Tagesmütter Musterklauseln

Tagesmütter. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern) für bis zu drei minderjährige Kinder, insbesondere aus der sich daraus ergebenen Aufsichtspflicht im Rahmen des eigenen Haushalts, aber auch außerhalb der Wohnung, zum Beispiel beim Spielen, bei Ausflügen und gleichartigen Beschäftigungen. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Kinder erleiden. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Kinder sowie die gesetzliche Haftpflicht wegen Abhandenkommens von Sachen der zu betreuenden Kinder.
Tagesmütter. Wir übernehmen die Vermittlung, Organisation und Kosten, wenn das versicherte Kind durch eine qualifizierte* Ta- gesmutter betreut wird. Die Betreuung des Kindes kann sowohl in den Räumen der Tagesmutter als auch in der Wohnung des Kindes selbst erfolgen. Wir übernehmen die Kosten bis 400,- EUR pro Woche. (*Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, ärztli- chen Attestes über die gesundheitliche Eignung, Nachweis über Erste Hilfe am Kind, Pflegeerlaubnis des Jugendam- tes bei Betreuung in Räumlichkeiten der Tagesmutter, Nachweis der erforderlichen Qualifikation wie Tagesmüt- terzertifikat oder abgeschlossene pädagogische Ausbil- dung) Wir übernehmen - sofern notwendig - die Vermittlung, Or- ganisation und Kosten, wenn das versicherte Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden muss bis 153,- EUR pro Woche.
Tagesmütter. Wir übernehmen die Vermittlung, Organisation und Kosten, wenn das versicherte Kind durch eine qualifizierte* Ta- gesmutter betreut wird. Die Betreuung des Kindes kann sowohl in den Räumen der Tagesmutter als auch in der Wohnung des Kindes selbst erfolgen. Wir übernehmen die Kosten bis 400,- EUR pro Woche. (*Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, ärztli- chen Attestes über die gesundheitliche Eignung, Nachweis über Erste Hilfe am Kind, Pflegeerlaubnis des Jugendam- tes bei Betreuung in Räumlichkeiten der Tagesmutter, Nachweis der erforderlichen Qualifikation wie Tagesmüt- terzertifikat oder abgeschlossene pädagogische Ausbil- dung) Wir übernehmen - sofern notwendig - die Vermittlung, Or- ganisation und Kosten, wenn das versicherte Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden muss bis 153,- EUR pro Woche. Wir bieten nach einem Unfall - sofern notwendig - Unter- stützung bei der Vermittlung in eine dem Bedarf des Kin- des angepasste Einrichtung. Folgende Einrichtungen kommen in Frage: - Einrichtungen und Gruppen ausschließlich für Kinder mit Behinderungen (Sonderkindergärten, Sonder- gruppen, heilpädagogische Gruppen); - Einrichtungen und Gruppen mit gemeinsamer Förde- rung von behinderten und nicht behinderten Kindern; - Einzelintegrative Maßnahmen für behinderte Kinder in einem Regelkindergarten. Die Kosten übernehmen wir bis EUR 56,- pro Woche. Wenn ein versichertes Kind durch einen Unfall für einen längeren Zeitraum nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, werden Nachhilfeangebote vermittelt, die dem Alter, Leistungsstand und Interesse des Kindes entsprechen. Durchgeführt wird der Nachhilfeunterricht sowohl von Pri- vatpersonen als auch von Nachhilfeinstitutionen. Wir über- nehmen die Kosten bis 35,- EUR pro Woche.
Tagesmütter. Wir übernehmen die Vermittlung, Organisation und Kosten, wenn das versicherte Kind durch eine qualifizierte* Tages- mutter betreut wird. Die Betreuung des Kindes kann so- wohl in den Räumen der Tagesmutter als auch in der Wohnung des Kindes selbst erfolgen. Wir übernehmen die Kosten bis 400,- EUR pro Woche. Wir übernehmen - sofern notwendig - die Vermittlung, Or- ganisation und Kosten, wenn das versicherte Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden muss bis 153,- EUR pro Woche.
Tagesmütter. Wir übernehmen die Vermittlung, Organisation und Kosten, wenn das versicherte Kind durch eine qualifizierte* Tages- mutter betreut wird. Die Betreuung des Kindes kann so- wohl in den Räumen der Tagesmutter als auch in der Wohnung des Kindes selbst erfolgen. Wir übernehmen die Kosten bis 400,- EUR pro Woche. Wir übernehmen - sofern notwendig - die Vermittlung, Or- ganisation und Kosten, wenn das versicherte Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden muss bis 153,- EUR pro Woche. Wir bieten nach einem Unfall - sofern notwendig - Unter- stützung bei der Vermittlung in eine dem Bedarf des Kin- des angepasste Einrichtung. Folgende Einrichtungen kommen in Frage: - Einrichtungen und Gruppen ausschließlich für Kinder mit Behinderungen (Sonderkindergärten, Sondergruppen, heilpädagogische Gruppen); - Einrichtungen und Gruppen mit gemeinsamer Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern; - Einzelintegrative Maßnahmen für behinderte Kinder in einem Regelkindergarten. Die Kosten übernehmen wir bis 56,- EUR pro Woche. Wenn ein versichertes Kind durch einen Unfall für einen längeren Zeitraum nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, werden Nachhilfeangebote vermittelt, die dem Alter, Leistungsstand und Interesse des Kindes entsprechen. Durchgeführt wird der Nachhilfeunterricht sowohl von Pri- vatpersonen als auch von Nachhilfeinstitutionen. Wir über- nehmen die Kosten bis 35,- EUR pro Woche.

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  • Tagegeld 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung: – Die versicherte Person ist unfallbedingt – in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und – in ärztlicher Behandlung. 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung: Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beein- trächtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts Der Rahmen des Einsatzes von Sektorprodukten wird durch die jeweiligen Interessen der Fonds und die Vereinbarkeit mit den Anlagezielen und der Anlagestrategie der Fonds sowie den geltenden Veranlagungsbestimmungen und Veranlagungsgrenzen vorgegeben. Im Rahmen des Investmentprozesses sind zusätzliche, an den Anlegerinteressen orientierte Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen, damit ein Investment in eine Raiffeisen-Emission in Betracht kommt. Rücknahmen: Anteilsinhaber eines Fonds wünschen in marktengen Phasen eine Rücknahme ihrer Fondsanteile. Die im Fonds beinhalteten Wertpapiere weisen einen unterschiedlichen Grad an Liquidität auf bzw. können teilweise lediglich mit Kursabschlägen veräußert werden.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.