Abschlussbestimmungen. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation oder Genehmigung durch die Ver- tragsparteien gemäss ihren eigenen Verfahren. Es tritt am ersten Tag des zweiten Mo- nats in Kraft, der auf die letzte Notifikation der Hinterlegung der Ratifikations- oder Genehmigungsurkunden aller nachstehenden sieben Abkommen folgt: – Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse – Abkommen über die Freizügigkeit8 – Abkommen über den Luftverkehr9 – Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen10 – Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertun- gen11 – Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens12 – Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenar- beit13.
(2) Dieses Abkommen wird für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren geschlos- sen. Es verlängert sich für unbegrenzte Zeit, sofern die Gemeinschaft oder die Schweiz der anderen Vertragspartei vor Ablauf der anfänglichen Geltungsdauer nichts Gegenteiliges notifiziert. Im Falle einer solchen Notifikation findet Absatz 4 Anwen- dung.
(3) Die Gemeinschaft oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen. Im Falle einer solchen Notifikation findet Absatz 4 Anwendung.
(4) Die in Absatz 1 aufgeführten sieben Abkommen treten sechs Monate nach Erhalt der Notifikation über die Nichtverlängerung gemäss Absatz 2 oder über die Kündi- gung gemäss Absatz 3 ausser Kraft. 8 SR 0.142.112.681 9 SR 0.748.127.192.68 10 SR 0.916.026.81 11 SR 0.946.526.81 12 SR 0.172.052.68 13 SR 0.420.513.1 Geschehen zu Luxemburg am einundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunund- neunzig in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französi- scher, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist. Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Für die Europäische Gemeinschaft: Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx xxx xxx Xxxxx Anhang 1 Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 24 Absatz 1, Artikel 25 Absatz 5 und Artikel 27 Absatz 2: Anwendbare Bestimmungen Anhang 2 Artikel 8 Absatz 5: Anwendungsmodalitäten für die Gebühren gemäss Artikel 8 Anhang 3 Artikel 9 Absatz 1: Muster einer Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr Anhang 4 Artikel 9 Absatz 3: Liste der von allen Lizenzregelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreiten ...
Abschlussbestimmungen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie alle aus ihnen resultierenden, bzw. entstandenen Rechtsbeziehungen richten sich nach gültigen und wirksamen allgemein verbindlichen Vorschriften der Slowakischen Republik unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Im Fall von Entstehung der Streitigkeiten zwischen dem Veräusserer und dem Käufer bei der Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten verpflichten sie sich, diese vorrangig durch Absprache und außergerichtliche Verhandlung zu lösen. Falls auch trotzdem keine Einigung zustande kommen würde, gilt, dass bei Streitigkeiten das Handelsgericht im Sitz des Veräusserers, bzw. das vertraglich vereinbarte Schiedsgericht zur Entscheidung zuständig ist.
1.2 Falls einige Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder unrealisierbar sind oder werden, wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Realisierbarkeit der restlichen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Diese AGB bedeuten eine nähere Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten des Veräusserers und des Käufers, zwischen denen die Handelstätigkeit auf Grund eines Rahmenkaufvertrags, bzw. der Teilkaufverträge realisiert wird. Vorrangig verbindlich ist die Regelung im Teilkaufvertrag, den die einzelnen, in diesen AGB beschriebenen Handelsdokumente bilden, der Rahmenkaufvertrag und abschließend diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Der Veräusserer behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen, der Handelspolitik und der gültigen Legislative zu ändern. Er ist jedoch verpflichtet, diese Änderungen auf seiner Internetseite xxx.xxxxx.xxx oder xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xxx unter Anführung des Datums der Änderungswirksamkeit zu veröffentlichen. Falls der Käufer mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, seine Missbilligung schriftlich, und das in der Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung zu äußern, im anderen Fall ist er verpflichtet, diese zu befolgen.
1.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 16. Juni 2022 in Kraft, an dem sie zugleich auf der Internetseite xxx.xxxxx.xxx oder xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xxx veröffentlicht und öffentlich zugänglich sind.
Abschlussbestimmungen. 14.1 Gerichtsstand ist Wertheim, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
14.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese unter Berücksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Das internationale Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Abschlussbestimmungen. Rechtswahl. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik als anwendbarem Recht, insbesondere dem Gesetz. Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, und ferner den Lieferbedingungen INCOTERMS 2020 . Der Verkäufer und der Käufer schließen hiermit ausdrücklich die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) auf alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträge aus.
Abschlussbestimmungen. Gerichtsstand ist Lauda-Gerlachsheim, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
Abschlussbestimmungen. II. Final Provision
1. Vertragsänderungen einschließlich Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich gemacht werden und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des anderen Teils. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
1. Any changes or amendments to the agreement or to these terms and conditions must be made in writing and require the explicit written consent of the other party. This applies to this form requirement as well.
2. Die Ansprüche und Verpflichtungen des Kunden aus dem mit Prometeus abgeschlossenen Vertrag können nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Xxxxxxxxx auf Dritte übertragen werden. 2. The rights and obligations of the Customer arising from the relevant agreement may only be transferred to third parties with the prior written approval of Prometeus.
3. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages zwischen den Parteien führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen. 3. The invalidity of any provision of these General Terms and Conditions and the relevant Agreement between the parties shall not affect the validity of the remaining provision of the remainder of the agreement.
4. Der Erfüllungsort ist der Ort an dem das ISC Event stattfindet. Der Ort an dem das ISC Event stattfindet ist auf der ISC Website unter xxx.xxx-xxx.xxx angegeben. 4. The place of performance of the mutual obligations is the place where the ISC Event takes place which is published on the ISC website (xxx.xxx-xxx.xxx ).
5. Die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die allein maßgebliche Fassung. Die englische Fassung ist auch zu Interpretations Zwecken nicht heranzuziehen. 5. The German version of these General Terms and Conditions is the controlling version. It shall be the only version when a provision is to be interpreted.
Abschlussbestimmungen. 1. Die durch diese Bedingungen oder durch den Vertrag über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten nicht geregelten Rechtsbeziehungen richten sich nach den gültigen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, und zwar vor allem nach dem Gesetz über die elektronische Mauteinhebung, dem Gesetz Nr. 513/1991 Gs., Handelsgesetzbuch in gültiger Fassung und Gesetz Nr. 40/1964 Gs. Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften.
2. Der Fahrzeughalter, der Fahrzeuglenker und/oder der bevollmächtigte Vertreter stimmen durch die Unterzeichnung des Vertrags über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten der Aufnahme von Telefongesprächen über das Kundentelefon zwecks der Erledigung von Reklamationen, dem Erwerb von persönlichen Angaben durch Kopieren, Einscannen oder eine andere Aufzeichnung von amtlichen Dokumenten auf einen Datenträger zu und erklären gleichzeitig, dass sie vor der Unterzeichnung des Vertrags über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten mit den Bestimmungen dieser Bedingungen ordnungsgemäß bekannt gemacht wurden.
3. Diese Bedingungen sind in slowakischer Sprache angefertigt. Im Falle der Anfertigung von anderen Sprachversionen dieser Bedingungen ist im Falle eines Widerspruchs die slowakische Version entscheidend.
4. Diese Bedingungen werden für den Fahrzeughalter und/oder Fahrzeuglenker seit der Einreichung des Antrags zur Registrierung in das elektronische Mautsystem bis zur vollständigen Erfüllung von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen dem Mauteinhebungsverwalter und dem Fahrzeughalter und/oder dem Fahrzeuglenker verbindlich, und zwar auch dann, wenn dies erst nach der Beendigung des Vertrags über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten eintritt.
5. Die etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen der elektronischen Mauteinhebung und/oder diesen Bedingungen zwischen dem Fahrzeughalter und/oder dem Fahrzeuglenker und dem Mauteinhebungsverwalter werden durch das zuständige slowakische Gericht nach dem Sitz des Mauteinhebungsverwalters beigelegt.
6. Diese Bedingungen werden ab 1.1.2010 rechtskräftig und rechtswirksam.
Abschlussbestimmungen. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Sinn gehalten rechtlich zulässiger Weise entspricht.
Abschlussbestimmungen. Der Inhalt dieser Geheimhaltungsvereinbarung gilt für den Auftragnehmer und Auftraggeber selbst wie auch für dessen Mitarbeiter, sofern diese ebenfalls Zugriff auf Informationen und Daten oder Einsicht in das Unternehmen des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers haben. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, ihre Mitarbeiter über den Inhalt der Geheimhaltungsvereinbarung aufzuklären und hat dafür Sorge zu tragen, dass diese ebenfalls Kenntnis von den unter IV. genannten Paragrafen erhalten.
Abschlussbestimmungen. Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an der Sportveranstaltung umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.