Common use of Tarife / Rechnungsstellung Clause in Contracts

Tarife / Rechnungsstellung. Die Bewohnerin/der Bewohner respektive deren/dessen Vertretung bezahlt für die Hotellerie und die Pflege den Bewohneranteil gemäss Preisliste. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die in der Über- sicht für die in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen aufgeführt sind. Die Bewohnerin/der Bewohner respektive deren/dessen Vertretung bezahlt die bezogenen Leistungen, die nicht im Heimtarif enthal- ten sind, separat nach den effektiven Aufwendungen gemäss Preisliste. Die Kosten für Pensions- und Pflegetaxen sowie die privaten Auslagen werden monatlich detailliert in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert 15 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Gegenbe- richt anerkannt und zu begleichen. Gerät die Bewohnerin/der Bewohner mit der Zahlung dieser Kos- ten in Verzug, so hat sie/er einen Verzugszins von 5% zu entgelten. Nach der 3. Mahnung (frühestens jedoch nach 90 Tagen) ist die Institution berechtigt, den Vertrag sofort ohne Einhaltung der einmonati- gen Frist zu kündigen. Die Bewohnerin/der Bewohner hinterlegt mit dem Eintritt in die Institution einen Vorschuss von CHF 5000.00. Dieser wird mit der ersten Rechnung belastet. Bestehen bei Beendigung des Pensionsver- trages noch offenstehende Verpflichtungen, werden diese mit dem Vorschuss verrechnet. Während eines Spital- oder Kuraufenthaltes und bei Ferienabwesenheiten der Bewohnerin/des Be- wohners wird nur die Pensionstaxe in Rechnung gestellt, abzüglich der Verpflegungskosten. Der Ein- und Austrittstag wird der Bewohnerin/dem Bewohner jedoch voll verrechnet. Änderungen des Heim- und Pflegetarifs bleiben vorbehalten und werden der Bewohnerin/dem Bewoh- ner normalerweise mit einer Frist von 30 Tagen angezeigt.

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Samples: www.schaermehof.ch

Tarife / Rechnungsstellung. Die BewohnerinDer/der Bewohner die Bewohnende respektive derendessen/dessen deren Vertretung bezahlt für die Hotellerie Hotellerie, die Betreuung und die Pflege den Bewohneranteil gemäss Preislisteaktuellem Heimtarif. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die in der Über- sicht Übersicht für die in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen aufgeführt sind. Die BewohnerinDer/der Bewohner die Bewoh- nende respektive derendessen/dessen deren Vertretung bezahlt die bezogenen Leistungen, die nicht im Heimtarif enthal- ten sind, enthalten sind separat nach den effektiven Aufwendungen gemäss PreislistePreisübersicht. Die Kosten für Pensions- und Pflegetaxen sowie die privaten Auslagen Hotellerie werden monatlich detailliert als Vorausleistung jeweils zu Beginn des laufenden Monats in Rechnung gestellt. Die Betreuungs- und Pflegekosten sowie private Auslagen werden jeweils zum Ende des laufenden Monats verrechnet und mit detaillierter separater Rechnung geltend gemacht. Die Rechnungen sind innert 15 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Gegenbe- richt Gegenbericht anerkannt und zu begleichen. Gerät der/die Bewohnerin/der Bewohner Bewohnende mit der Zahlung dieser Kos- ten Kosten in Verzug, so hat sieer/er sie einen Verzugszins von 5% zu entgelten. Nach der 3. Mahnung (frühestens jedoch nach 90 Tagen) ist die Institution berechtigt, den Vertrag sofort ohne Einhaltung der einmonati- gen einmonatigen Frist zu kündigen. Die BewohnerinDer/der Bewohner die Bewohnende hinterlegt mit dem Eintritt in die Institution einen Vorschuss eine Vorschussleistung in der Höhe von CHF 5000.005‘000.--. Dieser Diese wird mit der ersten Rechnung belastet. Das Depot wird nicht verzinst und nach Beendigung des Pensionsvertrags an die Anspruchsberechtigten überwiesen. Bestehen bei Beendigung des Pensionsver- trages Pensionsvertrages noch offenstehende Verpflichtungen, werden diese mit dem Vorschuss der geleis- teten Vorschussleistung verrechnet. Während eines Spital- oder Kuraufenthaltes und bei Ferienabwesenheiten des/der Bewohnerin/des Be- wohners Bewohnenden wird nur die Pensionstaxe Hotellerieleistung abzüglich Verpflegungskosten in Rechnung gestellt, abzüglich der Verpflegungskosten. Der Ein- und Austrittstag Austritts- tag wird dem/der Bewohnerin/dem Bewohner Bewohnenden jedoch voll verrechnet. Änderungen des Heim- und Pflegetarifs bleiben vorbehalten und werden dem/der Bewohnerin/dem Bewoh- ner normalerweise Bewohnenden nor- malerweise mit einer Frist von 30 Tagen angezeigt.

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Samples: www.schmiedhof.ch

Tarife / Rechnungsstellung. Die Bewohnerin/der Der Bewohner respektive deren/dessen Vertretung bezahlt für die Hotellerie und die Pflege den Bewohneranteil gemäss PreislisteHeimtarif. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die in der Über- sicht Übersicht für die in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen aufgeführt sind. Die Bewohnerin/der Der Bewohner respektive deren/dessen Vertretung bezahlt die bezogenen Leistungen, die nicht im Heimtarif enthal- ten sind, enthalten sind separat nach den effektiven Aufwendungen gemäss Preisliste. Die Kosten für Pensions- und Pflegetaxen sowie die privaten Auslagen werden monatlich detailliert in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert 15 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Gegenbe- richt Gegenbericht anerkannt und zu begleichen. Gerät die Bewohnerin/der Bewohner mit der Zahlung dieser Kos- ten Kosten in Verzug, so hat sie/er einen Verzugszins von 5% zu entgelten. Nach der 3. Mahnung (frühestens jedoch nach 90 Tagen) ist die Institution berechtigt, den Vertrag sofort ohne Einhaltung der einmonati- gen einmonatigen Frist zu kündigen. Die Bewohnerin/der Bewohner hinterlegt mit dem Eintritt in die Institution einen Vorschuss von CHF 5000.00. Dieser wird mit der ersten Rechnung belastet. Bestehen bei Beendigung des Pensionsver- trages noch offenstehende Verpflichtungen, werden diese mit dem Vorschuss verrechnet. Während eines Spital- oder Kuraufenthaltes und bei Ferienabwesenheiten der Bewohnerin/des Be- wohners Bewohners wird nur die Pensionstaxe abzüglich Verpflegungskosten in Rechnung gestellt, abzüglich der Verpflegungskosten. Der Ein- und Austrittstag wird der Bewohnerin/dem Bewohner jedoch voll verrechnet. Änderungen des Heim- und Pflegetarifs bleiben vorbehalten und werden der Bewohnerin/vorbehalten. Der Bewohner hinterlegt vor dem Bewoh- ner normalerweise Eintritt in die Institution ein Depot von CHF 6‘000.—. Nach Beendigung dieses Vertrags wird das Depotgeld auf ein vom Bewohner zu bezeichnendes Konto überwiesen. Der Bewohner ist damit einverstanden, dass bei Beendigung dieses Vertrages noch offen stehende Verpflichtungen seinerseits mit einer Frist von 30 Tagen angezeigtdem Depot verrechnet werden.

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Samples: static1.squarespace.com

Tarife / Rechnungsstellung. Die Bewohnerin/der Bewohner respektive deren/dessen Vertretung bezahlt für die Hotellerie und die Pflege den Bewohneranteil gemäss Preisliste. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die in der Über- sicht für die in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen aufgeführt sind. Die Bewohnerin/der Bewohner respektive deren/dessen Vertretung bezahlt die bezogenen Leistungen, die nicht im Heimtarif enthal- ten enthalten sind, separat nach den effektiven Aufwendungen gemäss Preisliste. Die Kosten für Pensions- und Pflegetaxen sowie die privaten Auslagen Hotellerie werden monatlich detailliert als Vorausleistung jeweils zu Beginn des laufenden Monats in Rechnung gestellt. Die Rechnungen Betreuungs- und Pflegekosten sowie private Auslagen werden jeweils zum Ende des laufenden Monats verrechnet und mit detaillierter separater Rechnung geltend gemacht Die Rech- nungen sind innert 15 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Gegenbe- richt Gegenbericht anerkannt und zu begleichenbeglei- chen. Gerät die Bewohnerin/der Bewohner mit der Zahlung dieser Kos- ten Kosten in Verzug, so hat sie/er einen Verzugszins von 5% zu entgelten. Nach der 3. Mahnung (frühestens jedoch nach 90 Tagen) ist die Institution In- stitution berechtigt, den Vertrag sofort ohne Einhaltung der einmonati- gen einmonatigen Frist zu kündigen. Die Bewohnerin/der Bewohner hinterlegt mit dem Eintritt in die Institution einen Vorschuss von CHF 5000.00. Dieser wird mit der ersten Rechnung belastet. Bestehen bei Beendigung des Pensionsver- trages Pensionsvertra- ges noch offenstehende Verpflichtungen, werden diese mit dem Vorschuss verrechnet. Während eines Spital- oder Kuraufenthaltes und bei Ferienabwesenheiten der Bewohnerin/des Be- wohners Bewoh- ners wird nur die Pensionstaxe in Rechnung gestellt, abzüglich der Verpflegungskosten. Der Ein- und Austrittstag wird der Bewohnerin/dem Bewohner jedoch voll verrechnet. Änderungen des Heim- und Pflegetarifs bleiben vorbehalten und werden der Bewohnerin/dem Bewoh- ner normalerweise mit einer Frist von 30 Tagen angezeigt.

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Samples: www.allmendgut.ch