Teilschaden. Die effektiven Reparaturkosten für die Wiederherstellung, höchstens jedoch die Entschädigung gemäss Ziffer 2.4.42.
Appears in 4 contracts
Samples: gvb.ch, gvb-privatversicherungen.ch, gvb.ch
Teilschaden. Die effektiven Reparaturkosten für die Wiederherstellung, höchstens jedoch die Entschädigung gemäss Ziffer 2.4.42.
Appears in 4 contracts
Samples: gvb.ch, gvb-privatversicherungen.ch, gvb.ch