Technische Vorschriften. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Bereich der technischen Vor- schriften, der Normen und der Konformitätsbewertung richten sich nach dem WTO- Übereinkommen über technische Handelshemmnisse12. 2. Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit in den Gebieten der tech- nischen Vorschriften, der Normen und der Konformitätsbewertungsverfahren. Sie streben insbesondere an, den Informationsaustausch sowie die gegenseitige Unter- stützung in diesem Sachgebiet zu erleichtern und bei der Entwicklung von Normen, von technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren zusammenzu- arbeiten. 3. Unbeschadet von Absatz 1 nimmt der Gemischte Ausschuss auf Antrag einer Vertragspartei Konsultationen auf, um im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse eine geeignete Lösung zu finden, falls Mexiko oder ein EFTA-Staat der Ansicht ist, dass ein oder mehrere EFTA-Staaten bezie-
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Technische Vorschriften. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Bereich der technischen Vor- schriften, der Normen und der Konformitätsbewertung richten sich nach dem WTO- Übereinkommen über technische Handelshemmnisse12.
2. Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit in den Gebieten der tech- nischen Vorschriften, der Normen und der Konformitätsbewertungsverfahren. Sie streben insbesondere an, den Informationsaustausch sowie die gegenseitige Unter- stützung in diesem Sachgebiet zu erleichtern und bei der Entwicklung von Normen, von technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren zusammenzu- arbeiten.
3. Unbeschadet von Absatz 1 nimmt der Gemischte Ausschuss auf Antrag einer Vertragspartei Konsultationen auf, um im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse eine geeignete Lösung zu finden, falls Mexiko oder ein EFTA-Staat der Ansicht ist, dass ein oder mehrere EFTA-Staaten bezie-Mexiko
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Samples: Freihandelsabkommen
Technische Vorschriften. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Bereich der technischen Vor- schriften, der Normen und der Konformitätsbewertung richten sich nach dem WTO- Übereinkommen über technische Handelshemmnisse12die technischen Handelshemmnisse.
2. Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit in den Gebieten der tech- nischen Vorschriften, der Normen und der Konformitätsbewertungsverfahren. Sie streben insbesondere an, den Informationsaustausch sowie die gegenseitige Unter- stützung in diesem Sachgebiet Hoheitsgebiet zu erleichtern und bei der Entwicklung von NormenNor- men, von technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren zusammenzu- arbeitenzusam- menzuarbeiten.
3. Unbeschadet von Absatz 1 nimmt der Gemischte Ausschuss auf Antrag einer Vertragspartei Konsultationen auf, um im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über technische die technischen Handelshemmnisse eine geeignete Lösung zu finden, falls Mexiko Me- xiko oder ein EFTA-Staat der Ansicht ist, dass ein oder mehrere EFTA-Staaten bezie-be- ziehungsweise Mexiko Massnahmen ergriffen haben, die ein unzulässiges Markthindernis schaffen oder schaffen könnten.
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Samples: Freihandelsabkommen