen. g) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich zur Diffe- renzdeckung zu melden, sobald er vom Versicherer des bestehenden Vertrags informiert wird, dass ein angezeigter Schadenfall dort nicht oder nicht in vol- lem Umfang unter die Leistungspflicht fällt.
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Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht für die Zeit ab Vertrags- schluss dieses Vertrags bis zum Vertragsablauf bzw. zur Vertragskündigung der wirksam bestehenden Vorversi- cherung für die Privathaftpflicht Gewässerschadenhaftpflicht in Form einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versichert sind Summen und Leistungen, die der be- stehende Vertrag gegenüber dem Leistungsumfang dieses Vertrags nicht abdeckt. Die Leistungsvorteile der NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Komfort Gewässerschadenhaftpflichtversiche- rung gelten als Ergänzung zum bestehenden Privathaft- pflichtversicherungsvertrag Gewäs- serschadenhaftpflichtversicherungs-Vertrag für die Dauer vom Ver- tragsabschluss Vertragsabschluss bis zum vereinbarten Vertragsbeginn, maximal jedoch 12 Monate. Der Umfang des Versicherungsschutzes der Privathaft- pflichtversicherung Gewässer- schadenhaftpflichtversicherung ist in den Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Komfort Gewässerschadenhaftpflicht- versicherung mit den vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssum- menHöchst- entschädigungssummen, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen geregelt. Zwischen dem anderweitig bestehenden Vertrag und diesem Vertrag besteht keine Mehrfachversicherung. Darüber hinaus gilt Folgendes:
a) Der Versicherungsschutz aus dem bestehenden Ver- sicherungsvertrag der anderen Gesellschaft hat Vor- rang gegenüber diesem Vertrag.
b) Um eine Leistung aus der Summen- und Konditions- differenzdeckung zu erhalten, ist der Versicherungs- nehmer verpflichtet, die Leistungsablehnung aus dem noch bestehenden Vertrag der anderen Gesell- schaft nachzuweisen.
c) Eine nach Abschluss dieser Haftpflichtversicherung vorgenommene Änderung des bestehenden Versi- cherungsvertrags (z. B. Herabsetzung der Deckungs- summe, außerordentliche Kündigung) bewirkt keine Erweiterung der Differenzdeckung.
d) Leistet der bestehende Vertrag nicht, weil Beitrags- verzug bestand, eine Selbstbeteiligung vereinbart war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, greift die Differenzdeckung dieses Vertrags nicht.
e) Xxxxxx der anderweitig bestehende Vertrag ausläuft, besteht Versicherungsschutz im Rahmen dieses Ver- trags ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt ist der im Antrag vereinbarte Bei- trag zu zahlen.
f) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diesen zunächst dem Versi- cherer des bestehenden Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags an- zuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu ma- chen.
g) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich zur Diffe- renzdeckung zu melden, sobald er vom Versicherer des bestehenden Vertrags informiert wird, dass ein angezeigter Schadenfall dort nicht oder nicht in vol- lem Umfang unter die Leistungspflicht fällt.
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Samples: Widerrufsrecht
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht für die Zeit ab Vertrags- schluss dieses Vertrags bis zum Vertragsablauf bzw. zur Vertragskündigung der wirksam bestehenden Vorversi- cherung für die Privathaftpflicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Form einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versichert sind Summen und Leistungen, die der be- stehende Vertrag gegenüber dem Leistungsumfang dieses Vertrags nicht abdeckt. Die Leistungsvorteile der NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Komfort Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversi- cherung gelten als Ergänzung zum bestehenden Privathaft- pflichtversicherungsvertrag Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungs-Vertrag für die Dauer vom Ver- tragsabschluss Vertragsabschluss bis zum vereinbarten Vertragsbeginn, maximal jedoch 12 Monate. Der Umfang des Versicherungsschutzes der Privathaft- pflichtversicherung Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist in den Versicherungsbedingungen Versi- cherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Komfort Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung mit den vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssum- menHöchstentschädigungssummen, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen geregelt. Zwischen dem anderweitig bestehenden Vertrag und diesem Vertrag besteht keine Mehrfachversicherung. Darüber hinaus gilt Folgendes:
a) Der Versicherungsschutz aus dem bestehenden Ver- sicherungsvertrag der anderen Gesellschaft hat Vor- rang gegenüber diesem Vertrag.
b) Um eine Leistung aus der Summen- und Konditions- differenzdeckung zu erhalten, ist der Versicherungs- nehmer verpflichtet, die Leistungsablehnung aus dem noch bestehenden Vertrag der anderen Gesell- schaft nachzuweisen.
c) Eine nach Abschluss dieser Haftpflichtversicherung vorgenommene Änderung des bestehenden Versi- cherungsvertrags (z. B. Herabsetzung X. Xxxxxxxxxxxx der Deckungs- summeDek- kungssumme, außerordentliche Kündigung) bewirkt keine Erweiterung der Differenzdeckung.
d) Leistet der bestehende Vertrag nicht, weil Beitrags- verzug bestand, eine Selbstbeteiligung vereinbart war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, greift die Differenzdeckung dieses Vertrags nicht.
e) Xxxxxx der anderweitig bestehende Vertrag ausläuft, besteht Versicherungsschutz im Rahmen dieses Ver- trags ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt ist der im Antrag vereinbarte Bei- trag zu zahlen.
f) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diesen zunächst dem Versi- cherer des bestehenden Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags an- zuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu ma- chen.
g) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich zur Diffe- renzdeckung zu melden, sobald er vom Versicherer des bestehenden Vertrags informiert wird, dass ein angezeigter Schadenfall dort nicht oder nicht in vol- lem Umfang unter die Leistungspflicht fällt.
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Samples: Widerrufsrecht
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht für die Zeit ab Vertrags- schluss dieses Vertrags bis zum Vertragsablauf bzw. zur Vertragskündigung der wirksam bestehenden Vorversi- cherung für die Privathaftpflicht Bauherrenhaftpflicht in Form einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versichert sind Summen und Leistungen, die der be- stehende Vertrag gegenüber dem Leistungsumfang dieses Vertrags nicht abdeckt. Die Leistungsvorteile der NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Komfort Bauherrenhaftpflichtversicherung gelten als Ergänzung zum bestehenden Privathaft- pflichtversicherungsvertrag Bauherrenhaftpflicht- versicherungs-Vertrag für die Dauer vom Ver- tragsabschluss Vertragsab- schluss bis zum vereinbarten Vertragsbeginn, maximal jedoch 12 Monate. Der Umfang des Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes der Privathaft- pflichtversicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in den Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Komfort Bauherrenhaft- pflichtversicherung mit den vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssum- menHöchstentschädigungssummen, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen geregelt. Zwischen dem anderweitig bestehenden Vertrag und diesem Vertrag besteht keine Mehrfachversicherung. Darüber hinaus gilt Folgendes:
a) Der Versicherungsschutz aus dem bestehenden Ver- sicherungsvertrag der anderen Gesellschaft hat Vor- rang gegenüber diesem Vertrag.
b) Um eine Leistung aus der Summen- und Konditions- differenzdeckung zu erhalten, ist der Versicherungs- nehmer verpflichtet, die Leistungsablehnung aus dem noch bestehenden Vertrag der anderen Gesell- schaft nachzuweisen.
c) Eine nach Abschluss dieser Haftpflichtversicherung vorgenommene Änderung des bestehenden Versi- cherungsvertrags (z. B. Herabsetzung der Deckungs- summe, außerordentliche Kündigung) bewirkt keine Erweiterung der Differenzdeckung.
d) Leistet der bestehende Vertrag nicht, weil Beitrags- verzug bestand, eine Selbstbeteiligung vereinbart war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, greift die Differenzdeckung dieses Vertrags nicht.
e) Xxxxxx der anderweitig bestehende Vertrag ausläuft, besteht Versicherungsschutz im Rahmen dieses Ver- trags ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt ist der im Antrag vereinbarte Bei- trag zu zahlen.
f) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diesen zunächst dem Versi- cherer des bestehenden Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags an- zuzeigen und dort seine Ansprüche geltend zu ma- chen.
g) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich zur Diffe- renzdeckung zu melden, sobald er vom Versicherer des bestehenden Vertrags informiert wird, dass ein angezeigter Schadenfall dort nicht oder nicht in vol- lem Umfang unter die Leistungspflicht fällt.
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