Technologiefortschritt. Sind in einem Schadensfall die versicherten Sachen oder serienmäßig hierfür hergestellte Ersatzteile gleicher Leistung nicht mehr zu beziehen, werden abweichend von Abs. 2.3.2. die Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten für die nächst höhere am Markt noch erhältliche Leistungsklasse, maximal jedoch die Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen Sache ersetzt.
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Samples: Haushaltversicherung, Haushaltversicherung, Eigenheimversicherung