Tarife / Rechnungsstellung. Der Bewohner respektive dessen Vertretung bezahlt für die Hotellerie und die Pflege den Bewohneranteil gemäss Heimtarif. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die in der Übersicht für die in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen aufgeführt sind. Der Bewohner respektive dessen Vertretung bezahlt die bezogenen Leistungen, die nicht im Heimtarif enthalten sind separat nach den effektiven Aufwendungen gemäss Preisliste. Die Kosten für Pensions- und Pflegetaxen sowie die privaten Auslagen werden monatlich detailliert in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Gegenbericht anerkannt und zu begleichen. Gerät der Bewohner mit der Zahlung dieser Kosten in Verzug, so hat er einen Verzugszins von 5% zu entgelten. Nach der 3. Mahnung (frühestens jedoch nach 90 Tagen) ist die Institution berechtigt, den Vertrag sofort ohne Einhaltung der einmonatigen Frist zu kündigen. Während eines Spital- oder Kuraufenthaltes und bei Ferienabwesenheiten des Bewohners wird nur die Pensionstaxe abzüglich Verpflegungskosten in Rechnung gestellt. Der Ein- und Austrittstag wird dem Bewohner jedoch voll verrechnet. Änderungen des Heim- und Pflegetarifs bleiben vorbehalten. Der Bewohner hinterlegt vor dem Eintritt in die Institution ein Depot von CHF 6‘000.—. Nach Beendigung dieses Vertrags wird das Depotgeld auf ein vom Bewohner zu bezeichnendes Konto überwiesen. Der Bewohner ist damit einverstanden, dass bei Beendigung dieses Vertrages noch offen stehende Verpflichtungen seinerseits mit dem Depot verrechnet werden.
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Samples: Pensions Und Pflegevertrag
Tarife / Rechnungsstellung. Der Die Bewohnerin/der Bewohner respektive deren/dessen Vertretung bezahlt für die Hotellerie und die Pflege den Bewohneranteil gemäss HeimtarifPreisliste. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die in der Übersicht Über- sicht für die in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen aufgeführt sind. Der Die Bewohnerin/der Bewohner respektive deren/dessen Vertretung bezahlt die bezogenen Leistungen, die nicht im Heimtarif enthalten sind enthal- ten sind, separat nach den effektiven Aufwendungen gemäss Preisliste. Die Kosten für Pensions- und Pflegetaxen sowie die privaten Auslagen werden monatlich detailliert in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert 14 15 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Gegenbericht Gegenbe- richt anerkannt und zu begleichen. Gerät die Bewohnerin/der Bewohner mit der Zahlung dieser Kosten Kos- ten in Verzug, so hat sie/er einen Verzugszins von 5% zu entgelten. Nach der 3. Mahnung (frühestens jedoch nach 90 Tagen) ist die Institution berechtigt, den Vertrag sofort ohne Einhaltung der einmonatigen einmonati- gen Frist zu kündigen. Die Bewohnerin/der Bewohner hinterlegt mit dem Eintritt in die Institution einen Vorschuss von CHF 5000.00. Dieser wird mit der ersten Rechnung belastet. Bestehen bei Beendigung des Pensionsver- trages noch offenstehende Verpflichtungen, werden diese mit dem Vorschuss verrechnet. Während eines Spital- oder Kuraufenthaltes und bei Ferienabwesenheiten der Bewohnerin/des Bewohners Be- wohners wird nur die Pensionstaxe abzüglich Verpflegungskosten in Rechnung gestellt, abzüglich der Verpflegungskosten. Der Ein- und Austrittstag wird der Bewohnerin/dem Bewohner jedoch voll verrechnet. Änderungen des Heim- und Pflegetarifs bleiben vorbehalten. Der Bewohner hinterlegt vor vorbehalten und werden der Bewohnerin/dem Eintritt in die Institution ein Depot Bewoh- ner normalerweise mit einer Frist von CHF 6‘000.—. Nach Beendigung dieses Vertrags wird das Depotgeld auf ein vom Bewohner zu bezeichnendes Konto überwiesen. Der Bewohner ist damit einverstanden, dass bei Beendigung dieses Vertrages noch offen stehende Verpflichtungen seinerseits mit dem Depot verrechnet werden30 Tagen angezeigt.
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Samples: Pensions Und Pflegevertrag