Common use of Technologiefortschritt Clause in Contracts

Technologiefortschritt. Sind in einem Schadensfall die versicherten Sachen oder serienmäßig hierfür hergestellte Ersatzteile gleicher Leistung nicht mehr zu beziehen, werden abweichend von Abs. 2.3.2. die Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten für die nächst höhere am Markt noch erhältliche Leistungsklasse, maximal jedoch die Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Sache ersetzt.

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