Teilschaden. Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands notwendigen Aufwendungen abzüglich des Xxxxx des Altmaterials.
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Samples: Haushaltversicherung, Haushaltversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Teilschaden. Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands notwendigen Aufwendungen abzüglich des Xxxxx des Altmaterials.
2.1. Aufwendungen zur Wiederherstellung sind insbesondere
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Samples: Eigenheimversicherung