Abschlussbestimmungen. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation oder Genehmigung durch die Ver- tragsparteien gemäss ihren eigenen Verfahren. Es tritt am ersten Tag des zweiten Mo- nats in Kraft, der auf die letzte Notifikation der Hinterlegung der Ratifikations- oder Genehmigungsurkunden aller nachstehenden sieben Abkommen folgt: – Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse – Abkommen über die Freizügigkeit8 – Abkommen über den Luftverkehr9 – Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen10 – Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertun- gen11 – Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens12 – Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenar- beit13.
(2) Dieses Abkommen wird für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren geschlos- sen. Es verlängert sich für unbegrenzte Zeit, sofern die Gemeinschaft oder die Schweiz der anderen Vertragspartei vor Ablauf der anfänglichen Geltungsdauer nichts Gegenteiliges notifiziert. Im Falle einer solchen Notifikation findet Absatz 4 Anwen- dung.
(3) Die Gemeinschaft oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen. Im Falle einer solchen Notifikation findet Absatz 4 Anwendung.
(4) Die in Absatz 1 aufgeführten sieben Abkommen treten sechs Monate nach Erhalt der Notifikation über die Nichtverlängerung gemäss Absatz 2 oder über die Kündi- gung gemäss Absatz 3 ausser Kraft. 8 SR 0.142.112.681 9 SR 0.748.127.192.68 10 SR 0.916.026.81 11 SR 0.946.526.81 12 SR 0.172.052.68 13 SR 0.420.513.1 Geschehen zu Luxemburg am einundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunund- neunzig in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französi- scher, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist. Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Für die Europäische Gemeinschaft: Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx xxx xxx Xxxxx Anhang 1 Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 24 Absatz 1, Artikel 25 Absatz 5 und Artikel 27 Absatz 2: Anwendbare Bestimmungen Anhang 2 Artikel 8 Absatz 5: Anwendungsmodalitäten für die Gebühren gemäss Artikel 8 Anhang 3 Artikel 9 Absatz 1: Muster einer Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr Anhang 4 Artikel 9 Absatz 3: Liste der von allen Lizenzregelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreiten ...
Abschlussbestimmungen. 1. Bei den in den vorliegenden AGB nicht geregelten Fällen finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung.
2. Wenn einzelne Bestimmungen von AGB aufgrund der Einführung von abweichenden gesetzlichen Regelungen ungültig sind, bleibt die Geltung sonstiger Bestimmungen unberührt.
3. Gatigo GmbH und der Käufer werden die gütliche Erledigung aller Streitfälle aufgrund der Durchführung der den vorliegenden Bestimmungen unterliegenden Verträge anstreben. Bei der Unmöglichkeit der gütlichen Erledigung der Sache wird der Streitfall – nach Xxxx der klagenden Partei – durch das für den Sitz von Gatigo GmbH oder für den Sitz des Käufers zuständige Gericht entschieden.
Abschlussbestimmungen. 1. Die durch diese Bedingungen oder durch den Vertrag über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten nicht geregelten Rechtsbeziehungen richten sich nach den gültigen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, und zwar vor allem nach dem Gesetz über die elektronische Mauteinhebung, dem Gesetz Nr. 513/1991 Gs., Handelsgesetzbuch in gültiger Fassung und Gesetz Nr. 40/1964 Gs. Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften.
2. Der Fahrzeughalter, der Fahrzeuglenker und/oder der bevollmächtigte Vertreter stimmen durch die Unterzeichnung des Vertrags über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten der Aufnahme von Telefongesprächen über das Kundentelefon zwecks der Erledigung von Reklamationen, dem Erwerb von persönlichen Angaben durch Kopieren, Einscannen oder eine andere Aufzeichnung von amtlichen Dokumenten auf einen Datenträger zu und erklären gleichzeitig, dass sie vor der Unterzeichnung des Vertrags über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten mit den Bestimmungen dieser Bedingungen ordnungsgemäß bekannt gemacht wurden.
3. Diese Bedingungen sind in slowakischer Sprache angefertigt. Im Falle der Anfertigung von anderen Sprachversionen dieser Bedingungen ist im Falle eines Widerspruchs die slowakische Version entscheidend.
4. Diese Bedingungen werden für den Fahrzeughalter und/oder Fahrzeuglenker seit der Einreichung des Antrags zur Registrierung in das elektronische Mautsystem bis zur vollständigen Erfüllung von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen dem Mauteinhebungsverwalter und dem Fahrzeughalter und/oder dem Fahrzeuglenker verbindlich, und zwar auch dann, wenn dies erst nach der Beendigung des Vertrags über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten eintritt.
5. Die etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen der elektronischen Mauteinhebung und/oder diesen Bedingungen zwischen dem Fahrzeughalter und/oder dem Fahrzeuglenker und dem Mauteinhebungsverwalter werden durch das zuständige slowakische Gericht nach dem Sitz des Mauteinhebungsverwalters beigelegt.
6. Diese Bedingungen werden ab 1.1.2010 rechtskräftig und rechtswirksam.
Abschlussbestimmungen. II. Final Provision
1. Vertragsänderungen einschließlich Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich gemacht werden und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des anderen Teils. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
1. Any changes or amendments to the agreement or to these terms and conditions must be made in writing and require the explicit written consent of the other party. This applies to this form requirement as well.
2. Die Ansprüche und Verpflichtungen des Kunden aus dem mit Prometeus abgeschlossenen Vertrag können nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Xxxxxxxxx auf Dritte übertragen werden. 2. The rights and obligations of the Customer arising from the relevant agreement may only be transferred to third parties with the prior written approval of Prometeus.
3. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages zwischen den Parteien führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen. 3. The invalidity of any provision of these General Terms and Conditions and the relevant Agreement between the parties shall not affect the validity of the remaining provision of the remainder of the agreement.
4. Der Erfüllungsort ist der Ort an dem das ISC Event stattfindet. Der Ort an dem das ISC Event stattfindet ist auf der ISC Website unter xxx.xxx-xxx.xxx angegeben. 4. The place of performance of the mutual obligations is the place where the ISC Event takes place which is published on the ISC website (xxx.xxx-xxx.xxx ).
5. Die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die allein maßgebliche Fassung. Die englische Fassung ist auch zu Interpretations Zwecken nicht heranzuziehen. 5. The German version of these General Terms and Conditions is the controlling version. It shall be the only version when a provision is to be interpreted.
Abschlussbestimmungen. Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an der Sportveranstaltung umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.
Abschlussbestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrags- verhältnis entstehenden Ansprüche einschließlich Wech- sel- und Urkundenprozesse ist der Sitz von fuenffichten. Auf alle Vertragsverhältnisse, auch zukünftige, auch so- weit sie Auslandsbeziehung haben, finden ausschließlich deutsches Recht und deutsche Gesetze Anwendung. Für alle Erklärungen gegenüber fuenffichten hat der Auftrag- geber den Zugang nachzuweisen.
Abschlussbestimmungen. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Sinn gehalten rechtlich zulässiger Weise entspricht.
Abschlussbestimmungen. 1) Wenn in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach Bestimmungen des Gesetzes Nr. 80/2012 Slg., Handelsgesetzbuch in gültiger Fassung.
2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags müssen immer schriftlich vorgenommen werden.
3) Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Gültigkeit und Wirksamkeit. Der Vertrag ist in zwei Gleichschriften ausgefertigt, davon erhält jede Vertragspartei eine.
Abschlussbestimmungen. Die restlichen Vereinbarungen sind in der AGBs enthalten und werden durch die Unterschrift des Dienstleistungsvertrages als anerkannt bestätigt.
Abschlussbestimmungen. Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abrede über die Schriftform. Sie werden nur wirksam, wenn sie durch alle drei Vertragspartner vereinbart werden. Alle Vertragspartner erklären, dass bei Unstimmigkeiten die gütliche Einigung den Vorrang haben soll. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Soweit rechtlich möglich, soll dafür diejenige Regelung gelten, die dem in diesem Vertrag erkennbar gewordenen Willen der Vertragspartner sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt.