Zeitwert Musterklauseln

Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes (siehe b) abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Zeitwert. Der Versicherer ersetzt
Zeitwert. Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.
Zeitwert. Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt.
Zeitwert. Der Zeitwert ist der Betrag, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Zeitwert. Neuwert abzüglich einer Abschreibung (Amortisation), die der tech- nischen Lebensdauer der Sache unter Berücksichtigung ihrer Ein- satzart entspricht. Die Abschreibung (Amortisation) beträgt für Erdwärmesonden und Erdregister bei mehr als 30 Jahren nach Erstinbetriebnahme 4% pro weiteres Betriebsjahr.‌ Die maximale Amortisation beträgt 70%. Der Versicherungsschutz erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die Bau- leistungen abgenommen sind. Die Ingebrauchnahme einer Bauleis- tung gilt als Abnahme.
Zeitwert. Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages. zumutbar Eine Durchführung der Reise ist zumutbar, wenn nach objektiven Maßstäben die Durchführung aus der Sicht einer durchschnittlichen Person in der Situation des Reisenden akzeptabel, an- nehmbar, erträglich bzw. vertretbar oder ausführbar ist. Rein subjektive Sensibilitäten sind nicht zu berücksichtigen. Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ (nicht abschließend): – Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt. – Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen. – Bei Versicherungsabschluss besteht eine Allergie bei der versicherten Person. In den letz- ten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss oder oder bei bestehendem Versicherungsver- trag vor Buchung der Reise ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Diese wurde vom Arzt attes- tiert. Wegen der Heftigkeit der allergischen Reaktion kann die versicherte Person die ge- plante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen. Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Beispiel bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):
Zeitwert. Neuwert abzüglich der seit der Erbauung eingetretenen, baulichen Wertverminderung. Entsprechend werden auch vorhandene Reste bewertet. Für Gebäu- dereste, die noch verwendet werden können, wird keine Entschädi- gung geleistet, bei Teilschäden die tatsächlichen Kosten der Repara- tur, höchstens jedoch der Zeitwert. D23 Verkehrswert/Abbruchwert Wird das Gebäude nicht binnen zwei Jahren am gleichen Ort, im gleichen Umfang und zum gleichen Zwecke wieder aufgebaut, darf der Ersatzwert den Verkehrswert nicht übersteigen. Dies gilt auch, wenn der Wiederaubau nicht durch den Versicherten, dessen Rechtsnachfolger kraft Familien- oder Erbrechts oder eine Person erfolgt, die zur Zeit des Schadenfalles einen Rechtstitel auf den Er- werb des Gebäudes besass. Für Abbruchobjekte entspricht der Ersatzwert dem Abbruchwert. Geräte und Materialien D24 Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schaden- falles abzüglich Restwert der beschädigten Sachen. Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt. Für Brennstoffe gilt der Marktpreis.
Zeitwert. Wert des Fahrzeuges samt aufpreispflichtigen Aus- rüstungen und Zubehörteile unter Berücksichtigung des Zustandes zum Zeitpunkt des versicherten Ereig- nisses. Kann in Bezug auf den Zeitwert keine Einigung erzielt werden, sind die Tabellen und Richtlinien für die Er- mittlung des Zeit- und Verkehrswertes gebrauchter Motorfahrzeuge und Anhänger des Schweizerischen Verbandes freiberuflicher Fahrzeug-Sachverständi- ger (VFFS) massgebend, wobei ein allfälliger Vor- schaden in Abzug gebracht wird.
Zeitwert. Neuwert abzüglich Wertverminderung durch Abnützung oder aus ande- ren Gründen. Vorhandene Reste werden zum Zeitwert berechnet. Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.