Termine und Fristen. 3.1 Termine oder Fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Heldele schrift- lich bestätigt worden sind. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beginnen sie mit dieser Bestäti- gung und sind neu zu vereinbaren, wenn später Vertragsänderungen eintreten. 3.2 Die Einhaltung von Xxxxxxx und Terminen durch Heldele setzt stets voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, ins- besondere zur Beantragung öffentlich- rechtlicher Genehmigungen oder zur An- zeige von Störungen, rechtzeitig und voll- ständig nachkommt. Macht er dies nicht und hängt die Einhaltung von Fristen und Terminen direkt oder indirekt von der Ein- haltung einer solchen Verpflichtung des Kunden ab, verlängern sich vereinbarte Fristen und verschieben sich Termine auf Verlangen von Heldele um den der Verzö- gerung entsprechenden Zeitraum, sowie um einen angemessenen Wiederanlauf- zeitraum. Hierbei ist der Umstand zu be- rücksichtigen, dass Heldele vorhandene Personal- und sonstige Ressourcen stets ausgelastet einsetzt.
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Samples: Wartungsvertrag
Termine und Fristen. 3.1 Termine oder Fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Heldele schrift- lich VOLZ E.K.T. schriftlich bestätigt worden sind. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beginnen sie mit dieser Bestäti- gung Bestätigung und sind neu zu vereinbarenver- einbaren, wenn später Vertragsänderungen Vertragsände- rungen eintreten.
3.2 Die Einhaltung von Xxxxxxx Fristen und Terminen Xxxxxxxx durch Heldele VOLZ E.K.T. setzt stets voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, ins- besondere zur Beantragung öffentlich- rechtlicher Genehmigungen oder zur An- zeige von Störungen, Mitwirkungs- pflichten rechtzeitig und voll- ständig nachkommtvollständig nach- kommt. Macht er dies nicht und hängt die Einhaltung von Fristen und Terminen direkt oder indirekt von der Ein- haltung Einhaltung einer solchen Verpflichtung des Kunden ab, verlängern sich vereinbarte Fristen und verschieben sich Termine auf Verlangen Ver- langen von Heldele VOLZ E.K.T. um den der Verzö- gerung Ver- zögerung entsprechenden Zeitraum, sowie um einen angemessenen Wiederanlauf- zeitraumWieder- anlaufzeitraum. Hierbei ist der Umstand zu be- rücksichtigenberücksichtigen, dass Heldele VOLZ E.K.T. vorhandene Personal- und sonstige Ressourcen Res- sourcen stets ausgelastet einsetzt.
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Samples: General Terms and Conditions for Installation Contracts
Termine und Fristen. 3.1 Termine oder Fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Heldele schrift- lich schriftlich bestätigt worden sind. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beginnen sie mit dieser Bestäti- gung Bestätigung und sind neu zu vereinbarenver- einbaren, wenn später Vertragsänderungen Vertragsände- rungen eintreten.
3.2 Die Einhaltung von Xxxxxxx Fristen und Terminen durch Heldele setzt stets voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, ins- besondere insbesondere zur Beantragung öffentlich- öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder zur An- zeige Anzeige von Störungen, rechtzeitig recht- zeitig und voll- ständig vollständig nachkommt. Macht er dies nicht und hängt die Einhaltung von Fristen und Terminen direkt oder indirekt von der Ein- haltung Einhaltung einer solchen Verpflichtung des Kunden ab, verlängern sich vereinbarte Fristen und verschieben sich Termine auf Verlangen von Heldele um den der Verzö- gerung Verzögerung entsprechenden Zeitraum, sowie um einen angemessenen Wiederanlauf- zeitraum. Hierbei ist der Umstand zu be- rücksichtigenberücksichtigen, dass Heldele vorhandene vor- handene Personal- und sonstige Ressourcen Res- sourcen stets ausgelastet einsetzt.
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Samples: Wartungsvertrag
Termine und Fristen. 3.1 Termine oder Fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Heldele schrift- lich VOLZ E.K.T. schriftlich bestätigt worden sind. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beginnen sie mit dieser Bestäti- gung die- ser Bestätigung und sind neu zu vereinbarenverein- baren, wenn später Vertragsänderungen eintreten.
3.2 Die Einhaltung von Xxxxxxx Fristen und Terminen Xxxxxxxx durch Heldele VOLZ E.K.T. setzt stets voraus, dass der Kunde seinen MitwirkungspflichtenMitwirkungs- pflichten, ins- besondere insbesondere zur Beantragung öffentlich- öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder zur An- zeige Anzeige von Störungen, rechtzeitig recht- zeitig und voll- ständig vollständig nachkommt. Macht er dies nicht und hängt die Einhaltung von Fristen und Terminen direkt oder indirekt von der Ein- haltung Einhaltung einer solchen Verpflichtung des Kunden ab, verlängern verlän- gern sich vereinbarte Fristen und verschieben ver- schieben sich Termine auf Verlangen von Heldele VOLZ E.K.T. um den der Verzö- gerung Verzöge- rung entsprechenden Zeitraum, sowie um einen angemessenen Wiederanlauf- zeitraum. Hierbei ist der Umstand zu be- rücksichtigenberücksichtigen, dass Heldele vorhandene Personal- und sonstige Ressourcen stets ausgelastet einsetzt.VOLZ E.K.T. vor-
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Samples: Wartungsvertrag